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   LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11   

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https://dejure.org/2012,18431
LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11 (https://dejure.org/2012,18431)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2012 - L 11 KR 804/11 (https://dejure.org/2012,18431)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - L 11 KR 804/11 (https://dejure.org/2012,18431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem Blindenführhund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Übernahme der Mehrkosten einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Die Wirtschaftlichkeit eines dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden Hilfsmittels ist grundsätzlich zu unterstellen und erst zu prüfen, wenn zwei tatsächlich gleichwertige, aber unterschiedlich teure Hilfsmittel zur Wahl stehen (BSG 25.06.2009, B 3 KR 10/08 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 23).

    Anspruch auf eine Optimalversorgung besteht nicht (BSG 25.06.2009, B 3 KR 10/08 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 23).

    Unter Berücksichtigung des für unmittelbare Behinderungsausgleiche geltenden Gebots eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits (BSG 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, juris) können allenfalls marginale Einschränkungen der Alltagsgestaltung, die weder die Selbstbestimmung noch die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fühlbar beeinträchtigen, dem behinderten Menschen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zugemutet werden (vgl BSG 25.06.2009, B 3 KR 10/08 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 23 - Salzwasserprothese).

  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Der Blindenführhund ist ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (BSG 25.02.1981, 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206; vgl Hilfsmittelkatalog Produktnummer 99.99.01.0001).

    Der Blindenführhund ist unmittelbar auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet (BSG 25.02.1981, 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206).

    Dieser Funktionsausgleich betrifft unmittelbar diese Behinderung und setzt nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen ein (BSG 25.02.1981, 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206).

  • SG Aachen, 22.10.2007 - S 21 KR 32/07

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Der Blindenlangstock hat wesentliche Gebrauchsnachteile gegenüber dem Blindenführhund (zum Folgenden: SG Aachen 22.10.2007, S 21 KR 32/07, juris).

    Er kann beim Auffinden von Treppen, Aufzügen und Türen in Gebäuden helfen (SG Aachen 22.10.2007, S 21 KR 32/07, juris).

    Außerdem schützt er vor Hindernissen in Kopfhöhe, in dem er solche Hindernisse erkennt und sich querstellt, um dem Blinden zu signalisieren, dass hier ein großes Hindernis ist (SG Aachen 22.10.2007, S 21 KR 32/07, juris).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (BSG 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, juris mwN - Hörgeräteversorgung).

    Unter Berücksichtigung des für unmittelbare Behinderungsausgleiche geltenden Gebots eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits (BSG 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, juris) können allenfalls marginale Einschränkungen der Alltagsgestaltung, die weder die Selbstbestimmung noch die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fühlbar beeinträchtigen, dem behinderten Menschen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zugemutet werden (vgl BSG 25.06.2009, B 3 KR 10/08 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 23 - Salzwasserprothese).

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - L 5 KR 60/08

    Gesetzliche Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Nach einem Urteil des LSG Schleswig-Holstein (L 5 KR 60/08) bestünde kein Anspruch auf einen Blindenbegleithund.

    Diese Funktion muss in möglichst weitgehender Weise ausgeglichen werden (BSG 16.09.2004, B 3 KR 20/04 R, BSGE 93, 183; so im Übrigen auch das von der Beklagten zitierte Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 09.09.2009, L 5 KR 60/08, juris RdNr 23 bezogen auf den Blinden führ hund).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Diese Funktion muss in möglichst weitgehender Weise ausgeglichen werden (BSG 16.09.2004, B 3 KR 20/04 R, BSGE 93, 183; so im Übrigen auch das von der Beklagten zitierte Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 09.09.2009, L 5 KR 60/08, juris RdNr 23 bezogen auf den Blinden führ hund).

    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG 06.06.2002, B 3 KR 68/01 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSG 16.09.2004, B 3 KR 20/04 R, BSGE 93, 183, 188) .

  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Anhaltpunkte dafür, dass der Kläger in der Lage ist, sein Restsehvermögen gepaart mit einem außergewöhnlichen Erinnerungsvermögen so einzusetzen, dass er sich ohne Blindenhilfsmittel fortbewegen kann, liegen nicht vor (so im Fall BSG 20.11.1996, 3 RK 5/96, BSGE 79, 261).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Dies ist bei unmittelbaren Behinderungsausgleichen ohne weiteres anzunehmen (BSG 25.05.2009, B 3 KR 2/08 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 24).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören ua das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme und deren Ausscheiden sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG 16.09.2004, B 3 KR 19/03 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 mwN - schwenkbarer Autositz).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG 06.06.2002, B 3 KR 68/01 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSG 16.09.2004, B 3 KR 20/04 R, BSGE 93, 183, 188) .
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

  • BSG, 27.10.1982 - 9a RV 16/82

    Das Schreibtelefon als anderes Hilfsmittel iSv BVG § 13 Abs. 1 - Vorrang der

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 16/1 KR 371/15

    Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt

    Dieser Funktionsausgleich soll unmittelbar diese Behinderung betreffen und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzen (BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206; auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 11 KR 804/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13; SG Bremen, Urteil vom 24. Mai 2016 - S 4 KR 153/15 -).
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15

    Zum Verhältnis von § 33 EStG, § 33b EStG und § 35a EStG im Zusammenhang mit

    So handelt es sich zum Beispiel bei Blindenführhunden (Hunde, die dafür ausgebildet sind, maßgebliche Hilfe in einem Grundbedürfnis, nämlich dem Sehen und den damit verbundenen Tätigkeiten, zu geben) im Unterschied zu Blindenbegleithunden, (deren Tätigkeit sich darauf beschränkt, dem Blinden dabei zu helfen, Gegenstände aufzunehmen, Strümpfe auszuziehen, Schuhe zu binden, Schnürsenkel aufzulösen, Schubladen auf- und zuzumachen, Stütze beim Straucheln zu bieten, Hilfe herbeizuholen und Besorgungen zu tätigen), um einen unmittelbaren Behinderungsausgleich (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Mai 2012 L 11 KR 804/11, juris; zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für einen Diabetikerwarnhund vgl. VG Münster, Urteil vom 29. August 2012 5 K 1319/12, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13

    Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock zustehen

    Dieser Funktionsausgleich betreffe unmittelbar die Behinderung und setze nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen ein (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg 10.05.2012 L 11 KR 804/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16/4 KR 65/12

    Gewährung eines Blindenführhundes wegen starker Sehbehinderung; Versorgung eines

    Dieser Funktionsausgleich soll unmittelbar diese Behinderung betreffen und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzen (BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 11 KR 804/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13; SG Bremen, Urteil vom 24. Mai 2016 - S 4 KR 153/15 -).
  • SG Aachen, 02.03.2021 - S 14 KR 299/20

    Versorgung mit einem Blindenführhund

    Für die Anerkennung als Hilfsmittel im Sinne des § 182b Satz 1 RVO kann deshalb hier nur maßgeblich sein, daß der Blindenführhund für die durch die Blindheit ausgefallene oder zumindest erschwerte Möglichkeit der Umweltkontrolle einen Funktionsausgleich bietet, der unmittelbar diese Behinderung betrifft und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzt (vgl hierzu auch Urteil des 11. Senats des BSG in SozR 2200 § 182b Nr. 13 und Urteil des 3. Senats in SozR 2200 § 182b Nr. 17)" (BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78 -, BSGE 51, 206-209, SozR 2200 § 182b Nr. 19, Rn. 20; ferner: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 11 KR 804/11 -, Rn. 25, juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13 -, Rn. 14, juris; SG Bremen, Urteil vom 24. Mai 2016 - S 4 KR 153/15 -, Rn. 15, juris; offen gelassen von: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. November 2017 - L 16/1 KR 371/15 -, Rn. 32, juris).

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 11 KR 804/11 -, Rn. 28, juris) hat dem Vortrag der Klägerin entsprechend nachvollziehbar ausgeführt:.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2019 - L 11 KR 1470/19

    Krankenversicherung - Versorgung mit Blindenführhund - Verwaltungsakt mit

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Blindenführhund ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist (Beschluss des Senats vom 10.05.2012, L 11 KR 804/11; BSG 25.02.1981, 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206; vgl Hilfsmittelkatalog Produktnummer 07.99.09.0) und die Bewilligung eines Hilfsmittels sich idR in der einmaligen Gewährung der beantragten Leistung bzw deren Ablehnung erschöpft (vgl hierzu BSG 25.03.1999, B 9 V 11/89 R, SozR 3-3100 § 10 Nr. 6 zur Versorgung mit einer Hörhilfe).
  • SG Bremen, 20.05.2016 - S 4 KR 153/15

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund durch die Krankenversicherung

    Das Gericht sieht auch keinen Anlass, von der Rechtsprechung des BSG abzuweichen und schließt sich dieser Einordnung ebenso an, wie in jüngerer Zeit - hinsichtlich des § 33 SGB V - etwa das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg am 10.05.2012 zum Az. L 11 KR 804/11 sowie das LSG Rheinland-Pfalz am 02.10.2013 zum Az. L 5 KR 99/13.
  • VG Ansbach, 12.05.2022 - AN 18 K 18.00347

    Beihilfefähigkeit eines sogenannten Hypoglykämie-Warnhundes

    Es ist weder ersichtlich noch vorgetragen, dass die Klägerin nicht in der Lage ist, ihr Restsehvermögen durch das voll sehtüchtige linke Auge so einzusetzen, dass sie sich nicht insgesamt ohne Blindenhilfsmittel fortbewegen könnte (vgl. LSG Baden-Württemberg, B.v. 10.5.2012 - L 11 KR 804/11 - juris Rn 20).
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