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   LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18   

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https://dejure.org/2019,10877
LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18 (https://dejure.org/2019,10877)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.03.2019 - L 11 AS 905/18 (https://dejure.org/2019,10877)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. März 2019 - L 11 AS 905/18 (https://dejure.org/2019,10877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 20 Abs. 1 S. 3
    Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
    Das aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG folgende Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss durch einen Leistungsanspruch eingelöst werden, wobei es der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber bedarf, der die zu erbringenden Leistungen an den jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen im Hinblick auf die konkreten Bedarfe der Betroffenen auszurichten hat; hierfür steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 - juris).

    Jenseits der Evidenzkontrolle ist zu prüfen, ob Leistungen jeweils aktuell auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren im Ergebnis zu rechtfertigen sind (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12; Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - beide zitiert nach juris).

    Diese grundsätzliche Vorgehensweise hat das BVerfG (Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 - juris) im Hinblick auf die EVS 2008 und die daraus ermittelten Regelbedarfe für verfassungsmäßig erachtet.

    Zudem ist - als Reaktion auf die Kritik des BVerfG im Beschluss vom 23.07.2014 (aaO), dass es zwar vertretbar sei, ein Kraftfahrzeug im Grundsicherungsrecht nicht als existenznotwendig anzusehen, allerdings ohne Kraftfahrzeug zwangsläufig steigende Aufwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr entstehen würden, und der Gesetzgeber deshalb auch mit Blick auf die Lebenshaltungskosten sicherstellen müsse, dass der existenznotwendige Mobilitätsbedarf tatsächlich gedeckt werden könne - im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfes für 2017 auch eine Sonderauswertung hinsichtlich der Verbrauchsausgaben für Mobilität für Haushalte ohne Ausgaben für Kraftstoffe, Autogas, Strom für Elektroauto, Schmiermittel vorgenommen worden (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 17.10.2016, BT-Drs 18/9984 S. 42-43).

    Soweit dort allerdings Aufwendungen für Kfz hinzugerechnet werden, steht dem entgegen, dass der Gesetzgeber aufgrund wertender Betrachtung solche Kosten unberücksichtigt lassen kann (vgl dazu BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 aaO; Beschluss des Senats vom 23.08.2017 aaO).

    Dass hier neben der Preisentwicklung auch die Lohn- und Gehälterentwicklung berücksichtigt wird, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 aaO - Rn 137).

  • LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17

    Regelbedarf für alleinstehende Leistungsberechtigte

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
    Die Ermittlung des Regelbedarfs 2017 und die Fortschreibung für 2018 nach § 1 RBSFV 2018 (zur Verfassungsmäßigkeit der Fortschreibung anhand des angewandten Mischindexes, siehe ebenfalls BVerfG aaO) für Alleinstehende erfolgte nach den gleichen Grundsätzen aufgrund der EVS 2013 samt Sonderauswertung, die demzufolge ebenso nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (so auch bereits Beschluss des Senats vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB - juris).

    An der zutreffenden Festlegung der für die Mobilität in Ansatz gebrachten Werte in § 5 Abs. 1 Abteilung 7 RBEG (Verkehr) für Einpersonenhaushalte iHv 32, 90 EUR (für 2017 wäre dieser Betrag nach § 7 Abs. 2 Satz 2 RBEG noch um 3, 46% und für 2018 nach § 1 RBSFV 2018 um weitere 1, 63% zu erhöhen) bestehen daher keine Zweifel, zumal Kosten für eine Monatskarte des ÖPNV nicht in vollem Umfang zu berücksichtigen sind (vgl auch Beschluss des Senats vom 23.08.2017 aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17 - juris).

    Soweit dort allerdings Aufwendungen für Kfz hinzugerechnet werden, steht dem entgegen, dass der Gesetzgeber aufgrund wertender Betrachtung solche Kosten unberücksichtigt lassen kann (vgl dazu BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 aaO; Beschluss des Senats vom 23.08.2017 aaO).

  • LSG Bayern, 19.05.2015 - L 11 AS 140/15

    Regelbedarf für Alleinstehende

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
    Der Kläger wendet sich mit seiner statthaften kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) gegen die Höhe des in der Leistungsbewilligung berücksichtigten Regelbedarfs, womit er den Streitgegenstand hierauf beschränkt hat (vgl zur möglichen Beschränkung des Streitgegenstandes BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R; Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - alle zitiert nach juris).

    Dies kommt aber nur dann in Betracht, wenn das vorlegende Gericht von der Verfassungswidrigkeit des einfachen Gesetzes überzeugt ist (vgl auch Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - juris).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
    Es findet nur Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl BVerfG, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 - mwN - juris).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
    Der Kläger wendet sich mit seiner statthaften kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) gegen die Höhe des in der Leistungsbewilligung berücksichtigten Regelbedarfs, womit er den Streitgegenstand hierauf beschränkt hat (vgl zur möglichen Beschränkung des Streitgegenstandes BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R; Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - alle zitiert nach juris).
  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R

    Sozialgeldanspruch - vorübergehender Ferienaufenthalt der im Ausland lebenden

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
    Der Kläger wendet sich mit seiner statthaften kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) gegen die Höhe des in der Leistungsbewilligung berücksichtigten Regelbedarfs, womit er den Streitgegenstand hierauf beschränkt hat (vgl zur möglichen Beschränkung des Streitgegenstandes BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R; Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R; Urteil des Senats vom 19.05.2015 - L 11 AS 140/15 - alle zitiert nach juris).
  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
    Jenseits der Evidenzkontrolle ist zu prüfen, ob Leistungen jeweils aktuell auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren im Ergebnis zu rechtfertigen sind (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12; Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - beide zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 905/18
    An der zutreffenden Festlegung der für die Mobilität in Ansatz gebrachten Werte in § 5 Abs. 1 Abteilung 7 RBEG (Verkehr) für Einpersonenhaushalte iHv 32, 90 EUR (für 2017 wäre dieser Betrag nach § 7 Abs. 2 Satz 2 RBEG noch um 3, 46% und für 2018 nach § 1 RBSFV 2018 um weitere 1, 63% zu erhöhen) bestehen daher keine Zweifel, zumal Kosten für eine Monatskarte des ÖPNV nicht in vollem Umfang zu berücksichtigen sind (vgl auch Beschluss des Senats vom 23.08.2017 aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es besteht kein Anlass, für das streitbefangene Jahr 2019 hiervon abzuweichen (so für das Jahr 2018 Beschluss des Senats vom 22.07.2019 - L 7 AS 354/19; ebenso LSG Bayern Urteil vom 20.03.2019 - L 11 AS 905/18; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17 B; im Ergebnis auch BSG Beschlüsse vom 30.04.2019 - B 8 SO 23/19 B für den Zeitraum 01.02.2018 bis 31.01.2019 und 07.04.2020 - B 8 SO 8/20 B für das Jahr 2019; Beschluss des Senats vom 24.03.2020 - L 7 AS 164/20 B für den Zeitraum 01.04.2019 bis 31.03.2020).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 7 AS 354/19

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Hiervon für das streitgegenständliche Jahr 2018 abzuweichen, besteht kein Anlass (so auch LSG Bayern Urteil vom 20.03.2019 - L 11 AS 905/18; LSG Sachsen Urteil vom 24.05.2018 - L 7 AS 1105/16; LSG Nordrhein-Westfalen Urteile vom 10.12.2018 - L 19 AS 1532/18 und vom 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17 B und vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B).
  • LSG Bayern, 20.03.2019 - L 11 AS 904/18

    Grundsicherungsrecht: Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung

    Im Verfahren L 11 AS 905/18 ist alleine der Bewilligungszeitraum von Dezember 2017 bis November 2018 streitig, so dass eine entgegenstehende Rechtshängigkeit für die Leistungszeiträume von Januar 2015 bis November 2017 ebenfalls nicht besteht.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18 NZB   

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https://dejure.org/2020,75857
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18 NZB (https://dejure.org/2020,75857)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2020 - L 11 AS 905/18 NZB (https://dejure.org/2020,75857)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2020 - L 11 AS 905/18 NZB (https://dejure.org/2020,75857)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - L 34 AS 53/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beratungshilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Soweit das LSG Niedersachsen-Bremen sich in der vom Beklagten zitierten Entscheidung unter der Rn 25 auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. August 2013 - L 34 AS 53/12 - bezieht und daraus eine fehlende Aktivlegitimation für den Rechtsanwalt/die Beratungsperson herleiten will, ist dieser Zusatz in der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen kein die Entscheidung tragender Rechtssatz und schon von daher nicht geeignet, eine Divergenz zu begründen.

    Damit ist geklärt, dass ausschließlich der Rechtsanwalt den Kostenanspruch im eigenen Namen geltend machen kann (vgl so auch die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 34/15 -, Rn 19; LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2016 - L 19 AS 64/16 NZB -, Rn 13; LSG Berlin-Brandenburg vom 15. August 2013 - L 34 AS 53/12 -, Rn 26, 28, 32 und des BSG vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 3/19 R - sowie - B 14 AS 26/19 R - , zitiert nach dem Terminbericht), und ist die vom Beklagten gestellte Rechtsfrage "Inwieweit wirkt sich der Anspruchsübergang nach § 9 BerHG auf die Aktivlegitimation des Rechtsanwalts aus" beantwortet.

    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten (§ 63 Abs. 3 Satz 2 SGB X) handelt es sich nicht um die nach § 63 Abs. 1 SGB X zu treffende Kosten-grundentscheidung, sondern um eine Entscheidung über die Höhe bzw den Umfang der zu erstattenden Kosten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. August 2013 - L 34 AS 53/12 -, Rn 31; vgl zur Abgrenzung der Kostengrundentscheidung von der Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten auch: Beschluss des erkennenden Senats vom 05. Juli 2012 - L 11 AS 759/11 -, Rn 33 - juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 34/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Beratungshilfe - Übergang des Anspruchs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Soweit sich der Beklagte auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz (L 6 AS 34/15) beziehe, betreffe diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt.

    Damit ist geklärt, dass ausschließlich der Rechtsanwalt den Kostenanspruch im eigenen Namen geltend machen kann (vgl so auch die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 34/15 -, Rn 19; LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2016 - L 19 AS 64/16 NZB -, Rn 13; LSG Berlin-Brandenburg vom 15. August 2013 - L 34 AS 53/12 -, Rn 26, 28, 32 und des BSG vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 3/19 R - sowie - B 14 AS 26/19 R - , zitiert nach dem Terminbericht), und ist die vom Beklagten gestellte Rechtsfrage "Inwieweit wirkt sich der Anspruchsübergang nach § 9 BerHG auf die Aktivlegitimation des Rechtsanwalts aus" beantwortet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 15 AS 281/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Beratungshilfe - Erstattung von Kosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Auch die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. Juli 2014 (L 15 AS 281/10) betreffe einen anders gelagerten Fall.

    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung vom 29. Juli 2014 - L 15 AS 281/10 - betrifft - worauf schon des SG zutreffend hingewiesen hat - eine andere Sachverhaltskonstellation.

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 RS 61/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Divergenz iSd. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG liegt vor, wenn ein abstrakter Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung mit einem Rechtssatz in einer Entscheidung der in dieser Vorschrift genannten Gerichte nicht übereinstimmt und der angefochtenen Entscheidung tragend zugrunde liegt (vgl. BSG, Beschluss vom 19. November 2009 - B 13 RS 61/09 B -, Rn 14; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 160 Rn 13).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet eine Zulassung der Berufung wegen Divergenz (BSG, Beschluss vom 19. November 2009, aaO, Rn 14; Udsching in: BeckOK Sozialrecht, Stand: 2018, § 160 SGG Rn 19; Leitherer, aaO, § 160 Rn 19 - jeweils zur Divergenz iSd § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).

  • BSG, 28.01.2016 - B 13 SF 3/16 S

    Gerichtskostenbefreiung gem § 64 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 10 für Träger der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Der Beklagte ist gem § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X von den Gerichtskosten befreit (vgl auch BSG, Beschluss vom 28. Januar 2016 - B 13 SF 3/16 S).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 1/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Steht die Rechtsfrage dagegen praktisch außer Zweifel oder ist sie bereits höchstrichterlich entschieden worden, ist sie nicht mehr klärungsbedürftig (vgl BSG, Beschlüsse vom 25. August 2011 - B 8 SO 1/11 B - und vom 16. Juli 2010 - B 11 AL 180/09 B - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 160 Rn 8, 8a mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Damit ist geklärt, dass ausschließlich der Rechtsanwalt den Kostenanspruch im eigenen Namen geltend machen kann (vgl so auch die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 34/15 -, Rn 19; LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2016 - L 19 AS 64/16 NZB -, Rn 13; LSG Berlin-Brandenburg vom 15. August 2013 - L 34 AS 53/12 -, Rn 26, 28, 32 und des BSG vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 3/19 R - sowie - B 14 AS 26/19 R - , zitiert nach dem Terminbericht), und ist die vom Beklagten gestellte Rechtsfrage "Inwieweit wirkt sich der Anspruchsübergang nach § 9 BerHG auf die Aktivlegitimation des Rechtsanwalts aus" beantwortet.
  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 41/76

    Unzulässige Berufung - Herbeiführung der Zulässigkeit - Rüge eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Verfahrensfehler iSd § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGG sind nur dann zu prüfen, wenn konkrete Verfahrensrügen geltend gemacht werden und solche vorliegen, auf der die Entscheidung beruhen kann (vgl. zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung und Darlegung eines konkreten Verfahrensmangels im Rahmen des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG: BSG, Urteil vom 21. März 1978 - 7/12/7 RAr 41/76 -, SozR 1500 § 150 Nr. 11; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84, SozSich 1985, 346; Leitherer, aaO, § 144 Rn 36).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Verfahrensfehler iSd § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGG sind nur dann zu prüfen, wenn konkrete Verfahrensrügen geltend gemacht werden und solche vorliegen, auf der die Entscheidung beruhen kann (vgl. zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung und Darlegung eines konkreten Verfahrensmangels im Rahmen des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG: BSG, Urteil vom 21. März 1978 - 7/12/7 RAr 41/76 -, SozR 1500 § 150 Nr. 11; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84, SozSich 1985, 346; Leitherer, aaO, § 144 Rn 36).
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 26/19 R

    P. S. ./. Kommunales Jobcenter Hochtaunuskreis - Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 11 AS 905/18
    Damit ist geklärt, dass ausschließlich der Rechtsanwalt den Kostenanspruch im eigenen Namen geltend machen kann (vgl so auch die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 34/15 -, Rn 19; LSG Nordrhein-Westfalen vom 13. Juni 2016 - L 19 AS 64/16 NZB -, Rn 13; LSG Berlin-Brandenburg vom 15. August 2013 - L 34 AS 53/12 -, Rn 26, 28, 32 und des BSG vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 3/19 R - sowie - B 14 AS 26/19 R - , zitiert nach dem Terminbericht), und ist die vom Beklagten gestellte Rechtsfrage "Inwieweit wirkt sich der Anspruchsübergang nach § 9 BerHG auf die Aktivlegitimation des Rechtsanwalts aus" beantwortet.
  • BSG, 16.07.2010 - B 11 AL 180/09 B

    Vermittlung Arbeitsloser und Arbeitsuchender - Selbst- bzw

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 29.06

    Widerspruchsverfahren; öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2012 - L 11 AS 759/11

    Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses bei der isolierten Anfechtung eines

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