Rechtsprechung
LSG Bayern, 19.05.2015 - L 11 AS 90/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Eine Klage gegen einen Hinweis zu den angemessenen Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist unzulässig.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Hinweisschreibens zur Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Unzulässigkeit einer Feststellungsklage; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Unzulässigkeit der Klage gegen einen Hinweis zu den Bedarfen ...
- rewis.io
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB X § 34 Abs. 1
Anfechtung eines Hinweisschreibens zur Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung - rechtsportal.de
SGB II § 22 ; SGB X § 34 Abs. 1 ; SGG § 151
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Unzulässigkeit der Klage gegen einen Hinweis zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 07.01.2015 - S 5 AS 876/14
- LSG Bayern, 22.04.2015 - L 11 AS 243/15
- LSG Bayern, 19.05.2015 - L 11 AS 90/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte …
Auszug aus LSG Bayern, 19.05.2015 - L 11 AS 90/15
Es besteht auch kein Anspruch der Kläger auf Erteilung einer Zusicherung iSv § 34 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in Bezug darauf, es würden auch ab 01.02.2015 die Bedarfe für Unterkunft und Heizung der bewohnten Wohnung in voller Höhe berücksichtigt (vgl dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 57).
- LSG Bayern, 29.07.2015 - L 11 AS 471/15
Prozesskostenhilfe
Dass es sich bei der Kostensenkungsaufforderung, die erst nach Prüfung der Unangemessenheit der Unterkunftskosten bzw. der Unzumutbarkeit einer Kostensenkung erfolgt, nicht um einen Verwaltungsakt handelt, steht nach allgemeiner Auffassung fest (vgl. hierzu BSG a.a.O.; Bayer. LSG, Urteil vom 19.05.2015 - L 11 AS 90/15 -, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2015 - L 2 AS 1848/14 B -, alle veröffentlich in juris; vgl. dazu auch: BSG, Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R - veröffentlich in juris; Kraus in Hauck/Noftz, SGB II, Stand Oktober 2012, § 22 Rn. 146, Berlit in LPK-SGB 11, 5. - LSG Bayern, 22.04.2015 - L 11 AS 243/15
Prozesskostenhilfe
Gegen die Abweisung ihrer Klage (Ziffern I. und II. des Gerichtsbescheides) haben die Kläger Berufung beim Bayerischen Landessozialgericht eingelegt (L 11 AS 90/15).