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   LSG Bayern, 16.07.2009 - L 11 AS 144/08   

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https://dejure.org/2009,14601
LSG Bayern, 16.07.2009 - L 11 AS 144/08 (https://dejure.org/2009,14601)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.07.2009 - L 11 AS 144/08 (https://dejure.org/2009,14601)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - L 11 AS 144/08 (https://dejure.org/2009,14601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Wohnungsbeschaffungskosten - vorherige Zusicherung als vorgeschalteter Verwaltungsakt - keine Klageänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übernahme von Maklerkosten sowie Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten für einen Umzug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Klageänderung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung von Maklergebühren als Wohnungsbeschaffungskosten; vorherige Zusicherung als vorgeschalteter Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Der Maklerlohn kann zwar in Ausnahmefällen zu den Wohnbeschaffungskosten iS des § 22 Abs. 3 SGB II gehören, wenn die Beauftragung eines Maklers zum Finden und Anmieten einer angemessenen Wohnung unvermeidbar ist (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.7.2009 - L 11 AS 144/08; ferner Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Stand IX/2009, § 22 RdNr 126; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 22 RdNr 109; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 83).

    Bei der Zusicherung iS von § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II handelt es sich um einen der Bewilligung vorgeschalteten Verwaltungsakt iS von § 31 SGB X (vgl BSG, Urteil vom 8.12.1993 - 10 RKg 19/92 - SozR 3-1300 § 34 Nr. 2; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.7.2009 - L 11 AS 144/08; Sächsisches LSG, Beschluss vom 26.10.2009 - L 3 AS 20/09; vgl Berlit, aaO, RdNr 115; Lang/Link, aaO, RdNr 85).

  • LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 983/08

    Bestandskraft und einstweiliger Rechtsschutz

    Das insoweit eingeleitete Berufungsverfahren (L 11 AS 144/08) ist noch offen.

    Eine andere Betrachtungsweise ergibt sich auch nicht durch den Umstand, dass die ASt bereits mit der Berufung im Verfahren L 11 AS 144/08 die Übernahme von Umzugskosten begehrt hat.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 19 AS 151/10

    Zusicherung; Übernahme der Aufwendungen bzw. Wohnungsbeschaffungskosten für

    Streitgegenstand ist bei verständiger Würdigung (§ 123 SGG) somit die - vorläufige - Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung zu den Aufwendungen für "irgendeine" neue Unterkunft nach § 22 Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie einer Zusicherung zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II. Der Begriff der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten iS des § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II ist weit zu fassen, wobei auch die Gebühren eines Maklers - soweit angemessen - darunter zu verstehen sind (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2009, L 11 AS 144/08, juris; unter Bezugnahme auf Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage, § 22 Rn. 83).
  • SG Halle, 27.01.2010 - S 7 AS 143/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch - Arbeitslosengeld II -

    Eine Zusicherung - unabhängig von der Frage, ob diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache überhaupt erteilt werden kann; vgl. dazu nur LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2009, L 25 AS 1216/09 ER, juris, ferner Bayerisches LSG, Urteil vom 16.07.2009, L 11 AS 144/08, juris, - vermag mithin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr nachträglich erteilt werden können.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 12 AS 168/10
    Der Maklerlohn kann in Ausnahmefällen zu den Wohnungsbeschaffungskosten i.S. des § 22 Abs. 3 SGB II gehören, wenn die Beauftragung eines Maklers zum Finden und Anmieten einer angemessenen Wohnung unvermeidbar ist (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 28/09 R - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.7.2009 - L 11 AS 144/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 8 SO 232/19
    Die Antragstellerin hat die Voraussetzungen für eine Zusicherung nicht glaubhaft gemacht, denn dazu bedarf es bereits zum jetzigen Zeitpunkt eines Anspruchs auf Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten nach § 35 Abs. 2 Satz 5 SGB XII. Der Begriff der Wohnungsbeschaffungskosten ist weit auszulegen und umfasst Maklergebühren, wenn die Beauftragung eines Maklers zum Auffinden und Anmieten einer angemessenen Wohnung unvermeidbar ist (vgl. Nguyen in juris PK SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 Rn. 137; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.7.2009 - L 11 AS 144/08 - juris Rn. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2017 - L 15 AS 299/14
    Eine Maklerprovision kann in Ausnahmefällen zu den Wohnungsbeschaffungskosten gemäß § 22 Abs. 6 SGB II gehören, sofern die Beauftragung eines Maklers zum Finden und Anmieten einer angemessenen Wohnung unvermeidbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2010 - B 4 AS 28/09 R - juris Rn. 16; Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juli 2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B - juris Rn. 9 unter Hinweis auf Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 3140/94 -, juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2009 - L 11 AS 144/08 -, juris Rn. 29; differenzierend SG Dresden, Beschluss vom 6. Juni 2006 - S 23 AS 838/06 ER -, juris; vgl. auch Luik in: Eicher, SGB 11, 3.
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