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   LSG Hessen, 07.05.2012 - L 9 U 211/09   

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https://dejure.org/2012,10739
LSG Hessen, 07.05.2012 - L 9 U 211/09 (https://dejure.org/2012,10739)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.05.2012 - L 9 U 211/09 (https://dejure.org/2012,10739)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 2012 - L 9 U 211/09 (https://dejure.org/2012,10739)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Müllmänner mit Leistungssportlern vergleichbar // Berufsgenossenschaft muss Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anerkennen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Müllmann = Hochleistungssportler

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Müllmänner mit Leistungssportlern vergleichbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Unfallversicherungsrecht - Kniebelastung bei Müllwerkern und Hochleistungssportlern vergleichbar

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Die Müllabfuhr und der Meniskusschaden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Berufsgenossenschaft muss Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anerkennen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Müllmänner mit Leistungssportlern vergleichbar // Berufsgenossenschaft muss Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anerkennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Müllmann: Belastung wie Berufsfußballer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Müllmann: Belastung wie im Leistungssport

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anerkennung der Meniskuserkrankung als Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 7/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2012 - L 9 U 211/09
    Denn angesichts der multifaktoriellen Entstehung vieler Erkrankungen, der Länge der zu berücksichtigenden Zeiträume und des Fehlens eines typischerweise durch berufliche Einwirkung verursachten Krankheitsbildes bei vielen BKen stellt sich letztlich oft nur die Frage nach einer wesentlichen Mitverursachung der Erkrankung durch die versicherten Einwirkungen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006, Az. B 2 U 7/05 R).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2012 - L 9 U 211/09
    Dabei ist das Sozialgericht zunächst zutreffend von der zulässigen Klageart einer isolierten Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß §§ 54, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22. Juni 2004, Az.: B 2 U 22/03 R), gerichtet auf Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 10. Januar 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Mai 2007 und Feststellung des Vorliegens der BK 2102 ausgegangen.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2012 - L 9 U 211/09
    Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006, Az. B 2 U 20/04 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.08.2023 - L 21 U 150/19

    Primäre Meniskopathie - Müllwerker - BK 2102

    Die Kammer schließe sich dabei nach eigener Prüfung der überzeugenden Auffassung des Hessischen LSG im Urteil vom 07. Mai 2012 - L 9 U 211/09 - an.

    Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., nennen als Beispiele hierfür einerseits Rangierarbeiter unter Bezugnahme auf das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 2001, L 3 U 236/99, sowie andererseits Müllwerker bzw. Mülllader unter Verweis auf das - hierzu ausschließlich vorliegende und zitierte - Urteil des Hessischen LSG vom 07. Mai 2012, L 9 U 211/09 (jeweils in juris), auf welches sich hier sowohl der Kläger als auch das Sozialgericht Berlin bezogen haben.

    Eine Exposition durch besonders die Menisken belastende Tätigkeiten in Form des Laufens oder Springens mit häufigen Knick-, Scher- oder Drehbewegungen auf grob unebener Unterlage - wie sie das LSG Hessen in der zitierten Entscheidung vom 07. Mai 2012, L 9 U 211/09, bei dem dort klagenden Müllwerker angenommen hatte, vermag der Senat in Übereinstimmung mit den Stellungnahmen des Präventionsdienstes der Beklagten sowie den medizinischen Einschätzungen von Dr. J und von Prof. Dr. Dr. K hier nicht festzustellen.

  • SG Nürnberg, 16.10.2018 - S 2 U 65/15

    Unfallversicherung - Feststellung einer Berufskrankheit

    Die Berechnungsmethode für die zeitliche Belastungsexposition, wie von der Beklagten angewendet, kann aus Sicht der Kammer nicht als Berechnungsgrundlage für die Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen für Profifußballer im Rahmen der Berufskrankheit Nr. 2102 angewendet werden (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7.5.2012, L 9 U 211/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 U 3737/14
    Hingegen seien im Hinblick auf ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts 07.05.2012 (L 9 U 211/09), wonach die ausgeübte Tätigkeit eines Müllwerkers als vergleichbar kniebelastend im Sinne der BK 2102 einzustufen sei, die arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllt.
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