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   LSG Schleswig-Holstein, 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK   

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https://dejure.org/2007,16579
LSG Schleswig-Holstein, 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK (https://dejure.org/2007,16579)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK (https://dejure.org/2007,16579)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. November 2007 - L 1 B 513/07 R SK (https://dejure.org/2007,16579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) bei Nichteingreifen der Nr. 3106 VV RVG nach ihrem Wortlaut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2091/06

    Gebührenanspruch eines im sozialgerichtlichen Verfahren beigeordneten

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.11.2007 - L 1 B 513/07
    Diese Gesetzesauslegung ist verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2091/06).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.03.2006 - L 1 B 88/06

    Anwaltsvergütung für einen Vergleich

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.11.2007 - L 1 B 513/07
    Der Senat bleibt deshalb bei seiner Rechtsprechung, dass in Verfahren mit Betragsrahmengebühren außer in den ausdrücklich und abschließend aufgeführten Fällen der Nr. 3106, 3205 VV RVG eine fiktive Terminsgebühr nicht anfällt (so bereits in dem Beschluss vom 8. März 2006 - L 1 B 88/06 SF SK).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2015 - L 7/14 AS 53/14
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Landessozialgerichte wird eine analoge Anwendung der Vorschrift der 3104 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3. Alternative VV RVG a.F. auf Verfahren nach § 183 verneint (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2011 - L 19 AS 1522/10 B - LSG Thüringen, Beschluss vom 26.11.2008 - L 6 B 130/08 SF - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK; LSG Sachsen, Beschluss vom 09.12.2010 - L 6 AS 438/10 B KO - LSG Hessen, Beschluss vom 10.09.2009 - L 2 SF 222/09 E).

    Denn dem Gesetzgeber war bei der Schaffung des RVG bekannt, dass er bei der Ausarbeitung der neuen Vergütungsstrukturen regeln musste, ob bei Abschluss eines Vergleichs in sozialgerichtlichen Verfahren eine Terminsgebühr anfallen sollte oder nicht (ebenso LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK).

    Dass der Gesetzgeber dieses Bewusstsein gehabt hat, folgt aus den Regelungen in Nr. 3104 ff. VV RVG a.F., aber auch aus den Nummern 3202 bis 3205 VV RVG a.F. Gerade die ausdrücklichen Verweise in Nr. 3104, 3202 VV RVG a.F. auf die Nr. 3106, 3205 VV RVG a.F. zeigen, dass der Gesetzgeber bewusst für die Betragsrahmengebühren Spezialvorschriften einführen wollte (so schon LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2015 - L 7/14 AS 52/14
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Landessozialgerichte wird eine analoge Anwendung der Vorschrift der 3104 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3. Alternative VV RVG a.F. auf Verfahren nach § 183 verneint (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2011 - L 19 AS 1522/10 B - LSG Thüringen, Beschluss vom 26.11.2008 - L 6 B 130/08 SF - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK; LSG Sachsen, Beschluss vom 09.12.2010 - L 6 AS 438/10 B KO - LSG Hessen, Beschluss vom 10.09.2009 - L 2 SF 222/09 E).

    Denn dem Gesetzgeber war bei der Schaffung des RVG bekannt, dass er bei der Ausarbeitung der neuen Vergütungsstrukturen regeln musste, ob bei Abschluss eines Vergleichs in sozialgerichtlichen Verfahren eine Terminsgebühr anfallen sollte oder nicht (ebenso LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK).

    Dass der Gesetzgeber dieses Bewusstsein gehabt hat, folgt aus den Regelungen in Nr. 3104 ff. VV RVG a.F., aber auch aus den Nummern 3202 bis 3205 VV RVG a.F. Gerade die ausdrücklichen Verweise in Nr. 3104, 3202 VV RVG a.F. auf die Nr. 3106, 3205 VV RVG a.F. zeigen, dass der Gesetzgeber bewusst für die Betragsrahmengebühren Spezialvorschriften einführen wollte (so schon LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2016 - L 7 AS 21/15
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Landessozialgerichte wird eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Verfahren nach § 183 SGG verneint (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2011 - L 19 AS 1522/10 B - LSG Thüringen, Beschluss vom 26.11.2008 - L 6 B 130/08 SF - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK; LSG Sachsen, Beschluss vom 09.12.2010 - L 6 AS 438/10 B KO - LSG Hessen, Beschluss vom 10.09.2009 - L 2 SF 222/09 E).

    Denn dem Gesetzgeber war bei der Schaffung des RVG bekannt, dass er bei der Ausarbeitung der neuen Vergütungsstrukturen regeln musste, ob bei Abschluss eines Vergleichs in sozialgerichtlichen Verfahren eine Terminsgebühr anfallen sollte oder nicht (ebenso LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK).

    Dass der Gesetzgeber dieses Bewusstsein gehabt hat, folgt aus den Regelungen in Nr. 3104 ff. VV RVG a.F., aber auch aus den Nummern 3202 bis 3205 VV RVG a.F. Gerade die ausdrücklichen Verweise in Nr. 3104, 3202 VV RVG a.F. auf die Nr. 3106, 3205 VV RVG a.F. zeigen, dass der Gesetzgeber bewusst für die Betragsrahmengebühren Spezialvorschriften einführen wollte (so schon LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK).

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