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   LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12 KL   

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https://dejure.org/2015,10713
LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12 KL (https://dejure.org/2015,10713)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.04.2015 - L 1 KR 337/12 KL (https://dejure.org/2015,10713)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. April 2015 - L 1 KR 337/12 KL (https://dejure.org/2015,10713)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein weltweiter kostenloser Auslandskrankenversicherungsschutz für gesetzlich Versicherte // Betriebskrankenkassen dürfen keine entsprechenden Verträge mit privaten Versicherungsunternehmen abschließen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein weltweiter kostenloser Auslandskrankenversicherungsschutz für gesetzlich Versicherte - Betriebskrankenkassen dürfen keine entsprechenden Verträge mit privaten Versicherungsunternehmen abschließen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein weltweiter kostenloser Auslandskrankenversicherungsschutz für gesetzlich Versicherte // Betriebskrankenkassen dürfen keine entsprechenden Verträge mit privaten Versicherungsunternehmen abschließen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 64 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Angelegenheiten der Krankenkassen | Unzulässigkeit einer Vereinbarung über Auslandskrankenversicherungsschutz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gruppenversicherungen von Betriebskrankenkassen zum Auslandskrankenversicherungsschutz gekippt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 1/4 KR 570/12

    Berechtigung der Versicherungsaufsicht zur Anmahnung von Rechtsfehlern bei einem

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Vielmehr begrenzt § 16 Abs. 1 SGB V gerade den Aufgabenbereich der Klägerin in allen anderen Fällen, in denen sich Versicherte im Ausland befinden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.10.2014 - L 1/4 KR 570/12 KL - juris, Rn. 41-46).

    Der Mitteilung hierüber kommt daher gerade kein Regelungscharakter zu, so dass ein Verwaltungsakt schon deshalb nicht in Frage kommen kann (vgl. ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.10.2014 - L 1/4 KR 570/12 KL, juris, Rn. 69 f.).

    Unstreitig verfährt die Beklagte auch dementsprechend gegenüber anderen Krankenkassen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.10.2014 - L 1/4 KR 570/12 KL und das Parallelverfahren LSG Darmstadt, L 1 KR 17/14 KL).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Dabei steht es der Behörde - in den gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens - grundsätzlich frei zu entscheiden, auf welche der abwägungsrelevanten Umstände sie die zu treffende Ermessensentscheidung im Ergebnis stützen möchte (Bundessozialgericht, Urteile vom 30. Oktober 2013, B 12 R 14/11 R m.w.N. und vom 21. Mai 2003, B 6 KA 32/02 R).

    Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kennt die Rechtsordnung nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Mai 2003, B 6 KA 32/02 R; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1993, 8 C 20/92; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 14. Auflage 2013, § 40 Rdnr. 42; Fehling/Kastner/Strimer, Verwaltungsrecht, Kommentar, 3. Auflage 2012, zu § 114 VwGO, Rdnr. 3 ff, 28).

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 A 2/05 R

    Krankenkasse - betriebliche Altersversorgung - keine Anlage des Deckungskapitals

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Unabhängig davon, dass sich die Klägerin als Selbstverwaltungskörperschaft nicht auf Grundrechte berufen kann (vgl. BSG, Urteil vom 18.07.2006 - B 1 A 2/05 R), ist die Beklagte auch nicht unter Anwendung dieser Selbstbindungsgrundsätze an einer Beendigung ihrer Tolerierungspraxis gehindert.
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht kennt die Rechtsordnung nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Mai 2003, B 6 KA 32/02 R; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1993, 8 C 20/92; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 14. Auflage 2013, § 40 Rdnr. 42; Fehling/Kastner/Strimer, Verwaltungsrecht, Kommentar, 3. Auflage 2012, zu § 114 VwGO, Rdnr. 3 ff, 28).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2014 - L 1 KR 435/12

    Künstliche Befruchtung - nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Der Unterschied zwischen Leistungen, die im Rahmen von Wahltarifen gewährt werden können, und GKV-fremden Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse aber gemäß § 194 Abs. 1a SGB V vermitteln darf, besteht gerade darin, dass erstere grundsätzlich im Rahmen des § 2 SGB V zum gesetzlichen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, letztere hingegen nicht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.6.2014 - L 1 KR 435/12 KL - juris, Rn. 66 ff., zu Satzungsleistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V; s. auch Schneider-Danwitz, juris-PK SGB V § 53, Rn. 104-110 zu Kostenerstattungstarifen für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Dabei steht es der Behörde - in den gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens - grundsätzlich frei zu entscheiden, auf welche der abwägungsrelevanten Umstände sie die zu treffende Ermessensentscheidung im Ergebnis stützen möchte (Bundessozialgericht, Urteile vom 30. Oktober 2013, B 12 R 14/11 R m.w.N. und vom 21. Mai 2003, B 6 KA 32/02 R).
  • BSG, 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R

    Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung gegen die Sächsische Landwirtschaftliche

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Sie ist Ausdruck des Bemühens um partnerschaftliche Kooperation zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht (BSG, Urteil vom 11.12.2003 - B 10 A 1/02 R = SozR4-2400 § 89 Nr. 2).
  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 183/12

    Krankenzusatzversicherungen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2013 auch für Krankenkassen, die gemäß § 194 Abs. 1a SGB V private Krankenversicherungen vermitteln (BGH, Urteil vom 18.9.2013 - I ZR 183/12 - juris; vgl. auch die Mittelung der BaFin vom 3.2.2014; a.A. zuvor Kaempfe, in Becker/Kingreen, SGB V, 3. Aufl. 2012, § 194, Rn. 10).
  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Denn grundsätzlich hat eine Beratung gemäß § 89 Abs. 1 S. 2 SGB IV Vorrang vor dem Erlass eines Verpflichtungsbescheides (BSG, Urteil vom 20.6.1990 - 1 RR 4/89 = BSGE 67, 85 = SozR3-2400 § 89 Nr. 1).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 337/12
    Dabei genügt noch nicht, dass die Aufsichtsbehörde nur eine andere Rechtsauffassung vertritt als der Versicherungsträger (BSG, Urteil vom 22.3.2005 - B 1 A1/03 = BSGE 94, 221 = SozR4-2400 § 89 Nr. 3).
  • LSG Hessen, 23.04.2015 - L 1 KR 17/14

    Verpflichtungsbescheid über die Beendigung einer Vereinbarung mit einem privaten

  • LSG Bayern, 05.12.2017 - L 5 KR 508/17

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Auslandskrankenversicherung und

    Der Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ist durch den nationalen und europäischen Gesetzgeber beschränkt und darf auch im Bereich der Auslandskrankenversicherung nicht über den gesetzlich eng begrenzen Umfang des Leistungsrechts erweitert werden (vgl. LSG Hessen, Urteil v. 23.04.2015, Az.: L 1 KR 337/12 KL, nachgehend BSG, 31.05.2016, Az.: B 1 A 3/15 R, erledigt durch Rücknahme).
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