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   LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,27454
LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12 B ER (https://dejure.org/2012,27454)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.08.2012 - L 11 AS 473/12 B ER (https://dejure.org/2012,27454)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. August 2012 - L 11 AS 473/12 B ER (https://dejure.org/2012,27454)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

    In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer vorbeugenden Unterlassungsklage - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12
    Damit droht in diesen Fällen auch nicht die Gefahr, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden, oder ein nicht mehr gutzumachender Schaden entsteht (vgl BSG, Urteil vom 28.01.1998 - 2 RU 8/92 - juris - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.2006, aaO).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • LSG Berlin, 07.10.1996 - L 10 Ar 7/96

    Aufforderung; Untersuchung; Rechtsbehelf; Psychologe; Rechtsbehelfsfähigkeit;

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12
    Bei einer Aufforderung zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht iSv § 62 SGB I handelt es sich nur um eine unselbständige, einer möglichen Entscheidung nach § 66 SGB I vorausgehende und von daher vorbereitende Maßnahme, die nicht selbständig, sondern nur mit der das Verfahren abschließenden Entscheidung überprüft werden kann (LSG Berlin, Urteil vom 07.10.1996 - L 10 Ar 7/96 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - L 6 AS 1501/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12
    Erst wenn sich der Ag dazu entscheiden sollte, die Leistungsgewährung mangels Mitwirkung abzulehnen (§ 66 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB I-) ergeben sich tatsächlich Auswirkungen (vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2010 - L 6 AS 1501/10 B - juris -).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).
  • LSG Bayern, 16.05.2013 - L 11 AS 250/13

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Meldeaufforderung, wenn Termin bereits

    Den ASt droht dadurch auch nicht die Gefahr, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden, oder ein nicht mehr gutzumachender Schaden entsteht (vgl dazu auch Beschluss des Senats vom 13.08.2012 - L 11 AS 473/12 B ER).
  • LSG Bayern, 07.11.2016 - L 11 AS 641/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung

    Dem ASt droht dadurch auch nicht die Gefahr, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden, oder ein nicht mehr gutzumachender Schaden entsteht (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 13.08.2012 - L 11 AS 473/12 B ER und Beschluss vom 16.05.2013 - L 11 AS 250/13 B ER).
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