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   LSG Bayern, 01.07.2010 - L 11 AS 162/09   

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LSG Bayern, 01.07.2010 - L 11 AS 162/09 (https://dejure.org/2010,20255)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.07.2010 - L 11 AS 162/09 (https://dejure.org/2010,20255)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - L 11 AS 162/09 (https://dejure.org/2010,20255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz Arbeitsmarktrente - unrichtige Angaben zum Einkommen - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft - Eltern als gesetzliche Vertreter des minderjährigen Kindes - Zurechnung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Zurechnung grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschangaben in einer Bedarfsgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Zurechnung grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Falschangaben in der Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65

    Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht -

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2010 - L 11 AS 162/09
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - nur in der Person der vertretenden Klägerin zu 1 die Voraussetzungen für zumindest grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig gemachte Angaben vorliegen (vgl. BSGE 28, 258ff; Schütze in von Wulffen SGB X, 6. Aufl. § 45 Rdnr. 51).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2010 - L 11 AS 162/09
    Obwohl das Leistungsvermögen der Klägerin zu 1 in einem zeitlichen Bereich zwischen drei bis unter sechs Stunden lag, erhielt diese unter Berücksichtigung der Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts (vgl. BSGE 78, 207) dennoch Rente wegen voller Erwerbsminderung.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AS 2838/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus LSG Bayern, 01.07.2010 - L 11 AS 162/09
    Unter Berücksichtigung der von der Klägerin zu 1 bezogenen Witwenrente der BfA (Zahlbetrag ab 01.07.2005 414, 86 Euro, ab 01.07.2007 415, 71 Euro), die als Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2009 - L 13 AS 2838/08 - veröffentlicht in juris), war auch der Kläger zu 2 im streitgegenständlichen Zeitraum nicht bedürftig i.S.d. Gesetzes und die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II damit rechtswidrig.
  • LSG Bayern, 24.10.2012 - L 16 AS 389/12

    Minderungen gemäß § 32 SGB II i.d.F. ab 01.04.2011 wegen der Nichtwahrnehmung von

    Die Verpflichtung des Beklagten zur Vermittlung trotz festgestellter Leistungseinschränkungen besteht aber sogar bei Sozialgeldbeziehern und Hilfebedürftigen, die bei einem Leistungsvermögen von mehr als drei Stunden und weniger als sechs Stunden täglich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 01.07.2010 - L 11 AS 162/09 -).Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte im streitgegenständlichen Zeitraum mehrfach monatlich Einladungen ausgesprochen hat, um die Klägerin zu 2) zu einem pflichtgemäßen Verhalten zu bewegen.
  • SG Osnabrück, 06.09.2011 - S 16 AS 1041/10
    Zwar wird dagegen teilweise angeführt, dass die Vorschrift des § 50 Abs. 1 SGB X der Verwaltung für die Rückforderung kein Ermessen einräume (vgl. Bayrisches LSG, Urteil vom 01.07.2010, L 11 AS 162/09), dies steht der Anwendung einer zwingenden Haftungsbeschränkung aber nicht entgegen.

    Bislang wurde in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass dieser Ausschluss anwendbar sei (vgl. Bayrisches LSG, Urteil vom 01.07.2010, L 11 AS 162/09; SG Dortmund, Urteil vom 09.08.2010, S 32 AS 516/08).

    Die SGB II-Leistungen dienten schließlich der Sicherung des Existenzminimums (vgl. Bayrisches LSG, Urteil vom 01.07.2010, L 11 AS 162/09).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 7 AS 1212/19

    Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus einer in den Schulferien verrichteten

    Das Verschulden der Klägerin zu 1) ist der Klägerin zu 2) in entsprechender Anwendung von §§ 166 Abs. 1, 278 BGB zuzurechnen (BSG Urteil vom 22.10.1968 - 9 RV 418/65; Bayerisches LSG Urteil vom 01.07.2010 - L 11 AS 162/09).
  • LSG Bayern, 13.12.2018 - L 11 AS 196/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Rechtsqualität der Frage, ob ein Partner in

    Der Erlass der Bewilligungsbescheide wurde von den Klägern aber nicht durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB X) und der Verwaltungsakt beruhte auch weder auf Angaben, die die Kläger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht haben (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X), noch kannten die Kläger die Rechtswidrigkeit der Bewilligungen bzw. kannten sie infolge grober Fahrlässigkeit nicht (§ 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X), wobei ein etwaiges Verschulden der Klägerin zu 1 ihrem minderjährigen Sohn, dem Kläger zu 2, zuzurechnen wäre (vgl. Urteil des Senats vom 11.07.2010 - L 11 AS 162/09 - juris).
  • LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 101/11

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - grob fahrlässige unrichtige Angabe

    Eine entsprechende Verschuldenszurechnung kommt in Betracht, wenn der Dritte im Rahmen einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht oder auf Grund gesetzlicher Vertretungsmacht unzutreffende Angaben macht (vgl. LSG Nds.-Bremen, 10.08.2011 - L 15 AS 1036/09; Bay. LSG, 01.07.2010 - L 11 AS 162/09; Hess. LSG, 28.08.2009 - L 5 R 341/05).
  • SG Aachen, 30.08.2016 - S 14 AS 751/15
    Das BSG begründet die unterschiedliche Begrifflichkeit der Erwerbsfähigkeit im Rentenversicherungsrecht und der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit Sinn und Zweck des SGB II, die Aufnahme und Beibehaltung der Erwerbstätigkeit durch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu unterstützen (BSG v. 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R - BSGE 105, 201; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen v. 29.11.2010 - L 7 AS 1961/10 B - juris; LSG Bayern v. 01.07.2010 - L 11 AS 162/09 - juris; Blüggel in: Eicher, a.a.O., Rn. 33; vgl. auch BA Fachliche Hinweise SGB II, § 8 Rn. 8.4).
  • SG Aachen, 26.05.2011 - S 14 AS 22/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Haftungsbeschränkung ist dann nicht gerechtfertigt, weil ihm der Gegenwert unmittelbar zu Gute gekommen ist (BT-Drucksache 13/5625 S. 13; vgl. auch Diederichsen in: Palandt, BGB, 69. Auflage 2010, § 1629a Rn. 11; so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 01.07.2010, Az. L 11 AS 162/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2016 - L 2 R 90/16
    Im Bereich des SGB II ist von Erwerbsfähigkeit auszugehen, da das SGB II darauf ausgerichtet ist, Erwerbsfähige in den Arbeitsmarkt zu integrieren und nicht unter Verweis auf die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts auszugrenzen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 01. Juli 2010 - L 11 AS 162/09 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 13 AS 360/10
    Hiervon geht nämlich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - vgl. Urteil vom 22. Oktober 1968 - 9 RV 418/65 = BSGE 28, 258 - sowie Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 40/83 - juris Rn. 24) ebenso aus wie die Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. etwa Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 1. Juli 2010 - L 11 AS 162/09 - juris Rn. 21; SG Dortmund, Urteil vom 22. Juli 2009 - S 28 AS 228/08 - juris Rn. 23) und die ganz herrschende Meinung in der Literatur (weitere Nachweise im Urteil des Bayerischen LSG, a. a. O.).
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