Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13   

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LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13 (https://dejure.org/2015,12596)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2015 - L 1 KR 156/13 (https://dejure.org/2015,12596)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2015 - L 1 KR 156/13 (https://dejure.org/2015,12596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 33 Abs 2 SGB 5, § 33 Abs 3 SGB 5
    Hilfsmittelrichtlinie - Kontaktlinsen - Sehschärfe - therapeutische Indikation

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen bei funktionell Einäugigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für eine Kontaktlinse; Begriff des medizinisch zwingenden Ausnahmefalls; Schwere Sehbeeinträchtigung; Schwere einer Erkrankung als sachgerechtes Differenzierungskriterium; Kein Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen bei funktionell Einäugigen durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen bei funktionell Einäugigen durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Medizinisch begründete Notwendigkeit von Kontaktlinsen allein reicht nicht für Leistungsanspruch

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 49 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Hilfsmittel | Kein Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen bei funktionell Einäugigen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Denn die Schwere einer Erkrankung ist grundsätzlich ein sachgerechtes Kriterium für eine Differenzierung der innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bestehenden Leistungsansprüche (BSG, Urt. v. 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R - juris Rn 34).

    Ihm ist es unbenommen, bei der Ausgestaltung des Leistungsrechts den Bereich der Eigenvorsorge auszuweiten, insbesondere wenn sich daraus preisdämpfende Auswirkungen ergeben, was etwa bei der Versorgung mit Brillen zu beobachten war (BSG, Urt. v. 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R - juris Rn 33).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Insoweit verlangt das Grundgesetz nur, dass behinderte Menschen keinen unbilligen oder unverhältnismäßigen Belastungen ausgesetzt werden (BSG, Urt. v. 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 33).

    Weitgehendere Anforderungen als aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergeben sich auch nicht aus der UN-Behindertenkonvention (BSG, Urt. v. 6. März 2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 33).

  • SG Dresden, 23.11.2011 - S 18 KR 597/08

    Erstattung der Kosten für die Beschaffung einer Brille und zweier Kontaktlinsen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Das habe das Sozialgericht Dresden zutreffend erkannt und entsprechend auf das Ausmaß der Sehschwäche vor einer Korrektur durch Sehhilfen abgestellt (Hinweis auf Urt. v. 23. November 2011 - S 18 KR 597/08).

    Das Gesetz lässt sich - entgegen dem Sozialgericht Dresden (Urt. v. 23. November 2011 - S 18 KR 597/08) - auch nicht korrigierend dahingehend auslegen, dass es für die Schwere der Sehbehinderung auf die ohne Korrektur vorhandene Sehschärfe ankommt.

  • BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 69/09

    Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Die Krankenkassen müssten nicht von Verfassung wegen alles leisten, was zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei (Hinweis auf BVerfG, Beschluss v. 12. Dezember 2012 - 1 BvR 69/09).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - Beschränkung der Zahnersatzversorgung auf Zuschuss -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Der finanzielle Ausgleich für Versicherte ohne ausreichende eigene Mittel muss auch nicht notwendig im SGB V selbst geregelt werden (BSG, Urt. v. 2. September 2014 - B 1 KR 12/13 R - juris Rn 19).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - L 1 KR 156/13
    Denn entscheidend für einen auf § 13 Abs. 3 SGB V gestützten Erstattungsanspruch ist die zur Zeit der Rechnungslegung für die abgelehnte Leistung geltende Rechtslage (BSG, Urt. v. 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R - juris Rn. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2015 - L 11 KR 4429/15
    Es kann dem Gesetzgeber auch nicht als fehlerhaft vorgehalten werden, wenn er für die Einschätzung, wann eine schwerwiegende Sehstörung vorliegt, auf die Definition der Weltgesundheitsorganisation abstellt, deren diesbezügliche Sachkunde außer Frage steht (vgl LSG Berlin-Brandenburg 17.04.2015, L 1 KR 156/13, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014 - L 1 KR 156/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,104924
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014 - L 1 KR 156/13 B (https://dejure.org/2014,104924)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.03.2014 - L 1 KR 156/13 B (https://dejure.org/2014,104924)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. März 2014 - L 1 KR 156/13 B (https://dejure.org/2014,104924)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014 - L 1 KR 156/13
    Denn das bei Entstehen eines Krg-Anspruchs bestehende Versicherungsverhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang als Versicherter Anspruch auf Krg hat (BSG, Urteil vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, zitiert nach Juris Rdnr. 9 mwN).

    Das Gesetz bietet weder einen Anhalt für das Verständnis des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V als bloßer Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krg-Anspruch gemäß § 44 SGB V schon bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entsteht (BSG, Urteil vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, aaO Rdnr. 10).

    Das folgt aus Entstehungsgeschichte, Regelungssystem und -Zweck, ohne das der Wortlaut der Normen einer solchen Auslegung entgegensteht (BSG, Urteil vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, aao Rdnr. 12 ff).

    Von Krankenkassen nicht veranlasste, unzutreffende rechtliche Ratschläge von zur Behandlung Versicherter zugelassenen Ärzten können zwar gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Ärzte, nicht aber Krg-Ansprüche gegen Krankenkassen auslösen (BSG, Urteil vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, aaO Rdnr. 27).

    Schließlich liegen keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme einer Verhinderung des Klägers wegen Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit (BSG, Urteil vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, aaO Rdnr. 23 mwN) vor.

    Sie entspricht dem Normzweck und harmoniert mit den allgemeinen Grundsätzen der Feststellung von Versicherungsverhältnissen (BSG, Urteil vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, aaO Rdnr. 30 ff mwN).

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014 - L 1 KR 156/13
    Da PKH eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet gerichtlichen Rechtsschutzes ist (BVerfGE 9, 256, 258; 35, 348, 355), ist ein Antragsteller wegen des für Sozialhilfe und PKH gleichermaßen geltenden Subsidiaritätsprinzips verpflichtet, die dem Justizfiskus durch PKH entstehenden Ausgaben gering zu halten.
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014 - L 1 KR 156/13
    Der verspätete Zugang der Meldung der Arbeitsunfähigkeit beruht offensichtlich nicht auf von der Beklagten zu vertretenden Organisationsmängeln, von denen der Kläger als Versicherter weder wusste noch wissen musste (BSG, Urteil vom 08.11.2005, B 1 KR 30/04 R, zitiert nach Juris Rdnr. 18 mwN).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 12/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Verfahrens über Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014 - L 1 KR 156/13
    Da PKH eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet gerichtlichen Rechtsschutzes ist (BVerfGE 9, 256, 258; 35, 348, 355), ist ein Antragsteller wegen des für Sozialhilfe und PKH gleichermaßen geltenden Subsidiaritätsprinzips verpflichtet, die dem Justizfiskus durch PKH entstehenden Ausgaben gering zu halten.
  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014 - L 1 KR 156/13
    Die Lage eines solchen Mitgliedes ist nicht anders als die eines rechtsschutzversicherten Antragstellers, dem PKH erst gewährt wird, wenn er seinen Anspruch gegen die Rechtsschutzversicherung evtl. bis zu einem Stichentscheid nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) vergeblich verfolgt hat (BSG, Beschluss vom 12.03.1996 - 9 RV 24/94 - SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 KR 153/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014 - L 1 KR 156/13
    Gegen den ihm am 22.03.2013 zugestellten Gerichtsbescheid wendet sich der Kläger mit der am 16.04.2013 eingegangenen Berufung, über die der Senat bisher noch nicht entschieden hat (Az.: L 1 KR 153/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2014 - L 1 KR 153/13
    Die Beschwerde gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des SG Oldenburg vom 18. März 2013 hat der Senat mit Beschluss vom 10.03.2014 zurückgewiesen (L 1 KR 156/13 B).

    Vorgelegen haben zudem die unter dem Aktenzeichen S 61 KR 154/12 bzw L 1 KR 156/13 B geführten Prozesskostenhilfe-Akten.

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