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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06 AS ER   

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https://dejure.org/2006,4161
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06 AS ER (https://dejure.org/2006,4161)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2006 - L 10 B 1091/06 AS ER (https://dejure.org/2006,4161)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - L 10 B 1091/06 AS ER (https://dejure.org/2006,4161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Einholung der Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft bei einem Wohnungswechsel durch einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ; Verpflichtung zur Zusicherung im Falle der Erforderlichkeit des Umzugs und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten bei schulpflichtigem Kind, Bemessung der Kosten

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06
    Diese Grundsätze gelten indes auch bei der Bestimmung der Angemessenheit iSv § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies am 07. November 2006 entschieden (B 7b AS 10/06 R).

    Auch wenn derzeit für den Senat wegen der noch ausstehenden Entscheidungsgründe des Urteils des BSG vom 07. November 2006 (B 7b AS 10/06 R) noch nicht abschließend geklärt ist, ob die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Produkttheorie in vollem Umfang oder mit gewissen Modifikationen zur Bestimmung der angemessenen KdU heran zu ziehen ist, bestehen für den Senat keine durchgreifenden Zweifel an der Angemessenheit der KdU für die Wohnung Wstraße.

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06
    Überdies dürfte auch im aktuellen Normkontext der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) überzeugend entwickelte Gedanke zu berücksichtigen sein, dass der finanzielle Mehraufwand in ein Verhältnis zum Gewicht des Grundes für den Umzug und zum Ausmaß der Verbesserungen zu setzen ist (BVerwGE 97, 110).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Produkt aus abstrakt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06
    15 Danach ist die angemessene Höhe der Unterkunftskosten als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnfläche und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter zu ermitteln (sog Produkttheorie; ständige Rechtsprechung des BVerwG zB Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 - mwN, vgl auch Sächsisches Landessozialgericht Beschluss vom 24. Oktober 2006 - L 3 B 158/06 AS-ER-, Hessisches LSG Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER-, LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 27. März 2006 - L 8 AS 626/06 ER-B-, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AS 39/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06
    15 Danach ist die angemessene Höhe der Unterkunftskosten als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnfläche und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter zu ermitteln (sog Produkttheorie; ständige Rechtsprechung des BVerwG zB Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 - mwN, vgl auch Sächsisches Landessozialgericht Beschluss vom 24. Oktober 2006 - L 3 B 158/06 AS-ER-, Hessisches LSG Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER-, LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 27. März 2006 - L 8 AS 626/06 ER-B-, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07

    ALG II - Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer

    Sachgerecht ist es, die Erforderlichkeit als eine (sonst nur im Zusammenhang mit §§ 22 Abs. 3 SGB II gegebene) Schranke dafür anzusehen, dass konsolidierte Verhältnisse (auf dem Niveau des § 22 Abs. 1 SGB II) weiter verbessert oder ohne zureichenden Grund umgeschichtet werden (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2006, L 10 B 1091/06 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - L 28 B 676/07

    Leistungen für Unterkunft bei notwendig gewordenem Wohnungswechsel

    Das Sozialgericht hat insoweit zutreffend ausgeführt, dass das Zusicherungsverfahren allein Aufklärungs- und Warnfunktion hat (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 22 RdNr. 70 f. und bereits Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom18. Dezember 2006 - L 10 B 1091/06 AS ER-, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - L 10 AS 1386/21

    Zusicherung - Unterkunftskosten - Vorwegnahme der Hauptsache

    Denn Antragsteller und Beschwerdeführer des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens war nämlich von Anfang an nicht nur die Antragstellerin zu 1, sondern waren - vor dem Hintergrund des Rechtsschutzziels nach dem so genannten prozessualen Meistbegünstigungsprinzip (vgl hierzu Bundessozialgericht , Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R, juris RdNr 11) - neben ihr als in gleicher Weise - wenn auch bisher unerkannt gebliebene - Beteiligte auch die Antragsteller zu 2 und 3, mit denen sie unter der im Rubrum genannten Adresse zusammen in einer Wohnung lebt und mit denen sie eine Bedarfsgemeinschaft iS von § 7 Abs. 3 Nr. 1 iVm Abs. 3 Nr. 4 SGB II bildet.Obwohl Vertragspartei des in Aussicht genommenen Mietvertrages für die Zielwohnung allein die Antragstellerin zu 1 ist, ist es erforderlich, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (bzw in einem Hauptsacheverfahren), mit dem ein Zusicherungsanspruch nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II durchgesetzt werden soll, auf der Aktivseite des Rechtsstreits sämtliche Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft beteiligt sind, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen und in die Zielwohnung umziehen wollen (vgl nur Berlit in Münder/Geiger, SGB II, 7. Auf 2021, RdNr 182 zu § 22 mwN; hiervon ausgehend auch zur Vorgängerregelung in § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung: BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 219/10 R, juris RdNr 11f; Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2006 - L 10 B 1091/06 AS ER, juris RdNr 10).

    Dies gilt unbeschadet dessen, dass die Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II lediglich eine Obliegenheit darstellt, weil die Prüfung der Angemessenheit einer neuen Wohnung immer nach der Grundregel des § 22 Abs. 1 SGB II erfolgt (vgl nur Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Dokumentstand: Januar 2021, RdNr 293 zu § 22; vgl zur Vorgängervorschrift des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung: BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, juris RdNr 27; Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2006 - L 10 B 1091/06 AS ER, juris RdNr 10).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 10 B 2193/07

    Möglichkeit der Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten ohne

    Außerdem sind (dazu verhält sich die AV-Wohnen, die den Senat nicht bindet ( Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2006, L 10 B 1091/06 AS ER)nicht) Benzinkosten zu decken und es sind Umzugskartons erforderlich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - L 10 B 854/07

    Arbeitslosengeld II - Erforderlichkeit des Umzugs in neue größere Unterkunft -

    Sachgerecht ist es, die Erforderlichkeit als eine (sonst nur im Zusammenhang mit §§ 22 Abs. 3 SGB II gegebene) Schranke dafür anzusehen, dass konsolidierte Verhältnisse (auf dem Niveau des § 22 Abs. 1 SGB II) weiter verbessert oder ohne zureichenden Grund umgeschichtet werden (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2006, L 10 B 1091/06 AS ER).
  • SG Dresden, 02.06.2014 - S 7 AS 510/12

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung nach nicht

    Verwiesen wird hierbei auf die Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2006 - L 10 B 1091/06 AS ER, Rn. 10, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11 B-ER, Rn. 12, juris sowie Urteil vom 17.07.2008 - L 7 AS 1300/08, Rn. 28 juris; Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.12.2013 - L 10 AS 286/11 Rn 44 ff., juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.08.20122 - L 5 AS 65/11 B, Rn. 25 ff., juris.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - L 10 B 391/07

    Angemessenheit der Unterkunftskosten und Zumutbarkeit eines Wohnungswechsels

    Geht man zu Gunsten der Antragsteller von dem gewichten Mietspiegelwert (alle Wohnungen, nettokalt) des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemeinsam mit der Investitionsbank Berlin herausgegebenen 4. Wohnungsmarktberichtes (Berliner Wohnungsmarktbericht 2005) für das Jahr 2004 aus, der einen Betrag von 4, 49 EUR pro qm festgestellt hat und dabei nicht nur einfache Wohnlagen betrifft, und legt man im weiteren ebenfalls zu Gunsten der Antragsteller (vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2006 - L 10 B 1091/06 AS ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de) - abweichend vom Berliner Mietspiegel und den AV Wohnen - zusätzlich "warme" Betriebskosten ("kalte" Betriebskosten zuzüglich Heizkosten und Warmwasser) von mittlerweile durchschnittlich 2, 74 EUR pro qm zugrunde (vgl. Betriebskostenspiegel 2006 des Deutschen Mieterbundes unter http://www.mieterbund.de/presse/2006/pm 2006 12 14-2.html), ergibt sich nach alledem höchstens eine Angemessenheitsgrenze für Bruttowarmmieten in Höhe von monatlich 433, 80 EUR (Kaltmiete 269, 40 EUR und 164, 40 EUR Betriebskosten ), die im Übrigen den von der Antragsgegnerin nach der AV Wohnen zugrunde gelegten Wert sogar noch geringfügig unterschreitet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - L 32 AS 1248/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Unter Zugrundelegung angemessener "warmer" Betriebskosten, die nach Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg für Berlin auf durchschnittlich 2, 74 EUR pro m2 zu bestimmen seien (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2006, L 10 B 1091/06 AS, sowie Beschluss vom 20.11.2007, L 14 B 1650/07 AS ER.), ergäben sich sonach als angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung für eine Zwei-Zimmer-Wohnung 436, 80 EUR.
  • SG Reutlingen, 17.07.2007 - S 2 AS 1775/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte

    Sodann ist der Wohnstandard festzustellen, wobei dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht (BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 10/06 R; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2006, Az.: L 10 B 1091/06 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - L 10 B 393/07

    Anspruch eines Auszubildenden auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und

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  • SG Reutlingen, 24.04.2007 - S 2 AS 4309/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, abstrakte

  • SG Reutlingen, 30.09.2008 - S 2 AS 198/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Kosten für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2007 - L 28 B 1093/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfeverfahren - Kosten der

  • SG Berlin, 16.10.2009 - S 82 AS 40096/08

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten nach Wechsel

  • SG Berlin, 09.10.2007 - S 106 AS 22130/07

    Arbeitslosengeld II - Umzug ohne vorherige Zusicherung - Erhöhung der

  • SG Reutlingen, 05.06.2007 - S 2 AS 1343/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2017 - L 7 AS 829/17
  • SG Berlin, 28.06.2007 - S 106 AS 4730/07

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug -

  • SG Oldenburg, 06.08.2007 - S 49 AS 787/07
  • SG Berlin, 27.06.2007 - S 101 AS 7225/07
  • SG Osnabrück, 25.04.2007 - S 16 AY 7/07
  • SG Berlin, 20.04.2007 - S 106 AS 8030/07
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