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   LSG Bayern, 05.06.2013 - L 11 AS 272/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,15085
LSG Bayern, 05.06.2013 - L 11 AS 272/13 B ER (https://dejure.org/2013,15085)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.06.2013 - L 11 AS 272/13 B ER (https://dejure.org/2013,15085)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - L 11 AS 272/13 B ER (https://dejure.org/2013,15085)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Bayern, 05.06.2013 - L 11 AS 272/13
    Dies folgt aus Entstehungsgeschichte, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck von § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II (vgl dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R - SozR 4-4200 § 15 Nr. 1 - juris).
  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 B 948/08
    Auszug aus LSG Bayern, 05.06.2013 - L 11 AS 272/13
    Davon abzuweichen besteht nur Anlass, wenn ein überwiegendes Interesse des durch den Verwaltungsakt Belasteten feststellbar ist (vgl Beschluss des Senats vom 18.11.2008 - L 11 B 948/08 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 19 AS 1045/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 05.06.2013 - L 11 AS 272/13
    Zudem ist offen, ob - soweit eine Rechtswidrigkeit unterstellt wird - damit der gesamte Verwaltungsakt als rechtswidrig anzusehen ist (vgl dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2012 - L 19 AS 1045/12 B ER - veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 7 AS 781/14

    Änderung während der Laufzeit, Eingliederungsverwaltungsakt

    Die Übernahme von Bewerbungskosten musste in der Eingliederungsverwaltungsakt nicht weiter konkretisiert werden (vgl. BayLSG Beschluss vom 05.06.2011, L 11 AS 272/13 B ER Rz 13).
  • LSG Sachsen, 27.02.2014 - L 3 AS 639/10
    Es werde insoweit auf die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts im Verfahren Az. L 11 AS 272/13 B ER sowie des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen im Verfahren Az. L 19 AS 1186/13 B verwiesen.

    Entgegen der Ansicht des Beklagten stützt die von ihm zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 5. Juni 2013 - L 11 AS 272/13 B ER - juris-Dokument) seine Rechtsansicht gerade nicht.

  • LSG Sachsen, 05.09.2019 - L 3 AS 520/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auf Rechtsschutzmöglichkeiten gegen einen etwaigen späteren Minderungsbescheid im Sinne von §§ 31 ff. SGB II kann der Antragsteller nicht verwiesen werden (im Ergebnis ebenso: Hess. LSG, Beschluss vom 30. Juli 2013 - L 9 AS 490/13 B ER - juris Rdnr. 6; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - L 11 AS 272/13 B ER - juris [Entscheidung ohne Prüfung der Frage vorbeugenden Rechtsschutzes]; Kador, in: Eicher/Luik, SGB II [4. Aufl., 2017], § 15 Rdnr. 94 [zur grundsätzlichen Möglichkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, dann aber mit Verweis auf die Rechtsprechung des 7. Senates des Bay. LSG]).
  • LSG Hessen, 03.12.2013 - L 9 AS 614/13

    Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 SGG; Absenkung des Arbeitslosengeldes als

    Eine unzutreffende Rechtsfolgenbelehrung führt nämlich nicht zur Rechtswidrigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes, so dass deren Rechtmäßigkeit im Rahmen der Überprüfung des Sanktionsbescheides zu erfolgen hat (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - L 11 AS 272/13 B ER -).
  • SG Aachen, 05.08.2015 - S 14 AS 702/15

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen einen eine

    (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 2015 - L 7 AS 781/14 -, Rn. 52, juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 05.06.2013 - L 11 AS 272/13 B ER - Rn. 13, juris; LSG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - L 2 AS 1460/14 B ER -, Rn. 4, juris; LSG NRW, Beschluss vom 26. September 2014 - L 7 AS 201/14 NZB -, Rn. 11, juris; zu letztgenanntem Aspekt: LSG NRW, Beschluss vom 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER - Rn. 17, juris; weitgehender noch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER -, Rn. 6, juris: Die übernahmefähigen Kosten müssen konkret festgelegt werden, die Verwendung des Begriffes der Angemessenheit sei insofern zu unverbindlich; LSG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2012 - L 19 AS 1045/12 B ER, L 19 AS 1046/12 B ER -, Rn. 31, juris).
  • LSG Bayern, 24.03.2014 - L 7 AS 217/14

    Eingliederungsvereinbarung, Einstweiliger Rechtsschutz, Beschwerde

    Soweit Rechtsfolgenbelehrungen fehlerhaft wären, wäre dies allein für die Frage der Rechtmäßigkeit etwaiger Sanktionen, die wegen des Verstoßes gegen den Eingliederungsverwaltungsakt ausgesprochen würden, erheblich und würden zu deren Rechtswidrigkeit führen (BayLSG, Beschluss vom 05.06.2013, Az.: L 11 AS 272/13 B ER).
  • LSG Hessen, 26.08.2013 - L 9 AS 614/13
    Eine unzutreffende Rechtsfolgenbelehrung führt nämlich nicht zur Rechtswidrigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes, so dass deren Rechtmäßigkeit im Rahmen der Überprüfung des Sanktionsbescheides zu erfolgen hat (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - L 11 AS 272/13 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2015 - L 15 AS 235/15
    Das SG hat auch diesbezüglich in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeführt, dass eine Selbstverpflichtung des Antragsgegners zur Übernahme von Fahrtkosten in bestimmter Höhe bereits im Eingliederungsverwaltungsakt angesichts der naturgemäß erst nach Durchführung von vereinbarten Bewerbungsgesprächen möglichen genauen Prüfung und Berechnung angefallener Fahrtkosten nicht möglich sein wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05. Juni 2013 - L 11 AS 272/13 B ER -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2016 - L 9 AS 425/16
    Eine fehlerhafte Belehrung macht einen Eingliederungs-VA nämlich nicht rechtswidrig, sondern kann sich erst auswirken, wenn eine Sanktion erfolgt (LSG Bayern, Beschl. v. 5. Juni 2013 - L 11 AS 272/13 B ER, juris Rn 15; s.a. den Beschl. v. 24. März 2014 - L 7 AS 217/14 B ER, juris Rn 32 iVm Rn 13; LSG Hessen, Urt. v. 22. Mai 2015 - L 7 AS 396/13, juris Rn 13; Sonnhoff, in: jurisPK-SGB 11, 4.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 15 AS 254/16
    Eine Selbstverpflichtung des Antragsgegners zur Übernahme von Fahrtkosten in bestimmter Höhe bereits im Eingliederungsverwaltungsakt wird angesichts der naturgemäß erst nach Durchführung von vereinbarten Bewerbungsgesprächen möglichen genauen Prüfung und Berechnung angefallener Fahrtkosten nicht möglich sein (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05. Juni 2013 - L 11 AS 272/13 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - L 9 AS 3049/14
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