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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 10 KR 907/19   

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https://dejure.org/2021,64313
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 10 KR 907/19 (https://dejure.org/2021,64313)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.04.2021 - L 10 KR 907/19 (https://dejure.org/2021,64313)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2021 - L 10 KR 907/19 (https://dejure.org/2021,64313)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R

    Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 10 KR 907/19
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (Beschluss des GmS-OGB vom 30.04.1979, GmS-OGB 1/78 - juris Rn 31 und Beschluss vom 05.04.2000, GmS-OGB 1/98 - juris Rn 10, BSG, Urteil vom 16.11.2000, B 13 RJ 3/99 R - juris Rn 16).

    Es muss gewährleistet sein, dass nicht nur ein Entwurf, sondern eine gewollte Prozesserklärung vorliegt, ferner, dass die Erklärung von einer bestimmten Person herrührt und diese für den Inhalt die Verantwortung übernimmt (BSG, Urteil vom 16.11.2000, B 13 RJ 3/99 R - juris Rn 16, Föllmer in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl, § 92 SGG (Stand: 13.08.2020), Rn 46 mwN).

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 10 KR 907/19
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (Beschluss des GmS-OGB vom 30.04.1979, GmS-OGB 1/78 - juris Rn 31 und Beschluss vom 05.04.2000, GmS-OGB 1/98 - juris Rn 10, BSG, Urteil vom 16.11.2000, B 13 RJ 3/99 R - juris Rn 16).

    Diese verdeutlicht, dass Stempel, Beglaubigungsvermerk bzw Unterschrift bei einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts eine höhere Bedeutung zukommt, als bei Privatpersonen (vgl GmS-OGB, Beschluss vom 30. April 1979, GmS-OGB 1/78 - juris Rn 33 - 36).

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 10 KR 907/19
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (Beschluss des GmS-OGB vom 30.04.1979, GmS-OGB 1/78 - juris Rn 31 und Beschluss vom 05.04.2000, GmS-OGB 1/98 - juris Rn 10, BSG, Urteil vom 16.11.2000, B 13 RJ 3/99 R - juris Rn 16).
  • LSG Thüringen, 21.02.2019 - L 1 U 1530/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anerkennung einer weiteren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 10 KR 907/19
    Die Urheberschaft und der Wille, ein Schriftstück mit dem Willen, gerichtlichen Rechtschutz in Anspruch zu nehmen, in Verkehr zu bringen, müssen bei fehlender Unterschrift auf andere Weise erkennbar sein (Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 21. Februar 2019, L 1 U 1530/17 -juris Rn 24, BeckOK/Jaritz, Stand 1.1.2021, SGG § 90 Rn 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 10 KR 925/19

    Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Nach der ausdrücklichen Klarstellung in der mündlichen Verhandlung des Parallelverfahrens L 10 KR 907/19, dass sie auch im vorliegenden Streitverfahren zu keinem anderen Zeitpunkt als am 08.11.2018 Klage erheben wollte, beantragt die Klägerin, das Rubrum von Amts zu ändern und die Krankenhaus G GmbH, T-Straße 30, G, vertreten durch die Geschäftsführung, als Beklagte zu führen, hilfsweise die Klage im Wege der Klageänderung auf die Krankenhaus G GmbH, T-Straße 30, G als Beklagte umzustellen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des Sitzungsprotokolls vom 19.04.2021 im Verfahren L 10 KR 907/19 sowie der Verwaltungsakte der Klägerin Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - L 10 KR 851/19

    Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Nach der ausdrücklichen Klarstellung in der mündlichen Verhandlung es Parallelverfahrens L 10 KR 907/19, dass sie auch im vorliegenden Streitverfahren zu keinem anderen Zeitpunkt als am 08.11.2018 Klage erheben wollte, beantragt die Klägerin, das Rubrum von Amts wegen zu ändern und die Krankenhaus G GmbH, T-Straße 30, G, vertreten durch die Geschäftsführung als Beklagte zu führen, hilfsweise die Klage im Wege der Klageänderung auf die Krankenhaus G GmbH, T-Straße 30, G, vertreten durch die Geschäftsführung als Beklagte umzustellen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des Sitzungsprotokolls vom 19.04.2021 im Verfahren L 10 KR 907/19, sowie der Verwaltungsakte der Klägerin Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - L 5 KR 729/21

    Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Im Ergebnis entsteht vielmehr der Eindruck, dass nur ein nicht autorisierter Entwurf vorliegt (ebenso zu einem mit der im vorliegenden Fall eingereichten "Klage" offensichtlich im Wesentlichen identischen, von derselben Klägerin stammenden Schriftstück der 10. Senat des LSG NRW im Urteil vom 19.04.2021 - L 10 KR 925/19 - n. v. (anonymisierte Fassung liegt der Kammer, vor; Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) anhängig unter B 1 KR 47/21 B); ebenso derselbe Senat zu identischen Sachverhalten in drei weiteren, der Kammer nicht vorliegenden Entscheidungen vom selben Tag in den Verfahren L 10 KR 907/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 49/21 B), L 10 KR 851/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 48/21 B) und L 10 KR 27/20 (NZB anhängig unter B 1 KR 35/21 B)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2022 - L 10 KR 755/21

    Unzulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an das

    Im Ergebnis entsteht vielmehr der Eindruck, dass nur ein nicht autorisierter Entwurf vorliegt (ebenso zu einem mit der im vorliegenden Fall eingereichten "Klage" offensichtlich im Wesentlichen identischen, von derselben Klägerin stammenden Schriftstück der 10. Senat des LSG NRW im Urteil vom 19.04.2021 - L 10 KR 925/19 - n. v. (anonymisierte Fassung liegt der Kammer vor; Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) anhängig unter B 1 KR 47/21 B); ebenso derselbe Senat zu identischen Sachverhalten in drei weiteren, der Kammer nicht vorliegenden Entscheidungen vom selben Tag in den Verfahren L 10 KR 907/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 49/21 B), L 10 KR 851/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 48/21 B) und L 10 KR 27/20 (NZB anhängig unter B 1 KR 35/21 B)).
  • SG Dortmund, 21.07.2021 - S 78 KR 3628/18
    Im Ergebnis entsteht vielmehr der Eindruck, dass nur ein nicht autorisierter Entwurf vorliegt (ebenso zu einem mit der im vorliegenden Fall eingereichten "Klage" offensichtlich im Wesentlichen identischen, von derselben Klägerin stammenden Schriftstück der 10. Senat des LSG NRW im Urteil vom 19.04.2021 - L 10 KR 925/19 - n. v. (anonymisierte Fassung liegt der Kammer vor; Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) anhängig unter B 1 KR 47/21 B); ebenso derselbe Senat zu identischen Sachverhalten in drei weiteren, der Kammer nicht vorliegenden Entscheidungen vom selben Tag in den Verfahren L 10 KR 907/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 49/21 B), L 10 KR 851/19 (NZB anhängig unter B 1 KR 48/21 B) und L 10 KR 27/20 (NZB anhängig unter B 1 KR 35/21 B)).
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