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   LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04   

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https://dejure.org/2006,12893
LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04 (https://dejure.org/2006,12893)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.2006 - L 1 U 5341/04 (https://dejure.org/2006,12893)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - L 1 U 5341/04 (https://dejure.org/2006,12893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Zulässigkeit der Einordnung des Zurücklegens des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit als versicherte Tätigkeit; Notwendigkeit des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Haftungsbegründende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04
    Die Frage der Alkoholisierung und der dadurch hervorgerufenen Ausfallerscheinungen ist unter Heranziehung aller Indizien in freier Beweiswürdigung zu klären (Anschluss an BGH 4. Zivilsenat, Urteil vom 25. September 2002 - IV ZR 212/01 -, = NJW-RR 2003, 16).

    Ein weiterer Sicherheitsabschlag von 0, 1 Promille zum Ausschluss aller theoretischer Bedenken, wie er im Zusammenhang mit einer vergleichbaren Problematik in einer Entscheidung des BGH (IV ZR 212/01) nach Anhörung eines Sachverständigen erörtert werde, würde schließlich zu einem Wert von 0, 87 Promille führen.

    Selbst wenn der Grenzwert von 1, 1 Promille erreicht oder überschritten wäre, wie dies Prof. Dr. G. in seinem Gutachten annimmt, ist der Senat an der Anwendung der von Medizin und Rechtsprechung erarbeiteten festen Beweisregeln für bestimmte Alkoholisierungsgrade (insbesondere des Grenzwertes von 1, 1 Promille) gehindert, weil das Messergebnis einer nicht den Richtlinien des Gutachtens des Bundesgesundheitsamtes von 1966 (dazu BGHSt 28, 1) entsprechenden BAK-Bestimmung für sich genommen keine verlässliche Aussage über den Grad der Alkoholisierung erlaubt (BGH 4. Zivilsenat, Urteil vom 25. September 2002 - IV ZR 212/01 -, = NJW-RR 2003, 16).

  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 2/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04
    Die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers schließt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 2 U 2/97 R - Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 SGB VII, Anm. 12.40 ff, insb. Anm. 12.47).

    Im Interesse der Rechtseinheit und Rechtssicherheit gilt für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung das Gleiche (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 2 U 2/97 R - zur absoluten Fahruntüchtigkeit).

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04
    Eine relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration unterhalb von 1, 1 Promille liegt, aber auf Grund zusätzlicher Tatsachen von einer alkoholbedingten Beeinträchtigung der Fähigkeit, am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ausgegangen werden muss (BGHSt 31, 42).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04
    Eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit wird in ständiger Rechtsprechung bejaht, wenn von der absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist, die bei Autofahrern mit dem Erreichen des Grenzwertes einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille unwiderlegbar vorliegt (BGHSt 37, 89).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04
    Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI sind in der gesetzlichen Unfallversicherung auch diejenigen, die eine Pflegetätigkeiten von weniger als 14 Wochenstunden verrichten und deshalb in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind (vgl. BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R -).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04
    Selbst wenn der Grenzwert von 1, 1 Promille erreicht oder überschritten wäre, wie dies Prof. Dr. G. in seinem Gutachten annimmt, ist der Senat an der Anwendung der von Medizin und Rechtsprechung erarbeiteten festen Beweisregeln für bestimmte Alkoholisierungsgrade (insbesondere des Grenzwertes von 1, 1 Promille) gehindert, weil das Messergebnis einer nicht den Richtlinien des Gutachtens des Bundesgesundheitsamtes von 1966 (dazu BGHSt 28, 1) entsprechenden BAK-Bestimmung für sich genommen keine verlässliche Aussage über den Grad der Alkoholisierung erlaubt (BGH 4. Zivilsenat, Urteil vom 25. September 2002 - IV ZR 212/01 -, = NJW-RR 2003, 16).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2006 - L 1 U 5341/04
    Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (vgl. BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - mwN).
  • LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 566/10

    Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung - Zum Nachweis einer

    Der Anscheinbeweis, dass bei relativer Fahruntüchtigkeit der Alkoholeinfluss die wesentliche Unfallursache war, wird somit durch die ernsthafte Möglichkeit einer Ursächlichkeit durch betriebsbedingte Übermüdung entkräftet (s. a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2006, Az.: L 1 U 5341/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2012 - L 8 U 4522/11
    Die Berufung des Klägers wurde mit Urteil des 1. Senats des Landessozialgerichts vom 17.10.2006 (L 1 U 5341/04) zurückgewiesen.

    Der Senat hat die Verwaltungsakten der Beklagten, die Akte des SG sowie die im vorhergehenden Verfahren entstandene Berufungsakte des 1. Senats (L 1 U 5341/04) beigezogen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04

    Kein Arbeitsunfall nach Trunkenheitsfahrt

    Auch wenn keine den standardisierten Regeln entsprechende Blutalkoholbestimmung vorliegt, weil nur eine Blutentnahme vorrangig für klinische Zwecke durchgeführt wurde, ist es den Unfallversicherungsträgern und Gerichten nicht verwehrt, den so ermittelten Blutalkoholwert zu würdigen; ein generelles Beweismittelverwertungsverbot für derartige Einzelmesswerte lässt sich rechtlich nicht begründen (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 5/07, § 8 Rn. 1243, ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Oktober 2006 - L 1 U 5341/04 - zitiert nach Juris, Rn. 38; BGH, Urteil vom 25. September 2002 - IV ZR 212/01 - zitiert nach Juris, Rn. 20).
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