Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22205
LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER (https://dejure.org/2007,22205)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER (https://dejure.org/2007,22205)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - L 1 B 321/06 KR-ER (https://dejure.org/2007,22205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflichtigkeit der vom Arbeitgeber übernommenen Bußgelder zur gesetzlichen deutschen Sozialversicherung; Möglichkeit des Trägers der Rentenversicherung zur Geltendmachung des Beitrags in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung und zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Vom Arbeitgeber gezahlte Bußgelder sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER
    Hiergegen legte der Schuldner am 20.12.2004 mit der Begründung Widerspruch ein, ein beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 26/00 (ausweislich des Schreibens des Steuerberaters des Schuldners vom 10.09.2002 gemeint: VI R 29/00) anhängiges Verfahren bezüglich vom Arbeitgeber übernommener Bußgelder sei noch nicht abgeschlossen.

    Die insoweit abweichende Entscheidung des BFH (gemeint: Urteil vom 07.07.2004 - VI R 29/00) beruhe ausdrücklich auf den Besonderheiten des dortigen Streitfalles.

    Das Urteil des BFH vom 07.07.2004 (VI R 29/00) habe ausdrücklich auf die "Besonderheiten des Streitfalls" abgestellt.

    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 07.07.2004 (VI R 29/00) entschieden, dass solche Vorteile des Arbeitnehmers nicht als Arbeitslohn anzusehen seien, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erwiesen.

    Der Beschwerdeführer trägt vor, nach dem Urteil des BFH vom 07.07.2004 (VI R 29/00) stellten Buß- und Verwarnungsgelder entgegen der Auffassung des SG kein Arbeitsentgelt im Sinne von §§ 14, 17 SGB IV in Verbindung mit § 1 Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) dar.

    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 07.07.2004 mit dem Aktenzeichen VI R 29/00 (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2007 - S 4 [16] RA 43/02 - juris, S. 4 in einem gleich gelagerten Fall).

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER
    Vielmehr ist der Begriff des Arbeitsentgelts nach den Grundsätzen des Sozialrechts im Einzelfall autonom nach sozialrechtlichen Grundsätzen und Normzwecken auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 21.02.1990 - 12 RK 20/88 - SozR 3-2400 § 14 Nr. 2 = juris, Rn. 16; ebenso Vor in LPK-SGB IV, § 14 Rn. 6).
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER
    bb) Auch gegen die Rechtmäßigkeit des Summenbescheides (hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 - BSGE 89, 158) bestehen im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung keine Bedenken.
  • SG Leipzig, 16.08.2006 - S 8 KR 258/06

    Übernahme von Bußgeld durch den Arbeitgeber als beitragspflichtiges

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER
    Der Beschwerdeführer beantragt, unter Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts Leipzig vom 16. August 2006 (Az. S 8 KR 258/06 ER) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 30. November 2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2006 anzuordnen.
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R

    Technischer Verbesserungsvorschlag - Arbeitnehmererfindung - Prämie -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER
    Abgesehen davon, dass es sich dabei nicht um den Prüfzeitraum vom 01.01.2000 bis 31.12.2003 handelt, entfalten Bescheide der Finanzbehörden keine Bindungswirkung für die Sozialversicherungsträger und die Sozialgerichte (so BSG, Urteil vom 26.03.1998 - B 12 RK 17/97 R - SozR 3-2400 § 14 Nr. 15).
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 5/04 R

    Arbeitsentgelt - Erstattung von Führerscheinkosten - Einkommenssteuerrecht -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER
    Dort hat der BFH entschieden, die Übernahme von Verwarnungsgeldern könne im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und deshalb keinen Arbeitslohncharakter haben (s. BFH a. a. O. Rn. 13; zum Kriterium des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Eigeninteresses des Arbeitgebers s. auch BSG, Urteil vom 25.06.2004 - B 12 KR 5/04 R - juris, Rn. 17).
  • BFH, 26.03.2002 - VI R 26/00

    Revision - Bindungswirkung - Landesbeamter - Einkommensteuer - Beitrittsgebiet -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER
    Hiergegen legte der Schuldner am 20.12.2004 mit der Begründung Widerspruch ein, ein beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 26/00 (ausweislich des Schreibens des Steuerberaters des Schuldners vom 10.09.2002 gemeint: VI R 29/00) anhängiges Verfahren bezüglich vom Arbeitgeber übernommener Bußgelder sei noch nicht abgeschlossen.
  • LSG Sachsen, 07.11.2011 - L 1 KR 173/10
    Ernstliche Zweifel bestehen vielmehr erst dann, wenn gewichtige Umstände gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides sprechen und der Erfolg des Rechtsbehelfs wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (siehe nur Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2011 - L 22 LW 8/11 ER - juris Rn. 25; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.09.2009 - L 5 KR 159/09 B ER - juris Rn. 10; Sächsisches LSG, Beschluss vom 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER - juris Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht