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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER (https://dejure.org/2009,3120)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER (https://dejure.org/2009,3120)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - L 11 B 19/09 KA ER (https://dejure.org/2009,3120)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Inhabers einer Zweigpraxis zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst; Zweigpraxis als ausgelagerte Behandlungsstätte und Einordnung der Tätigkeit darin als notfalldienstverpflichtend; Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst als Folge der aus der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht: Notdienstpflicht am Sitz der Zweigpraxis

  • auw.de (Kurzinformation)

    Teilnahme am Notfalldienst auch für Belegärzte verpflichtend

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Notfalldienst auch am Ort der Zweigpraxis?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Ausweislich der Entscheidung des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - (Terminbericht Nr. 59/09 (Urteil liegt noch nicht vor)) begründet die Genehmigung einer Zweigpraxis gemäß § 24 Abs. 3 Sätze 1 und 2 Ärzte-ZV für den begünstigten Arzt keinen Status, sondern erweitert in tatsächlicher Hinsicht seine Behandlungsmöglichkeiten.

    Ausweislich der Entscheidung des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - (Terminbericht Nr. 59/09 (Urteil liegt noch nicht vor)) begründet die Genehmigung einer Zweigpraxis gemäß § 24 Abs. 3 Sätze 1 und 2 Ärzte-ZV für den begünstigten Arzt allerdings keinen Status, sondern erweitert in tatsächlicher Hinsicht seine Behandlungsmöglichkeiten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Zwar ist in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG lediglich die Rede von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung, doch wird wegen der gleichen Zielrichtung auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von dieser Norm erfasst (Senat, Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269//04 KA ER -).

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R

    Hausärztlicher Notfalldienst - Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Notfalldienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notfalldienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R -).

    Sofern die gesamte Ärzteschaft solchermaßen einen Notfalldienst organisiert, wird der einzelne Arzt von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notfalldienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - ).

  • SG Düsseldorf, 27.08.2008 - S 2 KA 141/07

    Vertragsärztliche Versorgung, Bedarfsprüfung bei der Genehmigung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Ausgehend hiervon wird z. T. vertreten, in einem gesperrten Planungsbereich stehe eine weitere vertragsärztliche Tätigkeit grundsätzlich im Widerspruch zu den Zielen des Bedarfsplanungsrechts und könne deshalb keine Verbesserung der Versorgung darstellen; eine Ausnahme sei unter Berücksichtigung von Nr. 24 a) und b) der Bedarfsplanungsrichtlinien nur entweder bei lokalem quantitativen Versorgungsbedarf in einzelnen Teilen eines größeren Planungsbereichs oder bei besonderem qualitativem Versorgungsbedarf möglich (Schallen, Ärzte-ZV, 5. Auflage, 2007, § 24 Rdn. 649; Zalewski in Heinemann/Liebold, Kassenarztrecht, Juni 2007, § 24 Ärzte-ZV Anm. E 24-5; vgl. auch SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - SG Dortmund, Beschluss vom 22.01.2008 - S 16 KA 171/07 ER - in MedR 2008, 242-244).

    Der Senat hat im Urteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - ausgeführt, er neige zur Auffassung, dass in gesperrten Bereichen grundsätzlich auch bedarfsplanungsrechtliche Gesichtspunkte und Differenzierungen für die Frage relevant sind, ob die Zulassung einer Zweigpraxis eine Verbesserung der Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis bedeutet (so im Ergebnis auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -) und dies u.a. damit begründet, dass den Krankenkassen und Leistungserbringern nach § 70 SGB V der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt ist (LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - Zalewski in Heinemann/Liebold a.a.O.; a.A. Wollersheim a.a.O. S. 282).

  • LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/2474 S. 29 f.) ist allein davon auszugehen, dass die Möglichkeit zur Gründung von Zweigpraxen mit der zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderung des § 24 Ärzte-ZV durch das VÄndG gegenüber der Rechtslage unter Geltung des § 15a Abs. 1 BMV-Ä/§ 15a Abs. 1 Satz 1 EKV in der bis dahin geltenden Fassung erweitert werden sollte (vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER -).

    Der Senat hat im Urteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - ausgeführt, er neige zur Auffassung, dass in gesperrten Bereichen grundsätzlich auch bedarfsplanungsrechtliche Gesichtspunkte und Differenzierungen für die Frage relevant sind, ob die Zulassung einer Zweigpraxis eine Verbesserung der Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis bedeutet (so im Ergebnis auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -) und dies u.a. damit begründet, dass den Krankenkassen und Leistungserbringern nach § 70 SGB V der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt ist (LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - Zalewski in Heinemann/Liebold a.a.O.; a.A. Wollersheim a.a.O. S. 282).

  • LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtungsbefugnis für niedergelassenen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Allerdings ist unverkennbar, dass mittels der Genehmigung von Zweigpraxen die Bedarfsplanung teilweise unterlaufen werden kann (Dahm/Ratzel in MedR 2006, 555, 563; vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -).

    Der Senat hat im Urteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - ausgeführt, er neige zur Auffassung, dass in gesperrten Bereichen grundsätzlich auch bedarfsplanungsrechtliche Gesichtspunkte und Differenzierungen für die Frage relevant sind, ob die Zulassung einer Zweigpraxis eine Verbesserung der Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis bedeutet (so im Ergebnis auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -) und dies u.a. damit begründet, dass den Krankenkassen und Leistungserbringern nach § 70 SGB V der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt ist (LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - Zalewski in Heinemann/Liebold a.a.O.; a.A. Wollersheim a.a.O. S. 282).

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1982 - 13 A 2524/81
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Hiernach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein mehrere Praxen (Stammpraxis, Zweigpraxen) betreibender Vertragsarzt nicht nur die damit verbundenen Vorteile des regelmäßig höheren Einkommens genießt, sondern auch eine mehrfache Heranziehung zum Notfalldienst als einen notwendigerweise mit dem Betreiben einer jeden Praxis verbundenen Nachteil in Kauf nehmen muss (hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.1982 - 13 A 2524/81 - NJW 1983, 1382 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - L 11 KA 101/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 4 B 663/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - Auslegung des Tatbestandsmerkmals

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen,

  • SG Dortmund, 22.01.2008 - S 16 KA 171/07
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04

    Aufschiebende Wirklung eines Widerspruch gegen den Beschluss eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 10 B 15/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 701/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgrenzung - Zweigpraxis von ausgelagerten

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 2245/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Verbesserung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Notfalldienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notfalldienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist (BSG, Urteile vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - und 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Die genannten Bestimmungen legen die Voraussetzungen für die Pflichtteilnahme am ärztlichen Notfalldienst sowie die Bedingungen, unter denen Befreiungen zu erteilen sind, in den Grundzügen fest und genügen damit dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Auf den Beschluss des Senats vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - ist zu verweisen.

    (a) Der Senat hat im Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - hinsichtlich einer aus dem Zuständigkeitsbereich der KV Westfalen-Lipper herrührenden Fallgestaltung ausgeführt:.

    Die im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - noch unsichere Rechtslage hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung" ist durch das seinerzeit noch nicht vorliegende Urteil des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - präzisiert worden.

  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 51/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertragsärzte, die eine Zweigpraxis betreiben -

    Die Zahl der Orte, an denen ein Arzt bei gleichem Versorgungsauftrag seine Tätigkeit ausübt, ist jedoch kein sachgerechtes Differenzierungskriterium (so auch bereits: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12 - Juris RdNr 54 f, 59 f; aA LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.6.2016 - L 11 KA 5/15 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 29.6.2016 - L 11 KA 4/15 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - GesR 2010, 144; OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27.2.2013 - 13 A 602/10 - GesR 2013, 435, mwN; vgl auch OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 3.9.1982 - 13 A 2524/81 - NJW 1983, 1388) .
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 5 KA 3306/12

    Vertragszahnarzt - Zweigpraxis - Teilnahme am Notfalldienst nur im Umfang der

    Nehme ein Arzt für sich das Recht zum Betreiben mehrerer Praxen in Anspruch, folge daraus auch eine entsprechend umfangreichere Mitwirkungspflicht an der Notfallversorgung (Hinweis auf LSG NRW Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER).

    Das LSG Nordrhein-Westfalen habe in seiner Entscheidung vom 23.12.2009 (L 11 B 19/09 KA ER) herausgestellt, dass der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung in einer Zweigpraxis ein anderer sei als in einer Stammpraxis.

    Zwar existiere keine Regelung, dass jeder Tätigkeitsort, mithin auch die Zweigpraxis in K., eine eigenständige Notfalldienstverpflichtung hervorrufe, jedoch sei die Genehmigung zur Führung einer Zweigpraxis notwendig mit einer Notfalldienstverpflichtung verknüpft (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 ER B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 40/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 55/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 42/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 44/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 75/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 43/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 5/15

    Verpflichtung zum ärztlichen Notfalldienst in einer Zweigpraxis; Mehrfache

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - L 11 KA 4/15

    Verpflichtung zum Notfalldienst in einer Zweigpraxis; Pflicht zur Teilnahme an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 602/10

    Heranziehung eines Zahnarztes zum zahnärztlichen Notfalldienst mit dem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12

    Vertragsarztangelegenheiten

  • VG Düsseldorf, 08.09.2010 - 7 L 1089/10

    Verpflichtung zur Teilnahme am Notfalldienstplan an jedem Ort ambulanter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2011 - L 11 KA 93/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14

    Ausschluss eines Arztes vom Notfalldienst wegen fachlicher und persönlicher

  • SG München, 27.10.2016 - S 49 KA 330/16

    Zuordnung zum Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienst

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