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LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 67/01 |
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LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. November 2002 - L 1 AL 67/01 (https://dejure.org/2002,14531)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 20.02.2001 - S 1 AL 541/99
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 67/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Köln, 12.11.1993 - 13 Sa 726/93
Fristlose Kündigung; Außerordentliche Kündigung; Verhaltensbedingte Kündigung; …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 67/01
Allerdings bedarf es angesichts des regelmäßig geringeren Gewichts dieser Pflichtverletzung der Feststellung erschwerender Umstände des Einzelfalles, die ausnahmsweise die Würdigung rechtfertigen, dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar gewesen (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1986 -7 AZR 128/83- DB 1986, 2443 = NZA 1987, 93; vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 12.11.1993 - 13 Sa 726/93). - BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83
Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 67/01
Allerdings bedarf es angesichts des regelmäßig geringeren Gewichts dieser Pflichtverletzung der Feststellung erschwerender Umstände des Einzelfalles, die ausnahmsweise die Würdigung rechtfertigen, dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar gewesen (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1986 -7 AZR 128/83- DB 1986, 2443 = NZA 1987, 93; vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 12.11.1993 - 13 Sa 726/93). - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 67/01
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung gilt grundsätzlich das Prognoseprinzip, d.h. es kommt entscheidend darauf an, ob die Gefahr weiterer Vertragsverletzungen durch den Arbeitnehmer besteht (vgl. hierzu BAG AP Nr. 130 zu § 626 BGB = NZA 1997, 487). - BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89
Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 67/01
Denn der Arbeitgeber war allein wegen der fortwährenden Verletzung seiner Anzeigepflicht bei Arbeitsverhinderung bzw. Arbeitsunfähigkeit durch den Kläger berechtigt, dass Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist zum 26.05.1999 zu beenden (zu diesem Erfordernis vgl. BSGE 67, 26 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).
- LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung Klageantrag - Irrtum des Sozialgerichts …
Allerdings bedarf es angesichts des regelmäßig geringeren Gewichts dieser Pflichtverletzung der Feststellung erschwerender Umstände des Einzelfalles, die ausnahmsweise die Würdigung rechtfertigen, dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar gewesen (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 2002 - L 1 AL 67/01 -, juris Rn. 23 m. w. N.). - LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS89/19 Allerdings bedarf es angesichts des regelmäßig geringeren Gewichts dieser Pflichtverletzung der Feststellung erschwerender Umstände des Einzelfalles, die ausnahmsweise die Würdigung rechtfertigen, dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar gewesen (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 2002 - L 1 AL 67/01 -, juris Rn. 23 m. w. N.).