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   LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,15361
LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B PKH (https://dejure.org/2010,15361)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B PKH (https://dejure.org/2010,15361)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. August 2010 - L 11 AS 105/10 B PKH (https://dejure.org/2010,15361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung, Wohnflächenbedarf bei temporären Bedarfsgemeinschaften zur Ausübung des Umgangsrechtes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 4
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung, Wohnflächenbedarf bei temporären Bedarfsgemeinschaften zur Ausübung des Umgangsrechtes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Berlin, 22.04.2010 - S 128 AS 11433/08

    Arbeitslosengeld II; Unterkunfts- und Heizkosten; Ermittlung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10
    Bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist die Frage, ob und in welchem Umfang eine temporäre Bedarfsgemeinschaft auch im Bereich der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen ist (vgl. zum Meinungsstand: Sozialgericht Fulda, Urteil vom 27. Januar 2010 - S 10 AS 53/09, recherchiert bei juris, Rn. 25f; Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. April 2010 - S 128 AS 11433/08, recherchiert bei juris, Rn. 20).

    Anderenfalls könnte der Elternteil oder die Eltern in einer wesentlich zu großen Wohnung wohnen, in der mehrere Zimmer im Wesentlichen ungenutzt bleiben, weil die Kinder sich nur zeitweise dort aufhalten (vgl. insoweit Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. April 2010 - S 128 AS 11433/08, recherchiert bei juris, Rn. 22).

    Ermöglicht wird das Umgangs- und Elternrecht, wenn bei der zeitweiligen Aufnahme eines Kindes bzw. eines weiteren Kindes keine unzumutbaren Verhältnisse entstehen (vgl. Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. April 2010 - S 128 AS 11433/08, a.a.O., Rn. 23).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10
    Allerdings verbleibt es grundsätzlich dabei, dass staatliche Leistungen zur Existenzsicherung im Rahmen familienrechtlicher Beziehungen nicht dazu bestimmt sind, die fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen in allen Bereichen zu ersetzen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08

    Sozialgeldanspruch - minderjähriges Kind in Vollzeitpflege - zeitweise

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10
    Höchstrichterlich entschieden ist, dass minderjährige Kinder, die wegen Unterbringung in einer Einrichtung eine so genannte temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern oder einem Elternteil bilden, Anspruch auf Sozialgeld für die Tage haben, an denen sie sich mehr als 12 Stunden bei dem bedürftigen Elternteil aufhalten (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - L 7 AS 5263/08).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10
    Höchstrichterlich entschieden ist, dass minderjährige Kinder, die wegen Unterbringung in einer Einrichtung eine so genannte temporäre Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern oder einem Elternteil bilden, Anspruch auf Sozialgeld für die Tage haben, an denen sie sich mehr als 12 Stunden bei dem bedürftigen Elternteil aufhalten (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - L 7 AS 5263/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 20 B 225/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10
    Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Wohnungsgröße können insoweit insbesondere der zeitliche Umfang der Ausübung des Umgangsrechts, das Alter der Kinder, individuell erhöhte Raumbedarfe, gegebenenfalls auch die Entfernung zum Haushalt des Elternteils usw. sein (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2008 - L 20 B 225/07 AS ER).
  • SG Fulda, 27.01.2010 - S 10 AS 53/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Wohnflächenbedarf durch

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10
    Bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist die Frage, ob und in welchem Umfang eine temporäre Bedarfsgemeinschaft auch im Bereich der Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen ist (vgl. zum Meinungsstand: Sozialgericht Fulda, Urteil vom 27. Januar 2010 - S 10 AS 53/09, recherchiert bei juris, Rn. 25f; Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. April 2010 - S 128 AS 11433/08, recherchiert bei juris, Rn. 20).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10
    Das bedeutet andererseits zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 u. a., BVerfGE 81, 341; BSG, Urt. v. 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R -, SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10
    Das bedeutet andererseits zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 u. a., BVerfGE 81, 341; BSG, Urt. v. 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R -, SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2008 - L 25 B 2022/08
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.08.2010 - L 11 AS 105/10
    Der Senat folgt nicht der Auffassung, dass ein Unterkunftsbedarf sich ausschließlich danach richtet, wie viele Personen eine Wohnung ausschließlich oder ganz überwiegend nutzen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - L 25 B 2022/08 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - L 7 AS 744/17

    Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

    Die Frage des erhöhten Raumbedarfs ist im Einzelfall zu klären, so dass sich pauschale Lösungen verbieten (so schon LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER; LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B; für § 22b Abs. 3 SGB II Luik, in: Eicher, SGB 11, 4. Aufl., § 22b Rn. 14).

    Sperrige Gegenstände, wie ggf. Fahrräder, Musikinstrumente etc. können ebenfalls regelmäßig übers Wochenende auch in einem Singlehaushalt untergebracht werden bzw. bei Bedarf in der naheliegenden Wohnung der Kindesmutter abgeholt und untergebracht werden (zum Entfernungskriterium der Wohnung des anderen Elternteils schon LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER; ebenso LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B PKH).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2012 - L 11 AS 635/11

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für

    Ob und ggf. in welchem Umfang eine sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft auch im Bereich der Unterkunftskosten zu berücksichtigen ist, ist - soweit ersichtlich - bislang höchstrichterlich nicht geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - Rn 25) und wird auch auf der Ebene der LSG und der SG unterschiedlich beurteilt (vgl. z.B. SG Berlin, Urteil vom 22. April 2010 - S 128 AS 11433/08 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - L 25 B 2022/08 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juni 2008 - L 20 B 225/07 AS ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. August 2010 - L 11 AS 105/10 B PKH - SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER - mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 7 AS 1048/16

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Die Frage des erhöhten Raumbedarfs ist im Einzelfall zu klären, sodass sich pauschale Lösungen verbieten (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.06.2008 - L 20 B 225/07 AS ER; LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B; für § 22b Abs. 3 SGB II Luik, in: Eicher/Luik, SGB 11, 4. Aufl., § 22b Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2014 - L 11 AS 647/14

    Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; maßgeblicher Vergleichsraum; schlüssiges

    Ob und ggf. in welchem Umfang eine sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft auch im Bereich der Unterkunftskosten zu berücksichtigen ist, ist - soweit ersichtlich - bislang höchstrichterlich nicht geklärt (vgl BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - Rn 25) und wird auch auf der Ebene der LSG und der SG unterschiedlich beurteilt (vgl z.B. SG Berlin, Urteil vom 22. April 2010 - S 128 AS 11433/08; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - L 25 B 2022/08 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juni 2008 - L 20 B 225/07 AS ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. August 2010 - L 11 AS 105/10 B PKH; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. März 2012 - L 6 AS 334/08; SG Lüneburg, Beschluss vom 26. Juli 2011 - S 45 AS 282/11 ER - mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 15 AS 240/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung bei

    Für die Höhe eines solchen Mehrbedarfs und für die Kriterien seiner Bemessung werden in der bisherigen sozialgerichtlichen Rechtsprechung - wenn auch überwiegend auf dem Boden der Vorstellung eines zusätzlichen Wohnbedarfs des Kindes - divergierende Vorschläge gemacht (vgl. zur Bandbreite einerseits LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 04.08.2010, Az. L 11 AS 105/10 B: nur ausnahmsweise geringfügiger Mehrbedarf; andererseits SG Fulda, Urt. v. 27.10.2010, Az. S 10 AS 53/09: bei zwei Kindern, mit denen Umgangsrecht besteht, Erhöhung auf 60 qm).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - L 3 AS 819/17
    Nach alledem rechtfertigt sich die vom Beklagten vorgenommene Konkretisierung des Wohnraumbedarfs des Klägers letztlich dadurch, dass der (weitere) Platzbedarf der beiden Kinder des Klägers im Alter von vierzehn und sechzehn Jahren in Höhe von 2 x 15 qm = 30 qm zur Hälfte, also im Umfang von insgesamt weiteren 15 qm berücksichtigt wird (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.05.2014, L 3 AS 1895/14 ER-B, juris) beziehungsweise durch die Annahme des Mittelwertes der für einen Haushaltsangehörigen als angemessen festgelegten Wohnfläche in Höhe von 45 qm und für drei Haushaltsangehörige als angemessen festgelegten Wohnfläche in Höhe von 75 qm errechnet wird (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.01.2012, L 11 AS 635/11 B ER, juris; SG Fulda, Urteil vom 27.01.2010, S 10 AS 53/09, juris; siehe dazu auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.08.2010, L 11 AS 105/10 B PKH, juris; SG Lüneburg, Beschluss vom 26.07.2011, S 45 AS 282/11 ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 1428/12
    Bei nur besuchsweisen Aufenthalten dauerhaft anderweitig wohnhafter Personen, wie z.B. in einem Heim untergebrachter Kinder, erfolgt keine pauschale Erhöhung der maßgeblichen Wohnfläche bzw. Personenanzahl, sondern eine jeweilige individuelle Prüfung des konkreten Einzelfalls hinsichtlich der etwaigen Erforderlichkeit weiterer Wohnflächen, z.B. zur Ausübung des Umgangsrechts unter Berücksichtigung des Kindeswohls (vgl.: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. August 2010 - L 11 AS 105/10 B PKH - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juli 2010 - L 12 AS 4/09 - und Beschluss vom 17. Juni 2008 - L 20 B 225/07 AS ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.01.2016 - L 3 AS 5123/15
    Hinzu kommt, dass staatliche Leistungen zur Existenzsicherung im Rahmen familienrechtlicher Beziehungen ohnehin nicht dazu bestimmt sind, die fehlende Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen in allen Bereichen zu ersetzen, sondern die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums die Ausübung des Umgangsrechts bei Bedürftigkeit nur ermöglichen, aber nicht optimieren müssen (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 04.08.2010 - L 11 AS 105/10 B PKH - juris, Rn. 15).
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