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   LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17   

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https://dejure.org/2019,18793
LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17 (https://dejure.org/2019,18793)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.06.2019 - L 9 U 208/17 (https://dejure.org/2019,18793)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - L 9 U 208/17 (https://dejure.org/2019,18793)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Gefährliche Mittagspause

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Unfall während Spaziergang in der Pause kein Arbeitsunfall

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Spaziergang in einer Arbeitspause - Stolpern und Fall über eine Bodenplatte - kein Arbeitsunfall - kein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - keine Betriebsdienlichkeit - kein Betriebsbann - nicht vergleichbar mit versicherten Wegen zur Toilette oder zur ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sturz bei Spaziergang in der Arbeitspause - kein Arbeitsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Spaziergang in der Arbeitspause

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsrecht - Spazierengehen in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Spaziergang in der Arbeitspause ist nicht gesetzlich unfallversichert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Spazierengehen in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

  • versr.de (Kurzinformation)

    Spazierengehen in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gefährliche Mittagspause

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht für Spaziergang in der Mittagspause

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stolpern beim Spaziergang in der Mittagspause ist kein Arbeitsunfall

  • tk.de (Kurzinformation)

    Spaziergang in der Mittagspause: Stolpern auf eigene Gefahr

  • datev.de (Kurzinformation)

    Spazierengehen in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Spaziergang in der Pause ist nicht versichert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert - Spazierengehen stellt eigenwirtschaftliche Verrichtung dar

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Versicherungsschutz bei Spaziergang in der Arbeitspause

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2019, 1913
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Spaziergang - Arbeitspause - Erholung -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17
    Auch während einer Arbeitspause besteht Versicherungsschutz nur für Verrichtungen, die - obschon der Versicherte sich in der Pause befindet - gleichwohl dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris).

    (aa) Verunglückt ein Versicherter während einer Pause (Arbeitsunterbrechung) infolge einer Tätigkeit, die er während der Pause ausübt, besteht der innere Zusammenhang nur, wenn diese Tätigkeit dem Betrieb zu dienen bestimmt war (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris, Rn. 16).

    Ein Spaziergang während einer Arbeitspause steht mit der versicherten Tätigkeit nur dann in innerem Zusammenhang, wenn er aus besonderen Gründen zur notwendigen Erholung für eine weitere betriebliche Betätigung erforderlich ist (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris, Rn. 17).

    Nur wenn der Versicherte aufgrund besonderer Belastungen durch die bisher verrichtete betriebliche Tätigkeit zur Durchführung des Spaziergangs veranlasst war, um sich zu erholen und seine Arbeitsfähigkeit für die nachfolgende betriebliche Tätigkeit wiederherzustellen oder jedenfalls zu erhalten, kann ein solcher innerer Zusammenhang angenommen werden (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris, Rn. 17).

    Das allgemeine Interesse des Unternehmers daran, dass Arbeitspausen in vernünftiger Weise zur Erholung und Entspannung verwendet werden, damit die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers erhalten bleibt, reicht nicht aus, um den inneren Zusammenhang zwischen der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit und dem Verhalten in der Pause zu begründen; ein innerer Zusammenhang ist nur anzunehmen, wenn die bisherige betriebliche Tätigkeit als wesentliche Ursache eine besondere Ermüdung des Versicherten verursacht hat, die ohne die betriebliche Tätigkeit gar nicht oder erst später aufgetreten wäre (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R -, juris, Rn. 17).

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17
    Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu angesetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 5. Juli 2017 - B 2 U 5/15 R -, juris, Rn. 17).

    Denn eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zu gesundheitsfördernden, der Aufrechterhaltung (oder Wiederherstellung) der Arbeitsfähigkeit dienenden Handlungen besteht prinzipiell nicht (BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris, Rn. 18).

    Daher stehen auch nicht alle Wege eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und/oder auf der Arbeitsstätte unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung, sondern nur solche Wege, bei denen ein sachlicher Zusammenhang zwischen der nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII versicherten Tätigkeit und dem Zurücklegen des Weges gegeben ist, weil der Weg durch die Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses oder den Aufenthalt auf der Betriebsstätte bedingt ist (BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R -, juris, Rn. 25).

    Eine klare Abgrenzung zwischen betriebsdienlicher und eigenwirtschaftlicher Verrichtung ist aber in der Gesetzlichen Unfallversicherung im Interesse der Rechtssicherheit erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 5 Juli 2016 - B 2 U 5/15 R -, juris, Rn. 21).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17
    Denn der Verletzte kann seinen Anspruch auf Feststellung, dass ein Arbeitsunfall vorliegt, wahlweise mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG oder mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -, juris, Rn. 12).

    Danach kann der Versicherte auch die Klärung verlangen, ob ein Versicherungsfall vorliegt, welcher Träger dafür verbandszuständig ist und welche Gesundheitsschäden dem Versicherungsfall zuzurechnen sind, wobei diese Norm nicht nur die abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch, sondern ausnahmsweise auch die einzelnen Anspruchselemente umfasst, was prozessual durch § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG bestätigt wird, wonach eine Feststellungsklage auch darauf gerichtet sein kann, ob eine Gesundheitsstörung oder der Tod die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist (BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -, juris, Rn. 16 ff.).

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17
    Einen sogenannten Betriebsbann, d. h. die Erfassung aller Unfälle, die sich in einem Betrieb ereignen, gleichviel, ob sie durch eine Verrichtung verursacht sind, also im inneren Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit stehen, gibt es (gemäß § 10 SGB VII) in der gesetzliche Unfallversicherung nur in der See- und Binnenschifffahrt (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R -, juris).

    Verunglückt ein Betriebsangehöriger, weil eine besondere Betriebsgefahr während einer privaten Verrichtung auf ihn einwirkt, besteht unabhängig der für diesen Moment festzustellenden Handlungstendenz Versicherungsschutz, da die Gesetzliche Unfallversicherung den Zweck hat, Beschäftigte gegen Gefahren zu versichern, denen sie wegen ihrer Beschäftigung dort ausgesetzt sind, und gleichzeitig den Unternehmer von möglichen Schadensersatzansprüchen ihrer Beschäftigten freizustellen (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R -, juris, Rn. 25).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17
    Aus den gleichen Gründen steht auch der während einer Arbeitspause zurückgelegte Weg zur Nahrungsaufnahme oder zum Einkauf von Lebensmitteln für den alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (siehe BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R -, juris, Rn. 30).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17
    Zum anderen handelt es sich um einen Weg, der in seinem Ausgangs- und Zielpunkt durch die Notwendigkeit geprägt ist, persönlich an der Arbeitsstätte anwesend zu sein, um dort betriebliche Tätigkeiten zu verrichten (BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R -, juris, Rn. 17).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 7/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Antrittsort: von zu Hause -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17
    Maßgeblich hierfür ist die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird, sog. objektivierte Handlungstendenz (BSG, Urteil vom 27. November 2018 - B 2 U 7/17 R -, juris, Rn. 11).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17
    Die objektive Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls und damit auch für den sachlichen Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses, mithin auch für das Vorliegen einer betriebsdienlichen Verrichtung, trägt der Kläger (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 8/14 R -, juris, Rn. 25).
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 208/17
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten (haftungsbegründende Kausalität) objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (ständige Rechtsprechung des BSG, z. B. Urteil vom 31. August 2017 - B 2 U 11/16 R -, juris, Rn. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 1 U 2032/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Da eine arbeitsrechtliche (Neben-)Pflicht zu gesundheitsfördernden, der Aufrechterhaltung (oder Wiederherstellung) der Arbeitsfähigkeit dienenden Handlungen prinzipiell nicht besteht (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R = BSGE 122, 1 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 35), scheidet ein sachlicher Zusammenhang der Erholungspause mit arbeitsvertraglichen Pflichten aus (Hessisches LSG, Urteil vom 14. Juni 2019 - L 9 U 208/17 -, juris).
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