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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER, L 10 B 1853/07 AS PKH   

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https://dejure.org/2007,20315
LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER, L 10 B 1853/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,20315)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER, L 10 B 1853/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,20315)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. November 2007 - L 10 B 1845/07 AS ER, L 10 B 1853/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,20315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung individueller Einzelleistungsansprüche von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft; Möglichkeit einer Berücksichtigung von Abfindungszahlungen und Weihnachtsgeld als Einkommen bei der Ermittlung eines Hilfebedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Entlassungsentschädigung als Einkommen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 10 B 1845/07
    Welche individuellen Einzelleistungsansprüche (dazu Senatsurteil vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 -, abrufbar unter sozialgerichtsbarkeit.de) der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft begründet sind, ist dementsprechend bei bestehender Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln, indem der Summe des Hilfebedarfs der die Bedarfsgemeinschaft bildenden Personen das ("bereinigte", einzusetzende) Einkommen und Vermögen gegenüber gestellt wird und das ggf. verbleibende Defizit (der vom Träger zu deckende Bedarf) den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft anteilig zugeordnet wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 9 AS 58/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berücksichtigung einer Erbschaft

    Im Falle von einmaligen Einnahmen ist der nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 AlgII-VO errechnete Teilbetrag selbst dann bis zum Ende des angemessenen Zeitraums anzurechnen, wenn das Einkommen vorzeitig verbraucht wurde (vgl. Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 Rn. 66; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2010 - L 7 AS 107/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Sanktionsregelung des § 31 Abs. 4 SGB II besagt, dass auch dem Verschwender gekürztes Alg II zu gewähren ist, belastet mit der Ersatzforderung nach § 34 SGB II. Mögliche Ersatzansprüche gegen den Hilfebedürftigen stehen der Annahme der Hilfebedürftigkeit nicht entgegen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007, L 10 B 1845/07 AS ER und Beschluss vom 27.11.2007, L 14 B 1818/08 AS ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Insoweit spricht viel dafür, dass die Anrechnung jedenfalls dann ein Ende findet, wenn die entsprechenden Mittel, auf deren Verbrauch der Hilfebedürftige angewiesen ist, tatsächlich nicht mehr vorhanden sind (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007 - L 10 B 1845/07 AS ER - ).
  • SG Stade, 01.12.2010 - S 19 SO 29/10
    So habe es das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 19. November 2007 - L 10 B 1845/07 AS ER - auch entschieden.

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. November 2007 - L 10 B 1845/07 AS ER - überzeugt hingegen nicht, denn sie würde praktisch dazu führen, dass die öffentlichen Sozialkassen mit steuerfinanzierten Transferleistungen der privaten Vermögensbildung dienen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - L 7 AS 630/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Sanktionsregelung des § 31a Abs. 1 SGB II besagt, dass auch dem Verschwender gekürztes Alg II zu gewähren ist, belastet mit der Ersatzforderung nach § 34 SGB II. Mögliche Ersatzansprüche gegen den Hilfebedürftigen stehen der Annahme der Hilfebedürftigkeit nicht entgegen (Urteil des erkennenden Senates vom 22.04.2010, Az.: L 7 AS 107/09, so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007, Az.: L 10 B 1845/07 AS ER und Beschluss vom 27.11.2007, Az.: L 14 B 1818/08 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - L 19 B 327/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass eine Anrechnung ein Ende findet, wenn die entsprechenden Mittel, auf deren Verbrauch der Hilfebedürftige angewiesen ist, tatsächlich nicht mehr vorhanden sind (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - L 6 B 129/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    So wird einerseits vertreten, dass die Regelung zur Anrechnung von Einmalzahlungen in § 2 Abs. 4 Alg II-V die existenzsichernde Funktion des SGB II nicht verdrängen dürfe und auch der in § 34 SGB II geregelte Erstattungsanspruch voraussetze, dass selbst bei sozialwidrig herbeigeführter Hilfebedürftigkeit ein Leistungsanspruch besteht, mit der Folge, dass die Anrechnung jedenfalls dann ein Ende findet, wenn die entsprechenden Mittel, auf deren Verbrauch der Hilfebedürftige angewiesen ist, tatsächlich nicht mehr vorhanden sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09 ER-B - mit weiteren Nachweisen; jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - L 7 AS 552/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Sanktionsregelung des § 31a Abs. 1 SGB II besagt, dass auch dem Verschwender gekürztes Alg II zu gewähren ist, belastet mit der Ersatzforderung nach § 34 SGB II. Mögliche Ersatzansprüche gegen den Hilfebedürftigen stehen der Annahme der Hilfebedürftigkeit nicht entgegen (Urteil des erkennenden Senates vom 22.04.2010, Az.: L 7 AS 107/09, so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007, Az.: L 10 B 1845/07 AS ER und Beschluss vom 27.11.2007, Az.: L 14 B 1818/08 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 26.03.2012 - S 29 AS 4510/11

    Leistungsanspruch nach SGB II bei vorzeitigem Verbrauch von angerechneten

    Im Falle von einmaligen Einnahmen ist der nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 AlgII-VO errechnete Teilbetrag selbst dann bis zum Ende des angemessenen Zeitraums anzurechnen, wenn das Einkommen vorzeitig verbraucht wurde (vgl. Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 Rn. 66; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER -).
  • SG Neubrandenburg, 06.05.2009 - S 11 AS 1042/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Nach richtiger Ansicht (vgl. u.a. Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19.11.2007, Az.: L 10 B 1845 /07 AS ER, sowie vom 31.03.2008, Az.: L 10 B 1845/07) schließt das Sozialstaatsprinzip im Regelfall den Verweis auf ein fiktives Einkommen aus.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2008 - L 10 B 545/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Kürzung von Hilfen zum Lebensunterhalt;

  • SG Düsseldorf, 22.02.2010 - S 10 AS 37/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2008 - L 10 B 556/08

    Einkommen; Vermögen; einmalige Einnahme; Anrechnung als laufendes Einkommen;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 15 AS 988/09
  • SG Stade, 03.12.2010 - S 28 AS 97/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 10 AS 2293/12
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