Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2236
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06 (https://dejure.org/2009,2236)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2009 - L 9 U 41/06 (https://dejure.org/2009,2236)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - L 9 U 41/06 (https://dejure.org/2009,2236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - organisatorischer Verantwortungsbereich - Tageseinrichtung - Hortbetreuung nach der Schule - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Nahrungsaufnahme nach Schwimmbadbesuch - Verschlucken - Herzstillstand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII; § 22 SGB VIII
    § 22 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) als vom Gesetzgeber formulierter Erziehungsauftrag; Ausdehnung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes in Kindergärten auf andere Tageseinrichtungen durch § 22 SGB VIII; Voraussetzungen für das Bestehen eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 22 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) als vom Gesetzgeber formulierter Erziehungsauftrag; Ausdehnung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes in Kindergärten auf andere Tageseinrichtungen durch § 22 SGB VIII; Voraussetzungen für das Bestehen eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Schülerhort Tageseinrichtung im Sinne von § 22 SGB VIII - Versicherungsschutz während des Besuchs eines Schülerhorts - Essenseinnahme der Hortkinder bei Schwimmbadbesuch versichert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a; SGB VIII § 22
    Unfallversicherungsschutz von Kindern in Tageseinrichtungen in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Nahrungsaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherungsschutz für Schüler in Horteinrichtungen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherungsschutz für Schüler in Horteinrichtungen bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallversicherungsschutz für Hortkinder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallversicherungsschutz beim Essen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verschlucken beim Essen in Kinderhort

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz für Schüler in Horteinrichtungen bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schüler in Horteinrichtungen genießen auch beim gemeinsamen Essen Unfallversicherungsschutz - Pfannkuchenreste eingeatmet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
    Dies gilt zunächst schon dann, wenn das Essen direkt auf eine dem unfallversicherungsrechtlichen Schutz unterliegende Tätigkeit zurückzuführen ist, weil die versicherte Tätigkeit unmittelbar zu verstärkten Hungergefühlen geführt hat (vgl zu dieser Überlegung BSG, Urt v 30. Januar 2007, B 2 U 8/06 R, zitiert nach juris dort Rn 13 unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung des BSG; Krasney aaO Rn 72; so auch der von der Berufungsklägerin zur Stützung ihrer Ansicht herangezogene Aufsatz von Leube aaO S 400 bei Fußnote 33) - nämlich wie hier der der Förderung der Kinder im Sinne von § 22 SGB VIII dienende Schwimmbadbesuch.

    Die Einwirkung selbst kann, muss aber nicht sichtbar sein, z.B. radioaktive Strahlen, elektromagnetische Wellen, eine starke Sonneneinstrahlung, die von außen zu einem Kreislaufkollaps führt (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56; zu allem die schon mehrfach zitierte Entscheidung des BSG vom 30. Januar 2007 aaO Rn 15).

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
    Die Einwirkung selbst kann, muss aber nicht sichtbar sein, z.B. radioaktive Strahlen, elektromagnetische Wellen, eine starke Sonneneinstrahlung, die von außen zu einem Kreislaufkollaps führt (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56; zu allem die schon mehrfach zitierte Entscheidung des BSG vom 30. Januar 2007 aaO Rn 15).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
    Die äußere Einwirkung kann auch in der (unsichtbaren) Kraft liegen, die der schwere und festgefrorene Stein dem Versicherten entgegensetzt, wenn ein Versicherter zur Ausübung einer versicherten Tätigkeit eine erhebliche Kraftanstrengung unternimmt und dabei einen Gesundheitsschaden nach der Theorie der wesentlichen Bedingung erleidet (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, RdNr. 7 ff).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 20/97 R

    Kindergartenunfall - Wegeunfall - Abgrenzung - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
    Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von der herkömmlichen Terminologie etwa in § 8 Abs. 1 S 1 SGB VII des Unfallversicherungsrechtes "während des Besuchs der Tageseinrichtung" (vgl hierzu und zum Nachstehenden Kruschinsky in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 2 Rn 485; vgl ebendort auch Krasney zu § 8 Rn 153; BSG, Urteil vom 30. Juni 1998, B 2 U 20/97 R = NZS 1999, 42 ff ausdrücklich auch im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII, obwohl der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt noch nach den Vorschriften der RVO zu beurteilen war).
  • LSG Niedersachsen, 05.07.1990 - L 6 U 334/89

    UV-Schutz für ein Kindergartenkind bei der Teilnahme an einer Ausflugsfahrt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
    Dies gilt insbesondere auch, wenn es sich - wie hier - bei dem von der Einrichtung durchgeführten Schwimmbadbesuch um Verrichtungen außerhalb des Aufenthalts in der Tageseinrichtung handelt, wenn sie nur in den Verantwortungsbereich der Tageseinrichtung fallen (vgl hierzu schon LSG Niedersachsen, Urteil vom 5. Juli 1990, L 6 U 334/89 = Breithaupt 1991, 197; zustimmend Kruschinsky aaO Rn 486 a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 75/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2009 - L 9 U 41/06
    Das BSG hat in seiner ständigen Rechtsprechung, der der Senat in seiner Spruchpraxis folgt, aber auch seit langem Ausnahmen von dieser Grundregel entwickelt (vgl für den Unfallversicherungsschutz von Schülern nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII auch schon Senatsurteil vom 29. November 2006, L 9 U 75/05 mit umfangreichen Hinweisen zur Rechtsprechung; zusammenfassend aus jüngerer Zeit auch Leube, SGb 2008, 398).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - L 10 U 762/15

    Offenbar unrichtiger Urteilstenor; Fehlende Kostenentscheidung; Berichtigung

    Die Kinder sollen während der gesamten Zeit ihres Besuchs der Tageseinrichtung durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt werden (vgl Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.02.2009 - L 9 U 41/06 - in juris, Leitsatz sowie Rn 20 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 U 79/16

    Schüler einer Schule für körperbehinderte Menschen mit Problemen bei der

    Soweit in einer Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24. Februar 2009 - L 9 U 41/06 - zitiert nach Juris) die Nahrungsaufnahme eines Jungen nach einem Schwimmbadbesuch als versicherte Tätigkeit angesehen wurde, lag dieser eine dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbare Fallgestaltung zugrunde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht