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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09 (https://dejure.org/2010,6128)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.05.2010 - L 11 KA 64/09 (https://dejure.org/2010,6128)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - L 11 KA 64/09 (https://dejure.org/2010,6128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    Die Normsetzungsbefugnis des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) habe das BSG bereits bestätigt (BSG, Urteile vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - und vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R -).

    Das BSG hat bereits im Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 - hinsichtlich der seinerzeit noch in Nr. 23 Satz 1 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) enthaltenen Regelung zur partiellen Entsperrung eines nicht mehr überversorgten Planungsbereichs festgestellt, dass diese Regelung inhaltlich mit der höherrangigen Vorschrift des § 103 Abs. 3 SGB V, die in § 16b Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV wiederholt wird, vereinbar ist.

    Nach Auffassung des BSG (Urteil vom 23.02.2005 a.a.O.) bedurfte die ehedem geltende Regelung in Nr. 23 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) betreffend das Verfahren bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um einen nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs zu besetzenden Vertragsarztsitz einer Konkretisierung, um verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

    Dies konnte das sogenannte "Windhundprinzip" in Nr. 23 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) nicht gewährleisten (BSG, Urteil vom 23.02.2005 a.a.O.).

    Andererseits stellt auch das Prioritätsprinzip, das ebenfalls in § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V - in Gestalt des Approbationsalters - und zudem in § 103 Abs. 5 SGB V - in Form der Wartelisten für gesperrte Planungsbereiche - geregelt ist, prinzipiell ein geeignetes Auswahlkriterium dar (BSG, Urteil vom 23.02.2005 a.a.O., m.w.N.).

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 23 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä. Mittels dieser Regelung wollte der GBA - wie dargestellt - die Auflage des BSG aus dem Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - erfüllen, nämlich das "Windhundprinzip" zu Gunsten eines rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Procederes im Hinblick auf die Antragsreihenfolge ersetzen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern ist dem Beklagten ein Ermessen eingeräumt; hier prüft das Gericht, ob ein Ermessensfehler, ein Ermessensnichtgebrauch oder eine Ermessensreduzierung "auf Null" vorliegt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -: pflichtgemäßes Ermessen).

    Die Zulassungsgremien können nach sorgsamer Abwägung (hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -) auch zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen.

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 27/02 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Antragsfrist für bedarfsunabhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    a) Für eine absolut wirkende Ausschlussfrist muss entweder der Ausschluss ausdrücklich bestimmt sein oder die Auslegung der Bestimmung anhand ihres Sinnes und Zwecks muss klar ergeben, dass die Regelung "mit der Frist steht und fällt"; im Zweifel ist die Zulässigkeit der Wiedereinsetzung zu bejahen (BSG, Urteil vom 05.02.2003 - B 6 KA 27/02 R - zu § 27 SGB X m.w.N.).

    Im Gegensatz zur Fristbestimmung des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 SGB V (hierzu BSG, Urteil vom 05.02.2003 - B 6 KA 27/02 R -) "steht und fällt" das Zulassungssystem des § 23 BedarfsplanungsRL-Ärzte damit, dass die fragliche Frist als Ausschlussfrist interpretiert wird.

  • BVerwG, 04.02.2009 - 2 B 7.09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    Das LSG Hamburg habe in seiner Entscheidung vom 26.02.2009 (L 2 B 7/09 ER KA) festgestellt, dass eine längere ärztliche Tätigkeit und ein höheres Approbationsalter nicht zwangsläufig zugunsten desjenigen Bewerbers durchschlagen müsse, der über die längere bzw. längste Dauer verfüge.

    Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des LSG Hamburg vom 26.02.2009 a.a.O. vermag seinem Begehren nicht zum Erfolg zu verhelfen.

  • LSG Bayern, 23.04.2008 - L 12 KA 443/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Befugnis der KÄV zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    Das LSG Bayern (Urteil vom 23.04.2008 - L 12 KA 443/07 - ) habe festgestellt, dass Ausschlussfristen wegen ihrer einschneidenden Folgen nicht nur einer gesetzlichen Grundlage, sondern einer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedürften.

    b) Soweit der Kläger sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des LSG Bayern vom 23.04.2008 a.a.O. bezieht, ergibt sich nicht anderes.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 1375/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Beginn der Bewerbungsfrist für Anträge auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg habe im Beschluss vom 23.09.2009 (L 5 KA 1375/09) ausgeführt, dass es sich bei der Bewerbungsfrist im Falle einer partiellen Entsperrung um eine zeitliche Mindestvorgabe handele, um potentiellen Bewerbern die Möglichkeit zu geben, ihr Niederlassungsvorhaben zu konkretisieren und einen vollständigen Zulassungsantrag vorzulegen.

    Soweit der Kläger sich im hier interessierenden Zusammenhang auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.09.2009 a.a.O. bezieht, führt das nicht weiter.

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    Zweck der Ausschlussfrist des § 111 Satz 1 SGB X ist es beispielsweise, möglichst rasch klare Verhältnisse darüber zu schaffen, ob eine Erstattungspflicht besteht (BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R - zu Ausschlussfristen vgl. auch BSG, Urteile vom 29.08.2007 - B 6 KA 48/06 B - und 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R -).
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 3 CE 09.2494

    Beamtenrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    Auch soweit Bewerbungsfristen im Beamtenbewerbungsverfahren als Ordnungsfristen angesehen werden (VGH Bayern, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.04.20002 - 1 B 1133/01 -), führt das zu keiner anderen Beurteilung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    Auch soweit Bewerbungsfristen im Beamtenbewerbungsverfahren als Ordnungsfristen angesehen werden (VGH Bayern, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 CE 09.2494 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.04.20002 - 1 B 1133/01 -), führt das zu keiner anderen Beurteilung.
  • BSG, 10.05.2007 - B 10 KR 1/05 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - Unbeachtlichkeit des Fristablaufs bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09
    Die Versäumung einer Ausschlussfrist ist allerdings dann unbeachtlich, wenn dies auf ein grob rechtswidriges, z.B. vorsätzliches Verhalten dessen zurückzuführen ist, der durch die Ausschlussfrist begünstigt wird (BSG, Urteil vom 10.05.2007 - B 10 KR 1/05 R -).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 78/96 R

    Vertragsarzt - Zulassungsanspruch - Fachgebietswechsel - Überversorgung -

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Eröffnung des Zugangs zum Revisionsgericht, Suspendierung von Ausschlussfristen

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 48/06 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Senat hat die Berufung des Beigeladenen zu 8) mit Urteil vom 12.05.2010 - L 11 KA 64/09 - zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Streitakte, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners sowie die Streitakten S 5 KA 11/07 (L 11 KA 64/09), S 5 KA 2/09 ER, S 5 KA 3/09, S 5 KA 4/09 und S 5 KA 7/09 (jeweils SG Detmold).

    Die hiergegen gerichtete Berufung des Beigeladenen zu 8) hatte keinen Erfolg (hierzu Senat, Urteil vom 12.05.2010 - L 11 KA 64/09 -).

    bb) Losgelöst hiervon hat der Beigeladene zu 8) seine Berufung im Verfahren L 11 KA 64/09 im wesentlichen auf zwei Argumente gestützt, nämlich (1) bei der im Westfälischen Ärzteblatt veröffentlichten Bewerbungsfrist handele es sich nicht um eine Ausschlussfrist und (2) die Auswahlentscheidung des Antragsgegners sei deswegen fehlerhaft, weil eine längere ärztliche Tätigkeit und höheres Approbationsalter nicht zu Gunsten des Beigeladenen zu 10) hätten berücksichtigt werden dürfen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Sie kann demzufolge weder eine Ausschlusswirkung entfalten (Meschke in: Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, § 16b Rdn. 78; hierzu auch Henke in: Peters, a.a.O., § 103 Rdn. 10; Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 2012, Rdn. 374; Schallen, Ärzte-ZV, 8. Auflage, 2012, § 16b Rdn. 73; Zeller/Zalewski in: Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, 6. Auflage, 2012, § 103 SGB V Rdn. 9; vgl. aber BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R - im Anschluss an Senat, Urteil vom 12.05.2010 - L 11 KA 64/09 -, wonach die Frist für die Stellung eines Antrags auf Zulassung nach Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung eine behördliche Ausschlussfrist ist), noch sind - wie hier - vor der Veröffentlichung der Ausschreibung und Bekanntgabe der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen nichtig oder unwirksam.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2012 - L 5 KA 1420/12
    Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern ist den Zulassungsgremien Ermessen eröffnet; auch insoweit ist die gerichtliche Rechtskontrolle entsprechend beschränkt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.5.2012, - L 11 KA 64/09 - und Beschl. v. 12.5.2010, - L 11 KA 9/10 B ER - sowie Senatsbeschluss vom 20.7.2006, - L 5 KA 3384/06 ER-B -).
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