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   LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12   

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https://dejure.org/2013,15099
LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12 (https://dejure.org/2013,15099)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12 (https://dejure.org/2013,15099)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - L 1 AS 4723/12 (https://dejure.org/2013,15099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Einkommen; Sperrwirkung des Grundfreibetrags beim Bezug von Einkommen und Kindergeld

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 2 S 2 SGB 2 vom 05.12.2006, § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 4 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2, § 6 Abs 1 Nr 1 AlgIIV 2008
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erwerbseinkommen und Kindergeld - Absetzung des Grundfreibetrages in Höhe von 100 Euro vom Erwerbseinkommen - Sperrwirkung - Absetzung des Restfreibetrages als Versicherungspauschale vom Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Einkommen; Sperrwirkung des Grundfreibetrags beim Bezug von Einkommen und Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12
    Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.09.2011 (B 4 AS 180/10 R) könnten auch bei sonstigen Einkommen die Absetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 bis 5 SGB II vorgenommen werden, jedoch könne nicht auf die Pauschale des § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II zurückgegriffen werden.

    Daraus folgt, dass bei Einkommen, das nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammt, nicht auf die Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II aF zurückgegriffen werden kann, sondern die Aufwendungen (bei der anderen Einkommensart) konkret entstanden sein müssen (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 Rdnr. 28).

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 165/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12
    Denn die fehlende Anhörung ist durch das durchgeführte Widerspruchsverfahren nach § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X geheilt worden (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2012 - B 14 AS 165/11 R = SozR 4-1300 § 50 Nr. 3 Rdnr. 13).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12
    Im Widerspruchsbescheid vom 11.03.2009 hat der Beklagte zudem die seiner Meinung nach zugrunde zu legenden Rechenschritte im Hinblick auf das anzurechnende Einkommen detailliert dargelegt, sodass auch kein Verstoß gegen § 33 Abs. 1 SGB X vorliegt (vgl. hierzu allgemein BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R = SozR 4-1300 § 33 Nr. 1).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zurechnung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12
    Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II aF ist das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen, soweit es bei diesem zur Sicherung des Lebensunterhalts - wie vorliegend - benötigt wird (zur insoweit vom Einkommenssteuergesetz abweichenden Zuordnung des Kindergeldes als Einkommen des Kindes BSG, Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 23 Rdnr. 17).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12
    Die Möglichkeit einer Heilung einer unterlassenen Anhörung bei Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erfordert, dass den Beteiligten schon in dem angefochtenen Verwaltungsakt oder auf andere Weise im Laufe des Widerspruchsverfahrens alle entscheidungserheblichen Tatsachen zur Kenntnis gebracht wurden, sodass er sich zu ihnen sachgerecht äußern konnte (BSG, Urteil vom 26.09.1999 - 4 RK 4/91 = BSGE 69, 247, 251 ff.; vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R = BSGE 89, 90, 93).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 4723/12
    Die Möglichkeit einer Heilung einer unterlassenen Anhörung bei Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erfordert, dass den Beteiligten schon in dem angefochtenen Verwaltungsakt oder auf andere Weise im Laufe des Widerspruchsverfahrens alle entscheidungserheblichen Tatsachen zur Kenntnis gebracht wurden, sodass er sich zu ihnen sachgerecht äußern konnte (BSG, Urteil vom 26.09.1999 - 4 RK 4/91 = BSGE 69, 247, 251 ff.; vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R = BSGE 89, 90, 93).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2014 - L 7 AS 48/13
    Zudem sei die Rechtsfrage, ob der Grundfreibetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II eine absolute oder eine relative Sperrwirkung für andere Einkommensarten habe, beim Bundessozialgericht zum Az. B 4 AS 49/13 R (Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 21.06.2013, Az. L 1 AS 4723/12) anhängig.

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil v. 21.06.2013, Az. L 1 AS 4723/12 - juris) hatte hierzu die Ansicht vertreten, dass die Versicherungspauschale in diesem Fall auf den nicht genutzten Teil begrenzt sei.

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