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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09 AB   

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https://dejure.org/2010,29741
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09 AB (https://dejure.org/2010,29741)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2010 - L 11 AR 140/09 AB (https://dejure.org/2010,29741)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - L 11 AR 140/09 AB (https://dejure.org/2010,29741)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Termins und telefonische Nichterreichbarkeit eines Richters begründet nicht dessen Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren; Aufhebung eines Termins und telefonische Nichterreichbarkeit eines Richters als Gründe für dessen Befangenheit im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.09.2008 - 10 B 48.08
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09
    Mit Beschluss vom 20.01.2009 - L 10 B 48/08 P - wurde die Beschwerde verworfen.

    Die Klage ist zwar mit Schriftsatz vom 06.01.2008 am 09.01.2008 beim SG anhängig gemacht worden, indessen stand die Akte dem Kammervorsitzenden vom 09.01.2009 bis 16.07.2009 infolge einer unzulässigen Beschwerde (hierzu Beschluss vom 20.01.2009 - L 10 B 48/08 P -) und Dienstaufsichtsbeschwerden (16.12.2008 und 07.04.2009) sowie wiederum ab dem 23.10.2009 infolge einer neuerlichen Dienstaufsichtsbeschwerde und eines Befangenheitsantrags über einen erheblichen, allein von der Antragstellerin zu verantwortenden Zeitraum nicht zur Verfügung.

  • BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00

    Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Richter bei der Terminbestimmung gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen und unverzüglichen Erledigung der Amtsgeschäfte verstößt und dadurch Anlass für Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz (DRiG) gibt (BGH, Urteil vom 20.06.2001 - RiZ (R) 2/00 -).
  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09
    Der Dienstvorgesetzte hat sich jeder direkten oder indirekten oder auch mentalpsychischen Einflussnahme zu enthalten (BGH, Urteil vom 27.01.1995 - RiZ (R) 3/94 -).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Grund vorliegt, der den Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten lassen könnte, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (vgl. u.a. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 73, 330; 82, 30 und 88, 17; Bundessozialgericht in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Grund vorliegt, der den Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten lassen könnte, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (vgl. u.a. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 73, 330; 82, 30 und 88, 17; Bundessozialgericht in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09
    Die richterliche Amtsführung unterliegt der Dienstaufsicht nur soweit es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als der äußeren Ordnung zugehörig anzusehen sind (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 15.11.2007 - RiZ (R) 4/07 -).
  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Grund vorliegt, der den Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten lassen könnte, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (vgl. u.a. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 73, 330; 82, 30 und 88, 17; Bundessozialgericht in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Grund vorliegt, der den Antragsteller von seinem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben befürchten lassen könnte, der von ihm abgelehnte Richter werde nicht unparteilich entscheiden (vgl. u.a. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 73, 330; 82, 30 und 88, 17; Bundessozialgericht in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
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