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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16 B ER (https://dejure.org/2017,6764)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.02.2017 - L 11 AS 983/16 B ER (https://dejure.org/2017,6764)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER (https://dejure.org/2017,6764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 1 S. 1, 2 SGB I; § ... 7 Abs. 1 SGB II; § 7 Abs. 5 SGB II; § 9 Abs. 1 SGB II; § 22 Abs. 4 SGB II; § 22 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 SGB II; § 10 Abs. 3 S. 1 SGB VIII; § 39 Abs. 1 SGB VIII; § 39 Abs. 2 SGB VIII; § 41 SGB VIII; § 102 SGB X; § 12 WoGG; § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG; § 12 Abs. 2 BAföG; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 22 Abs. 5 SGB II
    Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung; Gewährung der Hilfe für junge Volljährige; Erteilung einer Zusicherung; SGB-II-Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Einstweiliger Rechtsschutz; Vorläufige Zusicherung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Zuständigkeit für Umzugskosten bei Zerrüttung der Familienverhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung; Gewährung der Hilfe für junge Volljährige; Erteilung einer Zusicherung; SGB-II-Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Einstweiliger Rechtsschutz; Vorläufige Zusicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGB II § 22 Abs. 5
    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für Umzugskosten bei Zerrüttung der Familienverhältnisse

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    U25-jährige und Auszug aus der elterlichen Wohnung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für Umzugskosten bei Zerrüttung der Familienverhältnisse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuständigkeit für Umzugskosten bei Zerrütteten Familienverhältnissen - Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe durch das Sozialamt schließt Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht ausnahmslos aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1277
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2016 - L 9 AS 310/16

    Die Quotelung der Kosten der Unterkunft ist abhängig von der Anzahl der Personen,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16
    Bestimmt sich die Angemessenheit der Unterkunft infolge des Fehlens eines schlüssigen Konzepts nach der Tabelle des § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) ist auch auf die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Tabellenwerte des § 12 WoGG (in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes - WoGRefG - vom 02.10.2015, BGBl I, S. 1610) ein Sicherheitszuschlag i.H.v. 10 v.H. zu addieren (Anschluss an LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2016 - L 9 AS 310/16 B ER, Beschluss vom 24. November 2016 - L 9 AS 941/16 B ER).

    Dies gilt auch für ab 1. Januar 2016 gültigen Tabellenwert (vgl. etwa: LSG Bayern, Beschluss vom 18. Januar 2016 - L 7 AS 869/15 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2016 und 24. November 2016 - L 9 AS 310/16 B ER und L 9 AS 941/16 B ER ), so dass die Wohnung der Antragstellerin kostenangemessen ist (zu den konkreten Zahlenwerten vgl. zutreffend Seite 6 des angegriffenen Beschlusses vom 4. November 2016).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 9 AS 941/16

    Ablehnung von KdU Leistungen und das Abwarten im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16
    Bestimmt sich die Angemessenheit der Unterkunft infolge des Fehlens eines schlüssigen Konzepts nach der Tabelle des § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) ist auch auf die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Tabellenwerte des § 12 WoGG (in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes - WoGRefG - vom 02.10.2015, BGBl I, S. 1610) ein Sicherheitszuschlag i.H.v. 10 v.H. zu addieren (Anschluss an LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2016 - L 9 AS 310/16 B ER, Beschluss vom 24. November 2016 - L 9 AS 941/16 B ER).

    Dies gilt auch für ab 1. Januar 2016 gültigen Tabellenwert (vgl. etwa: LSG Bayern, Beschluss vom 18. Januar 2016 - L 7 AS 869/15 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2016 und 24. November 2016 - L 9 AS 310/16 B ER und L 9 AS 941/16 B ER ), so dass die Wohnung der Antragstellerin kostenangemessen ist (zu den konkreten Zahlenwerten vgl. zutreffend Seite 6 des angegriffenen Beschlusses vom 4. November 2016).

  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16
    Der erkennende Senat erachtet eine vollständige Kostentragung der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin durch den Antragsgegner in beiden Rechtszügen für geboten (vgl. zur Befugnis des Rechtsmittelgerichts, die erstinstanzliche Kostenentscheidung auch zur Ungunsten des Rechtsmittelführers abzuändern: BSG, Urteil vom 10. September 1987 - 10 RAr 10/86).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 3/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16
    Entgegen dem Antragsgegner ist nach der Rechtsprechung des BSG auch auf die Tabellenwerte des § 12 WoGG ein Sicherheitszuschlag i.H.v. 10 v.H. zu addieren (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 3/13 R).
  • LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16
    Maßgeblich ist insoweit, dass auch die rechtlichen Auswirkungen einer "vorläufigen" Zusicherung spätestens mit Anmietung der Wohnung nicht mehr für die Vergangenheit korrigierbar sind (vgl. insoweit Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b Rn 31 m.w.N.; vgl. für eine Zusicherung gemäß § 22 Abs. 4 SGB II LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013 - L 5 AS 427/13 B ER; vgl. insoweit auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 7 AS 932/15 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2013 - L 5 AS 427/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16
    Maßgeblich ist insoweit, dass auch die rechtlichen Auswirkungen einer "vorläufigen" Zusicherung spätestens mit Anmietung der Wohnung nicht mehr für die Vergangenheit korrigierbar sind (vgl. insoweit Keller in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b Rn 31 m.w.N.; vgl. für eine Zusicherung gemäß § 22 Abs. 4 SGB II LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. April 2013 - L 5 AS 427/13 B ER; vgl. insoweit auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - L 7 AS 932/15 B ER).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 60/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16
    Insoweit hat der Antragsgegner bereits nicht einmal vorgetragen, dass die Heizkosten einen vorliegend anzuwendenden Angemessenheitswert überschreiten (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2013 - B 14 AS 60/12 R).
  • LSG Bayern, 18.01.2016 - L 7 AS 869/15

    Kosten der Unterkunft unter Anwendung der Wohngeldtabelle

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 11 AS 983/16
    Dies gilt auch für ab 1. Januar 2016 gültigen Tabellenwert (vgl. etwa: LSG Bayern, Beschluss vom 18. Januar 2016 - L 7 AS 869/15 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2016 und 24. November 2016 - L 9 AS 310/16 B ER und L 9 AS 941/16 B ER ), so dass die Wohnung der Antragstellerin kostenangemessen ist (zu den konkreten Zahlenwerten vgl. zutreffend Seite 6 des angegriffenen Beschlusses vom 4. November 2016).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2022 - L 11 AS 18/22

    Vorläufige Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung; Nichtiger

    Eine entsprechende Verpflichtung des Antragsgegners scheitert bereits daran, dass eine solche im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht erteilt werden kann (vgl Beschluss des Senats vom 2. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER).

    zu übernehmen (vgl hierzu nochmals Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2018 - L 11 AS 1020/17
    Ein Anordnungsanspruch der Antragstellerin auf die begehrte Zusicherung scheitert bereits daran, dass eine solche im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht erteilt werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 02. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER).

    Die auf der Grundlage einer solchen Anordnung gewährten Geldleistungen stünden unter dem Vorbehalt der Rückforderung und sind daher einer Regelung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich zugänglich (vgl. Beschluss des Senats vom 02. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2019 - L 11 AS 72/19
    Insoweit handelt es sich um eine sachdienliche Antragsänderung, da im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine Verpflichtung des SGB II-Leistungsträgers zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 SGB II in aller Regel nicht erfolgen kann, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten (vgl. hierzu im Einzelnen: Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER -, veröffentlicht u.a. in FamRZ 2017, 1277; ZfF 2018, 162).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2019 - L 11 AS 72/19

    Bestimmung der abstrakten Angemessenheitsgrenze von Unterkunftskosten;

    Insoweit handelt es sich um eine sachdienliche Antragsänderung, da im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine Verpflichtung des SGB II-Leistungsträgers zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 SGB II in aller Regel nicht erfolgen kann, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten (vgl. hierzu im Einzelnen: Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER -, veröffentlicht u.a. in FamRZ 2017, 1277; ZfF 2018, 162).
  • SG Kassel, 12.07.2018 - S 10 AS 634/16
    Hinzu kommt der 10 %-ige Sicherheitsaufschlag in Höhe von 37, 80 EUR; dies ergibt mithin einen monatlichen Betrag in Höhe von 415, 80 EUR für zwei Personen (vgl. zur Bemessung: BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R; LSG Bayern, Beschluss vom 18.01.2016 - L 7 AS 869/15 B ER; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 02.02.2017 - L 11 AS 983/16 B ER m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 13 AS 126/18
    In einem solchen Fall kann im gerichtlichen Eilverfahren - anders als bei gänzlichem Fehlen eines Konzepts (vgl. zu einem solchen Fall: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER - juris Rn. 22) - nicht ohne weiteres auf die Tabelle zu § 12 WoGG zurückgegriffen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2017 - L 13 AS 240/17
    In einem solchen Fall kann im gerichtlichen Eilverfahren - anders als bei gänzlichem Fehlen eines Konzepts (vgl. zu einem solchen Fall: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER - juris Rn. 22) - nicht ohne weiteres auf die Tabelle zu § 12 WoGG zurückgegriffen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 11 AS 1061/16
    Denn sowohl nach der von dem Antragsgegner als relevant angesehenen Mietobergrenze (vgl. Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und XII für die 21 Kommunen der Region Hannover vom Juli 2015) wie auch nach der beim Fehlen eines sog. schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten anzuwendenden Werte der Tabelle nach § 12 Wohngeldgesetz (in der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes - WoGRefG - vom 2. Oktober 2015, BGBl 1, 1610) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages in Höhe von 10 v.H. (vgl. Beschluss der erkennenden Senats vom 02. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER; vgl. auch BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R) kann eine Kostenangemessenheit der neuen Unterkunft nicht festgestellt werden (zu den konkreten Zahlenwerten siehe den angegriffenen Beschluss des SG Hannover vom 28. Oktober 2016, S. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2019 - L 11 AS 126/19
    Ein Anordnungsanspruch des Antragstellers auf die begehrte Zusicherung scheitert bereits daran, dass eine solche im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht erteilt werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 02. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2019 - L 11 AS 492/17
    Ein Anordnungsanspruch des Antragstellers auf eine Zusicherung scheiterte (vor der Erledigung seines Begehrens in der Hauptsache durch Anmietung der neuen Wohnung) bereits daran, dass eine solche im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht erteilt werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Februar 2017 - L 11 AS 983/16 B ER- und vom 9. Januar 2018 - L 11 AS 1020/17 B ER-).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 11 AS 482/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2018 - L 11 AS 774/18
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