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   LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12   

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https://dejure.org/2013,12680
LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12 (https://dejure.org/2013,12680)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2013 - L 1 KA 1/12 (https://dejure.org/2013,12680)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 (https://dejure.org/2013,12680)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Für Leistungen, mit denen sie in unzulässiger Weise ihr Fachgebiet überschreiten, können sie keine Vergütung verlangen (vgl. BSG 28.5.1965 - 6 RKa 1/65 - Juris; 20.3.1996 - 6 RKa 34/95 - Juris, st. Rspr.).

    Ein gegliedertes Facharztwesen mit einer arztgruppenbezogenen Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen, die ebenfalls auf die jeweilige Arztgruppe zugeschnitten sind, könnte seine Funktion nicht erfüllen, wenn jeder Facharzt Leistungen auf anderen ärztlichen Gebieten ohne Einschränkungen erbringen und abrechnen dürfte (vgl. BSG 20.3.1996 - 6 RKa 34/95 - Juris, st. Rspr.).

    nungen der Ärztekammern maßgeblich (vgl. erneut BSG 20.3.1996 - 6 RKa 34/95 - Juris - m.w.N, st. Rspr.).

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Leistungserbringer, die einerseits von den Vorteilen des öffentlich-rechtlichen Systems des Vertragsarztrechts profitieren, müssen andererseits im Interesse der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des Systems auch Einschränkungen hinnehmen, die ihnen das Berufsrecht nicht abverlangt (vgl. BVerfG 16.7.2004 - 1 BvR 1127/01 - Juris).

    Hierin liegt eine nicht statusrelevante Berufsausübungsregelung, denn es geht lediglich um die Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Kläger nicht im Kernbereich seines Fachgebietes einschränkt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG 16.7.2004 - 1 BvR 1127/01 - Juris).

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Maßgeblich bleiben allein die Grenzen des Fachgebiets (vgl. BSG 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 - Juris).

    Denn der einzelne Arzt, der als Gebietsarzt schmerztherapeutische Leistungen erbringen will, hat keinen Anspruch darauf, dass diese Tätigkeit generell wie die Tätigkeit eines praktischen Arztes oder eines Arztes für Allgemeinmedizin behandelt wird (vgl. auch zum Folgenden BSG 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 - Juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 3 KA 28/08

    Akupunktur; Akupunkturleistung; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit;

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Doch darf eine Genehmigungen zur Erbringung und Durchführung von Akupunkturleistungen nur gegenüber Vertragsärzten erteilt werden, für die diese Leistungen nicht fachfremd sind (so bereits LSG Niedersachsen-Bremen 27.5.2009 - L 3 KA 28/08 - Juris; vgl. zur Strahlendiagnostik-Vereinbarung LSG Baden-Württemberg 8.11.2006 - L 5 KA 1894/05 - Juris).

    Im Übrigen könnte der EBM als untergesetzliche Norm keine gesetzliche Regelung wie § 31 Abs. 3 HmbKGH ändern (so bereits LSG Niedersachsen-Bremen 27.5.2009 - L 3 KA 28/08 - Juris).

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65

    RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Für Leistungen, mit denen sie in unzulässiger Weise ihr Fachgebiet überschreiten, können sie keine Vergütung verlangen (vgl. BSG 28.5.1965 - 6 RKa 1/65 - Juris; 20.3.1996 - 6 RKa 34/95 - Juris, st. Rspr.).
  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Bei dem demnach von Anfang an rechtswidrigen Genehmigungsbescheid vom 14. Februar 2007 kommt § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X auch nicht ausnahmsweise zur Anwendung, weil zusätzlich zu Fachfremdheit der Akupunkturleistungen eine weitere Rechtmäßigkeitsvoraussetzung später wegfiel (vgl. zu derartigen Fallgestaltungen BSG 27.2.1996 - 10 RKg 27/93 - Juris; 17.6.2008 - B 8 AY 9/07 R - Juris; 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - Juris).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 9/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Zurücknahme der Berufung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Bei dem demnach von Anfang an rechtswidrigen Genehmigungsbescheid vom 14. Februar 2007 kommt § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X auch nicht ausnahmsweise zur Anwendung, weil zusätzlich zu Fachfremdheit der Akupunkturleistungen eine weitere Rechtmäßigkeitsvoraussetzung später wegfiel (vgl. zu derartigen Fallgestaltungen BSG 27.2.1996 - 10 RKg 27/93 - Juris; 17.6.2008 - B 8 AY 9/07 R - Juris; 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - Juris).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Ausschluss der gleichzeitigen

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind auch unter dem Gesichtspunkt des ihnen übertragenen Sicherstellungsauftrags, §§ 72 Abs. 1 Satz 1, 75 Abs. 1 SGB V, nicht berechtigt, eine vom EBM abweichende Erweiterung des abrechnungsfähigen Leistungsspektrums zu gestatten (vgl. BSG 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R - Juris, st. Rspr.).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 12/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kindesunterhalt für behindertes volljähriges

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Bei letzterer handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BSG 15.2.1990 - R7 RAr 28/88 - Juris - m.w.N., st. Rspr.; aus jüngerer Zeit etwa BSG 23.3.2010 - B 8 SO 12/08 - Juris).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Bei dem demnach von Anfang an rechtswidrigen Genehmigungsbescheid vom 14. Februar 2007 kommt § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X auch nicht ausnahmsweise zur Anwendung, weil zusätzlich zu Fachfremdheit der Akupunkturleistungen eine weitere Rechtmäßigkeitsvoraussetzung später wegfiel (vgl. zu derartigen Fallgestaltungen BSG 27.2.1996 - 10 RKg 27/93 - Juris; 17.6.2008 - B 8 AY 9/07 R - Juris; 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - Juris).
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07

    Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur

  • SG Marburg, 07.05.2008 - S 12 KA 363/07

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen

  • BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84

    Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2006 - L 5 KA 1894/05

    Verfassungsmäßigkeit der Fachfremdheit der Ausführung und Abrechnung

  • LSG Hamburg, 07.06.2012 - L 1 KA 65/09
  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 17/15

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung

    Mit Urteil vom 25. April 2013 (L 1 KA 1/12) hob das Landessozialgericht (LSG) Hamburg das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 9. November 2011 (S 27 KA 11/09), mit dem die Klage gegen den Widerruf der Abrechnungsgenehmigung für Akupunkturleistungen abgewiesen worden war, sowie den Bescheid der Beklagten vom 2. September 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Dezember 2008 auf.

    Für Leistungen, mit denen sie in unzulässiger Weise ihr Fachgebiet überschritten, könnten sie keine Vergütung verlangen (Hinweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 - sowie BSG, Urteile vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 1/65 - und vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95).

    Zur Begründung führt er aus, dass SG verkenne die Bedeutung der rechtskräftigen Entscheidung des LSG Hamburg im Verfahren L 1 KA 1/12 und setzte sich mit der damit eingetretenen Bestandskraft der Abrechnungsgenehmigung nicht auseinander, obwohl dies Kern seines Parteivorbringens sei.

    Einen Versuch der Rücknahme nach § 45 SGB X hat sie - auch nach dem Hinweis des LSG Hamburg in dessen Urteil vom 25. April 2013 (L 1 KA 1/12) - nicht unternommen.

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Mit Urteil vom 25. April 2013 (L 1 KA 1/12) hob das Landessozialgericht (LSG) Hamburg das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 9. November 2011 (S 27 KA 11/09), mit dem die Klage gegen den Widerruf der Abrechnungsgenehmigung für Akupunkturleistungen abgewiesen worden war, sowie den Bescheid der Beklagten vom 2. September 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Dezember 2008 auf.

    Für Leistungen, mit denen sie in unzulässiger Weise ihr Fachgebiet überschritten, könnten sie keine Vergütung verlangen (Hinweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 - sowie BSG, Urteile vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 1/65 - und vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95).

    Zur Begründung führt er aus, dass SG verkenne die Bedeutung der rechtskräftigen Entscheidung des LSG Hamburg im Verfahren L 1 KA 1/12 und setzte sich mit der damit eingetretenen Bestandskraft der Abrechnungsgenehmigung nicht auseinander, obwohl dies Kern seines Parteivorbringens sei.

    Einen Versuch der Rücknahme nach § 45 SGB X hat sie - auch nach dem Hinweis des LSG Hamburg in dessen Urteil vom 25. April 2013 (L 1 KA 1/12) - nicht unternommen.

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/15

    Kassenarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Honoraranforderung;

    Mit Urteil vom 25. April 2013 (L 1 KA 1/12) hob das Landessozialgericht (LSG) Hamburg das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 9. November 2011 (S 27 KA 11/09), mit dem die Klage gegen den Widerruf der Abrechnungsgenehmigung für Akupunkturleistungen abgewiesen worden war, sowie den Bescheid der Beklagten vom 2. September 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Dezember 2008 auf.

    Für Leistungen, mit denen sie in unzulässiger Weise ihr Fachgebiet überschritten, könnten sie keine Vergütung verlangen (Hinweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 - sowie BSG, Urteile vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 1/65 - und vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95).

    Einen Versuch der Rücknahme nach § 45 SGB X hat sie - auch nach dem Hinweis des LSG Hamburg in dessen Urteil vom 25. April 2013 (L 1 KA 1/12) - nicht unternommen.

  • LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13

    Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung wegen wesentlicher Änderung

    Folglich darf eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Akupunkturleistungen nur Ärzten erteilt werden, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und für die diese Leistungen nicht fachfremd sind (LSG Hamburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 1 KA 1/12 - juris RdNr. 27; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2009 - L 3 KA 28/08 - juris RdNr. 22).

    Daher ist die Erbringung der Akupunkturleistungen nach Anlage I Nr. 12 § 1 Methoden-RL bzw. Nrn. 30790 und 30791 EBM für einen Frauenarzt fachfremd (ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 1 KA 1/12 - juris RdNr. 29).

    Vielmehr ist ihre Erbringung und Abrechnung aufgrund der engen körperbezogenen Indikationen bereits bei Aufnahme der Nrn. 30790 und 30791 EBM zum 01.01.2007 auf diejenigen Arztgruppen beschränkt gewesen, zu deren Fachgebiet die Behandlung von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule bzw. eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose gehört (LSG Hamburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 1 KA 1/12 - juris RdNr. 29).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12

    Regelleistungsvolumen - Facharzt für Innere Medizin - (Versorgungs-)Schwerpunkt -

    Sachlich-rechnerische Richtigstellungen setzen daher die Ausübung von Ermessen (§ 45 Abs. 1 SGB X) auch dann nicht voraus, wenn im Übrigen Vertrauensschutzgesichtspunkte zu beachten sind (a.A. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juli 1999 - L 4 KA 55/97 -, juris für einen Honorarkorrekturbescheid; vgl. auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 -, juris, für die Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2013 - L 4 KA 65/11 -, juris, für den Sonderfall der nur im Bezirk der KV Hessen existierenden, der Altersversorgung der dortigen Vertragsärzte dienenden erweiterten Honorarverteilung).
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