Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen, 22.11.2013

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11481
LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10 (https://dejure.org/2010,11481)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.11.2010 - L 1 KR 76/10 (https://dejure.org/2010,11481)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. November 2010 - L 1 KR 76/10 (https://dejure.org/2010,11481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 12. November 2008 - B 12 KR 10/08 R - stelle dieses rentennahe Alter des Klägers zum Zeitpunkt der Auszahlung der Deckungsrückstellung einen hinreichenden Bezug zur Altersvorsorge dar.

    Eine Beitragspflicht besteht indes nur dann, wenn auch die vorzeitige Leistung nach vertraglichen oder normativen Wertungen wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt wird, etwa - anders als hier - als Leistung auf der Grundlage von § 6 BetrAVG (dazu BSG, Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 10/08 R).

    Das Bundessozialgericht hat bislang ausdrücklich offen gelassen, in welchen Fällen ein relevantes Auseinanderfallen von Vertragszweck und Leistungszweck möglich ist (BSG, Urteil vom 12. November 2008 a.a.O. Rdnr. 13 nach juris).

  • BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Er ist der Rechtsauffassung, dass nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Mai 2010 - B 12 KR 15/09 R - ein Numerus clausus der beitragspflichtigen Einnahmen für Pflichtversicherte festgelegt sei, der nicht durch Analogie zu Lasten bisher nicht betroffener Leistungen erweitert werden könne.

    Deren Aufzählung ist als abschließend anzusehen (BSG, Urteil vom 10. Mai 2010 - B 12 KR 15/09 R; vgl. BT-Drs. 9/458, S. 29, 34).

  • SG Speyer, 04.06.2007 - S 11 KR 366/05

    Kranken- und Pflegeversicherung - keine Beitragspflicht einer vorzeitigen

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Der Kläger berief sich auf das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 4. Juni 2007 - S 11 KR 366/05 - und wendete die Verfassungswidrigkeit einer rückwirkenden Anwendung der Erhebung von Beiträgen auf die Deckungsrückstellung ein.

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist für die Bestimmung der der Rente vergleichbaren Einnahmen nicht auf die Zweckrichtung bei Abschluss der Lebensversicherung oder den Zweck der Beitragsentrichtung abzustellen, sondern auf den Zweck der Leistungserzielung (vgl. auch SG Speyer, Urteil vom 4. Juni 2007 - S 11 KR 366/05 - juris).

  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Damit sind vorzeitige Auszahlungen nicht schlechthin aus der Beitragspflicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 12 KR 5/06 R).

    Nichts anderes folgt - entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten - aus der Entscheidung vom 13. September 2006 - B 12 KR 5/06 R - juris.

  • LSG Hessen, 30.04.2009 - L 1 KR 28/09

    Kranken- und Pflegeversicherung - keine Beitragspflicht der Auszahlung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Er beruft sich auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 30.4.2009 - L 1 KR 28/09 B ER.
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Der hinreichende Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Leistung aus der Lebensversicherung und der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers für die Qualifizierung als beitragspflichtige Einnahme der betrieblichen Altersversorgung ist bei einer solchen für die betriebliche Altersversorgung typischen Versicherungsart der Direktversicherung jedenfalls dann gegeben, wenn der Arbeitgeber im maßgeblichen Zeitraum Versicherungsnehmer ist bzw. die Versicherung fortführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08).
  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 30/03 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Es hat allerdings wegen des abschließenden Charakters des § 229 SGB V anerkannt, dass es Fälle geben kann, in denen vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgezahlte Kapitalleistungen gerade wegen des Nichteintritts des Versicherungsfalles nicht als Versorgungsbezug angesehen werden können (Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 30/03 R - zur Vorgängerregelung).
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 6/06 R - juris m. w. N.), der sich der Senat anschließt, gehören zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung auch solche Renten, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung gezahlt werden.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.10.2006 - L 5 ER 189/06

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Ausscheiden aus freiwilliger

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Die Krankenkasse ist hierzu allein im Rahmen des hier nicht einschlägigen Einzugsstellenverfahrens nach § 28h Abs. 2 SGB IV berechtigt (BSG, Urteil vom 7. März 2007 - B 12 KR 33/06 R; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Oktober 2006; L 5 ER 189/06 KR; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - L 9 B 584/07 KR ER).
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 33/06 R

    Krankenversicherung - Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenze in neuen und

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
    Die Krankenkasse ist hierzu allein im Rahmen des hier nicht einschlägigen Einzugsstellenverfahrens nach § 28h Abs. 2 SGB IV berechtigt (BSG, Urteil vom 7. März 2007 - B 12 KR 33/06 R; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Oktober 2006; L 5 ER 189/06 KR; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - L 9 B 584/07 KR ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - L 9 B 584/07

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; einstweilige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - L 5 (16) KR 158/07

    Krankenversicherung

  • SG Hannover, 05.12.2011 - S 67 KR 1077/09

    Auswirkungen einer Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung auf

    Vielmehr bleibt die Leistung des Versicherungsunternehmens immer die gleiche, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Versicherung fortführt und Leistungen erst bei Eintritt des Versicherungsfalles oder eben vorher in Anspruch nimmt (a. A.: SG Speyer, S 13 KR 420/08; LSG Mainz, L 5 KR 37/10; LSG Kassel, L 1 KR 76/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41038
LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10 (https://dejure.org/2013,41038)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.11.2013 - L 1 KR 76/10 (https://dejure.org/2013,41038)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. November 2013 - L 1 KR 76/10 (https://dejure.org/2013,41038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Familiengesellschaft; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Weisungsbefugnis des Arbeitgebers; Gewährung eines Darlehens oder Übernahme einer Bürgschaft

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Familiengesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. RS., z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines leitenden Angestellten, der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbstständigen (st. Rechtsprechung, zuletzt BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Sie hatte daher wie jeder andere Beschäftigte lediglich das Risiko des Entgeltausfalls bei Insolvenz des Arbeitgebers zu tragen (ebenso Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 1. August 2013 - L 1 KR 66/12 - juris Rn. 28).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Entscheidend wäre auch bei Bestehen einer Innen-GbR zwischen der Klägerin und ihrem Lebensgefährten, dass das Gesamtbild der Tätigkeit der Klägerin bei der Beigeladenen zu 1 dem einer abhängigen Beschäftigung entspricht (BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 8/06 R - juris Rn. 12; Landessozialgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 32; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 67/92 - juris Rn. 28).
  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH - Ehegatte als

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Entscheidend wäre auch bei Bestehen einer Innen-GbR zwischen der Klägerin und ihrem Lebensgefährten, dass das Gesamtbild der Tätigkeit der Klägerin bei der Beigeladenen zu 1 dem einer abhängigen Beschäftigung entspricht (BSG, Urteil vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 8/06 R - juris Rn. 12; Landessozialgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 32; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 67/92 - juris Rn. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 3725/11

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Eine "Schönwetterselbstständigkeit" ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (BSG, a.a.O., Rn. 32; ebenso Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2013 - L 4 KR 3725/11 - juris Rn. 35).
  • LSG Bayern, 23.10.2008 - L 4 KR 155/07
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Die Gewährung eines Darlehens oder die Übernahme einer Bürgschaft unter Eheleuten oder Lebenspartnern reicht nicht aus, um eine Tätigkeit als selbständige zu qualifizieren (Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - L 4 KR 155/07 - juris Rn. 30).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Es gilt nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich übertarifliche Bezahlung die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R - juris Orientierungssatz 2).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Die beiden Verfahren stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander, wobei die Zuständigkeit der Einzugsstelle zum einen durch die Vorschrift des § 7a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 SGB IV, wonach die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen können, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen, sofern nicht die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung eingeleitet haben, eingeschränkt ist und zum anderen dadurch, dass nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV die Einzugsstelle einen Antrag nach Satz 1 zu stellen hat, wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers ergibt, dass der Beschäftigte Angehöriger bzw. (seit 1. September 2009) Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgeber oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 15/10 R - juris Rn. 22ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, urteil vom 2. Juli 2013 - L 1 KR 572/11 - juris Rn. 35 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 1 KR 572/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10
    Die beiden Verfahren stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander, wobei die Zuständigkeit der Einzugsstelle zum einen durch die Vorschrift des § 7a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 SGB IV, wonach die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen können, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen, sofern nicht die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung einer Beschäftigung eingeleitet haben, eingeschränkt ist und zum anderen dadurch, dass nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV die Einzugsstelle einen Antrag nach Satz 1 zu stellen hat, wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers ergibt, dass der Beschäftigte Angehöriger bzw. (seit 1. September 2009) Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgeber oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 15/10 R - juris Rn. 22ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, urteil vom 2. Juli 2013 - L 1 KR 572/11 - juris Rn. 35 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 R 2762/14

    Leitender Geschäftsführer als abhängig beschäftigter Mitarbeiter in

    Es gilt nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich übertarifliche Bezahlung die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG 17.12.2002, B 7 AL 34/02 R, juris; Sächsisches LSG 22.11.2013, L 1 KR 76/10, juris).
  • SG Münster, 28.06.2018 - S 23 R 506/17
    Dabei kommt der Höhe dieses Entgelts im Rahmen der Beurteilung der Tätigkeit eines Famili-enmitglieds im Betrieb eines anderen Familienmitglieds lediglich Indizwirkung zu, denn es gilt nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich übertarifliche Bezahlung die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses aus-schließt (vgl. BSG, Urteile vom 12.9.1996 - 7 RAr 120/95 - juris Rn. 20 sowie vom 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R - juris Rn. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.9.2015 - L 11 R 2762/14 - juris Rn. 30; Sächsisches LSG, Urteil vom 22.11.2013 - L 1 KR 76/10 - juris Rn. 34).
  • SG Duisburg, 19.12.2013 - S 10 R 713/12

    Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit eines

    Eine Darlehensgewährung ist zwar eine für Arbeitnehmer nicht typische Übernahme von Risiken, die aber lediglich ein bloßes Haftungsrisiko, nicht aber ein Unternehmerrisiko im eigentlichen Sinne darstellt, weil es an einer Gewinnchance fehlt (vgl. LSG NRW vom 02.05.2013, L 16 KR 32/12; Sächsisches LSG vom 22.11.2013, L 1 KR 76/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht