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LSG Rheinland-Pfalz, 18.03.1997 - L 1 Ar 102/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 1997, 536 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt - …
Demgegenüber kann mangels Beschwer der Klägerin letztlich offen bleiben, ob das von dem Insolvenzverwalter für den Insg-Zeitraum ab Januar 1999 unter Einschluss von Tariferhöhungen bescheinigte erhöhte Bruttoarbeitsentgelt, auch wenn es nicht - das Insg ist kein Arbeitsentgelt - zugeflossen ist, nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossen ist (…zur abweichenden Rechtslage im Geltungsbereich des AFG vor Inkrafttreten des Achten AFG-Änderungsgesetzes vom 14. Dezember 1987, BGBl I 2602, vgl BSGE 64, 179 = SozR 4100 § 112 Nr. 43;… ferner für die Zeit nach Inkrafttreten des Achten AFG-Änderungsgesetzes, aaO, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 1997 - L 1 Ar 102/95; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29. Februar 2000 - L 2 AL 19/98).