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   LSG Thüringen, 22.12.2008 - L 1 SO 619/08 ER   

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https://dejure.org/2008,8315
LSG Thüringen, 22.12.2008 - L 1 SO 619/08 ER (https://dejure.org/2008,8315)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22.12.2008 - L 1 SO 619/08 ER (https://dejure.org/2008,8315)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - L 1 SO 619/08 ER (https://dejure.org/2008,8315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begehren verschiedener Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine vorläufige und darlehensweise Finanzierung von abendlichen Taxifahrten zu Kulturveranstaltungen als Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; Anspruch eines behinderten Menschen auf Übernahme der Kosten für Eintrittspreise zu ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erfasst der Anspruch eines Menschen mit Behinderung auf staatliche Eingliederungshilfe die Kostenübernahme für Hausbesuche von Prostituierten (pro Besuch in Höhe von 160 EUR)?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hausbesuche von Prostituierten bei behinderten Menschen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Prostituiertenbesuche auf Staatskosten

  • dgb.de (Kurzinformation)

    Sozialhilfe: Für Sex gibt es kein Geld

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Staat zahlt nicht für Hausbesuche von Prostituierten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Staat zahlt nicht für Hausbesuche von Prostituierten - Prostituiertenbesuche verbessern weder Alltagskompetenz noch Einbindung in Gemeinwesen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Finanzierung von Hausbesuchen einer Prostituierten im Rahmen der Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Eintrittsgelder

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Ansbach, 05.03.2004 - AN 4 K 04.00052

    Pornohefte vom Sozialamt

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.12.2008 - L 1 SO 619/08
    Der Sozialhilfeempfänger müsse seine sexuellen Bedürfnisse an den Möglichkeiten und Grenzen der Regelsatzhilfe ausrichten und seine Mittel entsprechend einteilen; gegebenenfalls müsse er auf andere Sexualpraktiken ausweichen und die Häufigkeit seines Verkehrs einschränken (vgl. Hamburgisches OVG vom 21. Dezember 1990, Az.: Bf IV 110/89; in diesem Sinne auch VG Ansbach, Urteil vom 5. März 2004, Az.: AN 4 K 04.00052).
  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 110/89

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Kondombedarf; Gleitcremebedarf;

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.12.2008 - L 1 SO 619/08
    Der Sozialhilfeempfänger müsse seine sexuellen Bedürfnisse an den Möglichkeiten und Grenzen der Regelsatzhilfe ausrichten und seine Mittel entsprechend einteilen; gegebenenfalls müsse er auf andere Sexualpraktiken ausweichen und die Häufigkeit seines Verkehrs einschränken (vgl. Hamburgisches OVG vom 21. Dezember 1990, Az.: Bf IV 110/89; in diesem Sinne auch VG Ansbach, Urteil vom 5. März 2004, Az.: AN 4 K 04.00052).
  • VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320

    Sozialhilfe, Leistungen zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse gehören nicht zu

    Auszug aus LSG Thüringen, 22.12.2008 - L 1 SO 619/08
    Ferner ist bereits entschieden worden, dass durch "Ganzkörpermassagen mit sexueller Komponente" bei einem Schwerstbehinderten die Aufgabe der Eingliederungshilfe, unter anderem seine Eingliederung in die Gesellschaft zu fördern, nicht erfüllt werden kann; die Kosten einer solchen Massage gehörten zu den allgemeinen Aufwendungen für das Sexualleben, das zu den Grundbedürfnissen des menschlichen Daseins gehöre; die Aufwendungen für derartige Maßnahmen seien aus der Regelsatzhilfe zu decken (vgl. Bayerischer VerwGH vom 10. Mai 2006, Az.: 12 BV 06.320).
  • LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 31/12

    Sog. gastweise Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe; Aufgabe der

    Zur Wahrung der Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist nach Auffassung des Senats allerdings zu fordern, dass durch die Ferienfreizeit die Folgen der Behinderung mindestens gemildert werden und die Freizeit dazu beiträgt, den Anspruchsteller in die Gesellschaft einzugliedern und hierbei insbesondere die Begegnung mit nicht behinderten Menschen zu fördern, wobei zu berücksichtigen ist, ob der Kläger nicht schon auf andere Weise in die Gesellschaft eingegliedert ist (so auch LSG NW, a.a.O.; SG Düsseldorf, Urt. v. 12.11.2010 - S 17 SO 109/09; Wahrendorf, in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 54 Rn. 32, unter Hinweis auf LSG NW, a.a.O., und LSG Thüringen, Beschl. v. 22.12.2008 - L 1 SO 619/08; ähnlich Joussen, a.a.O., § 58 Rn. 5).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2014 - L 9 SO 54/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    In ländlichen Gebieten mit schlechter Verkehrsanbindung kann daher die Teilnahme aller Bevölkerungsgruppen an kulturellen Veranstaltungen geringer ausfallen als im Großstadtbereich (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 1 SO 619/08 ER).
  • SG Köln, 31.03.2010 - S 21 SO 199/09

    Sozialhilfe

    Die Kosten für die Verhütung mittels Hormonstäbchen sind daher maßgeblich durch die geistige Behinderung der Klägerin bedingt und können im Rahmen der Eingliederungshilfe als behinderungsspezifischer Bedarf übernommen werden, denn im Rahmen der Eingliederungshilfe sind regelmäßig die Kosten (soweit in der Höhe angemessen) zu übernehmen, die zusätzlich durch die Behinderung der Betroffenen entstehen (vgl. Thüringer LSG Beschuss vom 22.12.2008 -L 1 SO 619/08 ER-).
  • LSG Hamburg, 26.11.2012 - L 4 SO 5/12
    Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind jedoch vorrangig die Kosten zu übernehmen, die zusätzlich durch die Behinderung des Antragstellers entstehen (Thüringer LSG, Beschluss vom 22.12.2008, L 1 SO 619/08 ER).
  • LSG Hamburg, 26.11.2012 - L 4 SO 5/11
    Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind jedoch vorrangig die Kosten zu übernehmen, die zusätzlich durch die Behinderung des Antragstellers entstehen (Thüringer LSG, Beschluss vom 22.12.2008, L 1 SO 619/08 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2019 - L 8 SO 102/16
    Soweit sich die Rechtsprechung mit Fällen einer Sexualassistenz befasst hat, wird ein Anspruch auf Eingliederungshilfe ebenfalls verneint (vgl. die Entscheidungen des LSG Thüringen vom 22. Dezember 2008 - L 1 SO 619/08 ER juris und des Bayerischen VGH vom 10. Mai 2006, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2015 - L 8 SO 15/15
    Den zusammen mit der Klage gestellten Antrag auf Bewilligung von PKH hat das SG mit Beschluss vom 10. Dezember 2014 im Wesentlichen unter Hinweis auf einen Beschluss des Landessozialgericht (LSG) Thüringen vom 22. Dezember 2008 ( L 1 SO 619/08 ER , juris) abgelehnt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 8 SO 214/17
    Er verweist darauf, dass die vom SG angeführte Entscheidung des Landessozialgerichts Thüringen (L 1 SO 619/08 ER) überholt sei und ohnehin eine andere Fallgestaltung betroffen habe.
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