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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13 B PKH   

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https://dejure.org/2013,24944
LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13 B PKH (https://dejure.org/2013,24944)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13 B PKH (https://dejure.org/2013,24944)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2013 - L 10 AS 1595/13 B PKH (https://dejure.org/2013,24944)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Klage aufgrund Vermeidbarkeit, wenn der allein die Erfolgsaussicht begründende Aspekt bei Erfüllung der von der Behörde geforderten Mitwirkungshandlung spätestens im Widerspruchsverfahren ggf hätte vermieden werden können

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13
    Ansonsten ist das Einkommen iS des § 11 Abs. 2 SGB II aF um die dort genannten Absatzbeträge zu bereinigen, mithin die auf das Einkommen entrichteten Steuern gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II aF, die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II aF, den Grundfreibetrag für Erwerbstätige von 100, 00 EUR gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II aF sowie den weiteren Erwerbstätigenfreibetrag nach § 30 SGB II aF, wobei dieser grds nicht beim Krankengeld vor dessen Berücksichtigung als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II in Abzug zu bringen ist (BSG, Urteil vom 27. September 2011 - B 4 AS 180/10 R, juris = SozR 4-4200 § 11 Nr. 40, jeweils Leitsatz 1).
  • BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH

    Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13
    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, seine Rechte nicht in der gleichen Weise geltend machen würde (statt vieler BSG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - B 1 KR 4/99 BH, juris RdNr 4 mwN = SozR 3-1500 § 73a Nr. 6 S 9).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13
    Denn nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II in der hier maßgeblichen, bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung (aF) sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert, mithin auch Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung und Krankengeld (zum Krankengeld: BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 70/07 R, juris = SozR 4-4200 § 11 Nr. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2011 - 6 M 23.09

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Ausbildungsförderung; Rückforderung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13
    Eine Rechtsverfolgung, die dies nicht vermeidet, sondern sachwidrig oder aus mangelnder Sorgfalt herbeiführt, ist mutwillig (vgl auch zu anderen Fallgestaltungen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. Oktober 2011 - OVG 6 M 23.09 - und vom 08. März 2013 - OVG 6 M 16.13, jeweils juris).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13
    Denn im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X führt - anders als im Erstanfechtungs(-feststellungs-)verfahren - nicht jeder Fehler in der Rechtsanwendung zur Aufhebung, sondern nur Verstöße gegen das materielle Recht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 10 KG 2/07 R, juris = SozR 4-5870 § 1 Nr. 2, jeweils RdNr 13 mwN).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13
    Denn Maßstab für die Inhaltsbestimmung der getroffenen Regelung ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (BSG, Urteil vom 28. Juni 1990 - 4 RA 57/89, juris RdNr 31 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 80/98 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13
    Diese Vorschrift ist nicht nur dann anzuwenden, wenn es um die unmittelbare Nichterbringung von Sozialleistungen geht, sondern auch dann zumindest entsprechend heranzuziehen, wenn - wie hier - darüber gestritten wird, ob Sozialleistungen dadurch zu Unrecht vorenthalten wurden, dass eine bewilligte und erbrachte Sozialleistung durch einen Aufhebungsverwaltungsakt (rechtswidrig) aufgehoben und deswegen aufgrund eines Erstattungsverwaltungsakt Leistungen zurückgefordert werden (Bundessozialgericht , Urteil vom 16. September 1999 - B 7 AL 80/98 R, juris = SozR 3-4100 § 101 Nr. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 6 M 16.13

    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Beschwerde;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - L 10 AS 1595/13
    Eine Rechtsverfolgung, die dies nicht vermeidet, sondern sachwidrig oder aus mangelnder Sorgfalt herbeiführt, ist mutwillig (vgl auch zu anderen Fallgestaltungen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. Oktober 2011 - OVG 6 M 23.09 - und vom 08. März 2013 - OVG 6 M 16.13, jeweils juris).
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