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   LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09   

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https://dejure.org/2010,9145
LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09 (https://dejure.org/2010,9145)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09 (https://dejure.org/2010,9145)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. August 2010 - L 11 KR 3089/09 (https://dejure.org/2010,9145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Bildschirmvorleseprogramm bei Sehbehinderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Bildschirmvorleseprogramm bei Sehbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Screenreader auf Rezept

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Screenreader Software für Blinde: Anspruch gegen Krankenkasse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört ua die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen Menschen (BSG, Urteil vom 12. August 2009, B 3 KR 11/08 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 - Rollstuhl-Fahrrad-Kombination mit Elektrohilfsmotor).

    Denn entgegen der Auffassung der Beklagten besteht zwar das Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen Freiraums" nur im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung selbst und nicht im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesunden (BSG, Urteil vom 12. August 2009, B 3 KR 11/08 R, aaO), im Hinblick auf das hier allein in Betracht kommende Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen geistigen Freiraums" ist dieses Grundbedürfnis jedoch nicht nur in einem eingeschränkten Sinn auszugleichen, sondern insbesondere dem Informationsbedürfnis ist in einem umfassenden Sinn Rechnung zu tragen.

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Als allgemeiner Gegenstand des täglichen Lebens wird ein Gegenstand bezeichnet, der üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig benutzt wird (BSG, Urteil vom 3. November 1993, 1 RK 42/92, SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören ua das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme und deren Ausscheiden sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG, Urteil vom 16. September 2004, B 3 KR 19/03 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 mwN - schwenkbarer Autositz).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 3 KR 20/08 R, juris mwN - Hörgeräteversorgung) .
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Ein Gegenstand, der in erster Linie für den Gebrauch durch Kranke oder Behinderte konzipiert ist und folglich von diesem Personenkreis in Anspruch genommen wird, wird jedoch erst dann zum Gegenstand des täglichen Lebens, wenn er auch von Nichtbehinderten in nennenswerter Zahl genutzt wird (BSG, Urteil vom 16. April 1998, B 3 KR 9/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 mwN).
  • SG Berlin, 26.04.2004 - S 87 KR 353/03

    Anspruch auf das Programm JAWS

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Mit dem dagegen eingelegten Widerspruch verwies der Kläger auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. April 2004 (Az. S 87 KR 353/03) und des Sozialgerichts Leipzig vom 22. April 2004 (Az. S 13 KR 92/01) und legte den Kostenvoranschlag der Firma K. vom 6. August 2007 über die Software JAWS (in Höhe von 1.420,17 EUR) mit Installation und Schulung (in Höhe von 700 EUR) über insgesamt 2.523 EUR brutto vor.
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Kosten für eine Hardware-Standardausrüstung, die als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens vom Kläger selbst zu finanzieren wäre (BSG, Urteil vom 25. Juni 2009, B 3 KR 4/08 R, juris), fallen vorliegend nicht an.
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Es genügt, dass ein Informationsbedarf im Rahmen einer normalen Lebensführung auftritt (BSG, Urteil vom 23. August 1995, 3 RK 7/95, SozR 3-2500 § 33 Nr. 16); der Informationsbedarf und die Informationsmöglichkeiten in der modernen Gesellschaft, die ständig und in steigendem Maße zunehmen, sind zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 16. April 1998, B 3 KR 6/97 R, aaO unter ausdrücklichem Hinweis auf die Nutzung des Internets).
  • SG Leipzig, 22.04.2004 - S 13 KR 92/01

    Kostenübernahme einer Braillezeile

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Mit dem dagegen eingelegten Widerspruch verwies der Kläger auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. April 2004 (Az. S 87 KR 353/03) und des Sozialgerichts Leipzig vom 22. April 2004 (Az. S 13 KR 92/01) und legte den Kostenvoranschlag der Firma K. vom 6. August 2007 über die Software JAWS (in Höhe von 1.420,17 EUR) mit Installation und Schulung (in Höhe von 700 EUR) über insgesamt 2.523 EUR brutto vor.
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
    Es genügt, dass ein Informationsbedarf im Rahmen einer normalen Lebensführung auftritt (BSG, Urteil vom 23. August 1995, 3 RK 7/95, SozR 3-2500 § 33 Nr. 16); der Informationsbedarf und die Informationsmöglichkeiten in der modernen Gesellschaft, die ständig und in steigendem Maße zunehmen, sind zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 16. April 1998, B 3 KR 6/97 R, aaO unter ausdrücklichem Hinweis auf die Nutzung des Internets).
  • SG Kassel, 19.07.2013 - S 5 KR 291/10

    Krankenversicherungsleistungen für Vergrößerungssoftware;

    Nach Auffassung der Kammer kann sich die Beklagte in ihrer Argumentation gegen diese Neuerungen nicht verwahren (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2010, L 11 KR 3089/09 (Screenreader; SG Aachen, Urteil vom 04.12.2010, S 13 KR 101/10, Kameralesesystem für Schüler).
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