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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 10 B 2193/07 AS ER   

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https://dejure.org/2008,24357
LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 10 B 2193/07 AS ER (https://dejure.org/2008,24357)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2008 - L 10 B 2193/07 AS ER (https://dejure.org/2008,24357)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - L 10 B 2193/07 AS ER (https://dejure.org/2008,24357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten ohne vorherige Zusicherung durch einen örtlich zuständigen kommunalen Träger; Örtliche Zuständigkeit eines kommunalen Trägers in Bezug auf eine Zusicherung bzw. Leistungserbringung für einen Umzug; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnungswechsel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 10 B 2193/07
    Außerdem sind (dazu verhält sich die AV-Wohnen, die den Senat nicht bindet ( Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2006, L 10 B 1091/06 AS ER)nicht) Benzinkosten zu decken und es sind Umzugskartons erforderlich.
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 10 B 2193/07
    Die Notwendigkeit des Umzugs (zur Bedeutungsgleichheit mit dem Begriff der Erforderlichkeit iSv § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II vgl Senatsbeschluss v 16. Mai 2007 - L 10 B 745/07 AS ER) besteht, da der Antragsteller einen gemeinsamen Hausstand mit seiner Ehefrau begründet, wie es dem Regelfall und der gesetzlichen Vorgabe des § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entspricht (zum Zuzug zum Ehepartner als wichtigen Grund für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zuletzt BSG Urteil vom 27. Mai 2003 - SozR 4-4300 § 144 Nr. 3).
  • SG Berlin, 31.05.2012 - S 150 AS 25169/09

    Hartz IV: Kein Anspruch auf vermeidbare Doppelmieten - Leistungsberechtigte

    So hat der 10. Senat des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 05.02.2008, L 10 B 2193/07) in einem obiter dictum darauf hingewiesen, dass "die Übernahme von Mietrückständen nur in Betracht kommt, um Wohnraum zu erhalten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung - Begriff -

    Allerdings hat das Rundschreiben für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit keine Bindungswirkung (zur fehlenden Bindungswirkung der Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II - AV-Wohnen - der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz des Landes Berlin vom 30. Mai 2006 - ABl. S. 2062 - iVm dem Rundschreiben vom 22. Dezember 2006 vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2008, L 10 B 2193/07 AS ER, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.09.2010 - L 1 AS 2177/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugs- bzw

    Die Klägerin zu 1.) war gehalten, im Rahmen ihrer Kostenminderungspflicht ihren Umzug selbst durchzuführen, denn der Anspruch ist auf die notwendigen und angemessenen Kosten beschränkt (BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R - Sächsisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19.09.2007 - L 3 B 411/06 AS-ER - und vom 26.10.2009 - L 3 B 768/08 SO-ER - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 05.02.2008 - L 10 B 2193/07 - und vom 17.04.2008 - L 5 B 373/08 AS ER -, jeweils mit weiteren Nachweisen; Wieland in Estelmann, SGB II, Stand Mai 2009, § 22 Rdnr. 92).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2009 - L 13 AS 304/09
    Denn aus der obergerichtlichen Rechtsprechung (s. etwa LSG Hamburg, Beschl. vom 29. März 2006 - L 5 B 111/06 ER AS - LSG Sachsen, Beschl. vom 19. September 2007 - L 3 B 411/06 AS-ER - zit. nach juris, Rz.18 m. w. Nachw.; LSG NRW, Beschl. vom 24. Oktober 2007 - L 19 B 93/07 AS - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 5. Februar 2008 - L 10 B 2193/07 -, FEVS 60, 66 - zit. nach juris, Rz. 9 und vom 17. April 2008 - L 5 B 373/08 AS ER - zit. nach juris, Rz.9; LSG NSB, Beschl. vom 6. Juni 2008 - L 9 AS 541/06 - zit. nach juris, Rz. 18) sowie aus der Kommentarliteratur (s. z. B. Berlit, in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, Rdn. 111 m. w. Nachw.) ergibt sich ohne Weiteres, dass eine Leistungsempfängerin nach dem SGB II - wie hier die Klägerin - nach dem Selbsthilfegrundsatz (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 SGB II) darauf verwiesen werden kann, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten durch Selbsthilfe ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern, und daher gehalten ist, den Umfang der notwendigen Umzugskosten i. S. des § 22 Abs. 3 SGB II möglichst gering zu halten.

    Die Leistungsempfängerin ist daher gehalten - es sei denn besondere Umstände wie etwa Alter oder eine Krankheit/Behinderung lassen dies unzumutbar erscheinen - , den Umzug selbst zu organisieren und mit Hilfe von hilfebereiten Angehörigen, Freunden oder Bekannten durchzuführen (LSG Sachsen, aaO, LSG NSB, aaO); in diesem Falle gehören auch die üblichen Kosten für die Versorgung mithelfender Personen zu den notwendigen Umzugkosten (Berlit, aaO; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 5. Februar 2008, aaO).

  • SG Berlin, 31.10.2008 - S 37 AS 29504/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Wohnungsbeschaffungskosten

    Das erkennende Gericht folgt insoweit dem OVG Bremen (S 1 B 85/06 vom 16.3.2006) und dem LSG Schleswig-Holstein (L 11 B 479/06 AS PKH vom 19.1.2007), wonach zumindest in Fällen eines vom SGB II-Träger veranlassten Umzugs, wie hier, unvermeidbare Wohnungsbeschaffungskosten auch ohne vorherige Zusicherung zu übernehmen sind, weil sie nach § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II übernommen werden sollen (kein Ermessen, vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg vom 5.2.2008 - L 10 B 2193/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2010 - L 15 AS 153/10
    Zwar stellt der Zuzug des Ehepartners nach Eheschließung einen Grund für einen während des Leistungsbezugs erfolgenden Umzug im Sinne dieser Vorschrift dar (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Febr. 2008, AZ: L 10 B 2193/07).
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