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   LSG Bayern, 20.11.2013 - L 10 AL 334/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,35768
LSG Bayern, 20.11.2013 - L 10 AL 334/13 B ER (https://dejure.org/2013,35768)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.11.2013 - L 10 AL 334/13 B ER (https://dejure.org/2013,35768)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. November 2013 - L 10 AL 334/13 B ER (https://dejure.org/2013,35768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung und Förderung von Fortbildungsmaßnahmen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung; Erfolgsaussicht von Widerspruch bzw. Klage

  • rabüro.de

    Zur Verhängung einer Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung; Erfolgsaussicht von Widerspruch bzw. Klage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 20.11.2013 - L 10 AL 334/13
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 20.11.2013 - L 10 AL 334/13
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 20.11.2013 - L 10 AL 334/13
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 20.11.2013 - L 10 AL 334/13
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 20.11.2013 - L 10 AL 334/13
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 AL 106/22

    Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist erforderlich, weil die Klage gegen den Sperrzeitbescheid, der das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld feststellt, gem. § 86a Abs. 2 Nr. 2 SGG, § 336a Satz 2 SGB III keine aufschiebende Wirkung hat (Bayerisches LSG Beschluss vom 20.11.2013 - L 10 AL 334/13 B ER ; Keller in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86a Rn 14).

    Daneben ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erforderlich, wenn die begehrte Leistung - wie hier - von der Verwaltung nicht oder nicht im beantragten Umfang bewilligt worden ist (Sächsisches LSG Beschluss vom 17.02.2021 - L 3 AL 5/21 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 20.11.2013 - L 10 AL 334/13 B).

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