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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - L 11 KR 605/17   

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https://dejure.org/2019,3246
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - L 11 KR 605/17 (https://dejure.org/2019,3246)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2019 - L 11 KR 605/17 (https://dejure.org/2019,3246)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - L 11 KR 605/17 (https://dejure.org/2019,3246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre Liposuktion; Keine Erfüllung der Anforderungen des Qualitätsgebots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine stationäre Liposuktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - L 11 KR 605/17
    Sie biete damit nicht das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative i.S.v. § 137c Abs. 3 SGB V. Auch nach der neuesten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R und B 1 KR 13/16 R -) bestehe kein Anspruch auf eine stationäre Liposuktion.

    Dieser Zweck ist mit der Entscheidung der Krankenkasse über den Leistungsantrag innerhalb der ab Antragstellung laufenden Frist erreicht (BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R -).

    Die Regelung trifft bereits nach ihrem Wortlaut ("dürfen ... angewendet werden") keine Aussage zu Leistungsansprüchen der Versicherten; sie setzt diese vielmehr voraus (BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R -).

    Die bei der Klägerin durchgeführten stationären Liposuktionen erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. "Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Liposuktion bei Lipödem vom 20.7.2017"; BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R -).

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R

    Versorgung mit einer bariatrischen Operation (Verkleinerung des Magenvolumens)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - L 11 KR 605/17
    Die Regelung erfasst zwar die von der Klägerin am 26.06.2016 beantragte Leistung der stationären Krankenbehandlung sowohl zeitlich als auch ihrer Art nach (vgl. BSG, Urteil vom 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R -).

    Zweck des § 13 Abs. 3a SGB V ist es, die Bewilligungsverfahren bei den Krankenkassen zu beschleunigen und damit eine schnelle Klärung der Leistungsansprüche herbeizuführen (BSG, Urteile vom 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R und B 1 KR 24/17 R -).

  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 24/17 R

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung (hier:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - L 11 KR 605/17
    Zweck des § 13 Abs. 3a SGB V ist es, die Bewilligungsverfahren bei den Krankenkassen zu beschleunigen und damit eine schnelle Klärung der Leistungsansprüche herbeizuführen (BSG, Urteile vom 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R und B 1 KR 24/17 R -).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 30/16 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf zahnärztliche Zahnreinigung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - L 11 KR 605/17
    Der Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st.Rspr.; vgl. z.B. BSG, Urteil vom 11.07.2017 - B 1 KR 30/16 R -).
  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R

    Keinen Anspruch auf Regelversorgung mit einer stationären Liposuktion in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - L 11 KR 605/17
    Sie biete damit nicht das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative i.S.v. § 137c Abs. 3 SGB V. Auch nach der neuesten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R und B 1 KR 13/16 R -) bestehe kein Anspruch auf eine stationäre Liposuktion.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - L 11 KR 605/17
    Die Klägerin hatte weder zur Zeit der Ablehnung noch im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung (vgl. zur Maßgeblichkeit z.B. BSG, Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 28/95 -) einen Anspruch auf Versorgung mit einer stationär durchgeführten Liposuktion als Naturalleistung, weil diese Behandlungsmethode nicht den Anforderungen des Qualitätsgebots (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) entspricht und die Voraussetzungen grundrechtsorientierter Leistungsauslegung (i.S. von § 2 Abs. 1a SGB V) nicht erfüllt sind.
  • SG Köln, 22.03.2019 - S 26 KR 1235/18

    Übernahme von Kosten durch die Krankenkasse für stationäre

    Die Regelung trifft bereits nach ihrem Wortlaut ("dürfen angewendet werden") keine Aussage zu Leistungsansprüchen der Versicherten, sondern setzt diese vielmehr voraus (vgl. Urteil des BSG vom 24.04.2018 -B 1 KR 10/17 R- sowie Beschluss des LSG NRW vom 21.01.2019 - L 11 KR 605/17-).

    Vielmehr ist der Nutzen einer Liposuktions-OP bei Lipödem bis heute nicht hinreichend belegt (vgl. auch Beschluss des BSG vom 19.02.2019 -B 1 KR 41/18 B - sowie Beschluss des LSG NRW vom 21.01.2019 -L 11 KR 605/17).

  • SG Aachen, 05.11.2019 - S 14 KR 297/19
    cc) Dessen ungeachtet scheitert ein Leistungsanspruch aufgrund eines Systemmangels daran, dass Wirksamkeit der neuen Behandlungsmethode Liposuktion bei Lipödem nach den Darlegungen des G-BA in den Tragenden Gründen zu den Beschlüssen über eine Änderung der Richtlinie "Methoden Krankenhausbehandlung: Liposuktion bei Lipödem" und Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung: Liposuktion bei Lipödem" vom 20.07.2017 bislang nicht in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen aufgrund wissenschaftlich einwandfrei geführter Statistiken belegt werden kann und ein Ausnahmefall der dargelegten Art, der es ausnahmsweise ausreichen ließe, dass sich die Methode in der medizinischen Praxis durchgesetzt hat, nicht gegeben ist (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Juli 2018 - L 16 KR 660/17 -, Rn. 27, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Juli 2018 - L 16 KR 680/17 -, Rn. 31, juris, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2015 - L 8 KR 339/11 -, Rn. 48, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2019 - L 11 KR 605/17 -, Rn. 29, juris).
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