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   LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16   

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https://dejure.org/2017,21428
LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 (https://dejure.org/2017,21428)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 (https://dejure.org/2017,21428)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2017 - L 11 R 1911/16 (https://dejure.org/2017,21428)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Mitarbeit für einen Dienstleister in der Rechtsform der GmbH für IT-Lösungen für SAP-Banking-Projekte; Weisungsrecht bei Diensten höherer Art; Keine Weisungsungebundenheit wegen Spezialkenntnissen; Sozialversicherungspflicht einer ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - Beratertätigkeit in der IT-Branche - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - drittbezogener Personaleinsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einer Beratertätigkeit in der IT-Branche; Abgrenzung zwischen drittbezogenem Personaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung; Bedeutung der Weisungsbefugnis

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht einer Beratertätigkeit in der IT-Branche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr eines Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der Mittel also ungewiss ist (BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Ebenso ist der Gedanke der (hier fehlenden) Schutzbedürftigkeit des in Betracht kommenden Personenkreises kein Merkmal dafür, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt (BSG 24.10.1978, 12 RK 58/76, SozR 2200 § 1227 Nr. 19).
  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern auch Kosten für betriebliche Investitionen oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brach liegen (LSG Baden-Württemberg 02.09.2011, L 4 R 1036/10, juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 11 R 3898/14

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Allein das Risiko, nicht durchgehend arbeiten zu können mangels Aufträgen, trifft jeden Arbeitnehmer, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (Urteil des Senats vom 20.10.2015, L 11 R 3898/14; Senatsbeschluss vom 19.11.2012, L 11 R 3751/12 ER-B).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2012 - L 11 R 3751/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Allein das Risiko, nicht durchgehend arbeiten zu können mangels Aufträgen, trifft jeden Arbeitnehmer, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (Urteil des Senats vom 20.10.2015, L 11 R 3898/14; Senatsbeschluss vom 19.11.2012, L 11 R 3751/12 ER-B).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Das Weisungsrecht kann insbesondere bei Diensten höherer Art auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert" sein, wenn der Beschäftigte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG 18.12.2001, B 12 KR 8/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 19).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Ist die nach dem Vertrag geschuldete Leistung derart unbestimmt, dass sie erst durch weitere Vorgaben konkretisiert wird, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine abhängige Beschäftigung (Urteil des Senats vom 14.02.2012, L 11 KR 3007/11, NZS 2012, 667 unter Hinweis auf BAG 09.11.1994, 7 AZR 217/94, BAGE 78, 252).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 11/07 R

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage einer Krankenkasse gegen einen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
    Sie hat die Anforderungen an eine Statusfeststellung auch hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes erfüllt, die das BSG in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat (BSG 11.08.2009, B 12 KR 11/07 R, BSGE 108, 17; BSG 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, juris).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 1/14 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 R 3747/13
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 BA 2304/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Notarzt im Rettungsdienst

    Maßgeblich ist zunächst, ob die Leistung des "Vermittlers" im Wesentlichen nur daran gemessen wird, ob es zu einem Vermittlungserfolg (Abschluss eines Arbeitsvertrages oder eines Vertrages über freie Mitarbeit) gekommen ist - dann liegt eine bloße Arbeits- bzw. Personalvermittlung vor - oder ob sich die Leistung des "Vermittlers" in der bloßen Überlassung einer Fachkraft erschöpft - dann kommt Arbeitnehmerüberlassung in Betracht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 -, in juris).

    Gehen die Pflichten des "Vermittlers" deutlich darüber hinaus, handelt es sich um eine Fallgestaltung, bei der davon auszugehen ist, dass der Einsatz des Dritten zur Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen erfolgt und "nur" eine abhängige Beschäftigung beim "Vermittler" vorliegt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 -, in juris).

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob direkte Verträge des "Vermittlers" mit dem Endkunden bestehen oder noch ein oder mehrere Unternehmen im Rahmen einer Vertragskette zwischengeschaltet sind (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R -, in juris, Rn. 33, zu einem IT-Spezialisten; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 -, in juris, zu einem IT-Spezialisten).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2023 - L 5 BA 2235/22
    Maßgeblich ist zunächst, ob die Leistung des "Vermittlers" im Wesentlichen nur daran gemessen wird, ob es zu einem Vermittlungserfolg (Abschluss eines Arbeitsvertrages oder eines Vertrages über freie Mitarbeit) gekommen ist - dann liegt eine bloße Arbeits- bzw. Personalvermittlung vor - oder ob sich die Leistung des "Vermittlers" in der bloßen Überlassung einer Fachkraft erschöpft - dann kommt Arbeitnehmerüberlassung in Betracht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 -, in juris).

    Gehen die Pflichten des "Vermittlers" deutlich darüber hinaus, handelt es sich um eine Fallgestaltung, bei der davon auszugehen ist, dass der Einsatz des Dritten zur Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen erfolgt und "nur" eine abhängige Beschäftigung beim "Vermittler" vorliegt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 -, in juris).

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob direkte Verträge des "Vermittlers" mit dem Endkunden bestehen oder noch ein oder mehrere Unternehmen im Rahmen einer Vertragskette zwischengeschaltet sind (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R -, in juris, Rn. 33, zu einem IT-Spezialisten; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 -, in juris, zu einem IT-Spezialisten).

  • LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass es sich bei der Tätigkeit des Klägers um eine in der Praxis offenbar vermehrt auftretende Konstellation in einem Mehr-Personen-Verhältnis handelt, bei dem die benötigte Fachkraft kein unmittelbares Vertragsverhältnis zum Endkunden hat, sondern diesem von einem "Mittler-Unternehmen" zur Verfügung gestellt wird, der hierfür einen Teil des Entgelts erhält, das der Endkunde für den Einsatz zahlt (vgl. hierzu: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 - Juris; Lanzinner/Nath, "Beitragsrechtliche Folgen der verdeckten Überlassung von Scheinselbständigen", Teil I und II in: NZS 2015, S. 210 ff. und S. 251 ff.).

    Dementsprechend bestand also insoweit eine Weisungsbefugnis, die von der Beigeladenen zu 1 lediglich aus praktischen Erwägungen an den Endkunden delegiert worden ist, die aber über die Vertragskette der Beigeladenen zu 1 zuzurechnen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.06.2016 - L 4 R 3072/15 - Juris).

    Demgegenüber ist die Anmeldung eines Gewerbes durch den Kläger im Rahmen der Gesamtabwägung kein aussagekräftiges Kriterium, da eine Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt hinsichtlich des Vorliegens einer Beschäftigung nicht stattfindet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 3492/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Personalberaterin -

    Maßgeblich ist bei der Prüfung des drittbezogenen Personaleinsatzes im Rahmen des Anfrageverfahrens nach § 7a SGB IV zunächst, ob die Leistung des "Vermittlers" im Wesentlichen nur daran gemessen wird, ob es zu einem Vermittlungserfolg (Abschluss eines Arbeitsvertrages; vgl hierzu BSG 11.12.2014, B 11 AL 1/14 R, NZS 2015, 270 oder eines Vertrages über freie Mitarbeit) gekommen ist - dann liegt eine bloße Arbeits- bzw Personalvermittlung vor - oder ob sich die Leistung des "Vermittlers" in der bloßen Überlassung einer Fachkraft erschöpft - dann kommt Arbeitnehmerüberlassung in Betracht (vgl zum drittbezogenen Personaleinsatz Senatsurteile vom 25.04.2017, L 11 R 1911/16 und 21.03.2016, L 11 KR 3747/13).

    In diesem Fall werden Weisungen des Endkunden (Endkundin als Vertragspartnerin der Klägerin zu 1) gegenüber dem Mitarbeiter (Klägerin zu 2) dem "Vermittler" (Klägerin zu 1) zugerechnet (vgl Senatsurteile vom 25.04.2017, L 11 R 1911/16 und 21.03.2016, L 11 KR 3747/13; ferner BSG 14.04.2018, B 12 KR 12/17 R, juris Rn 34).

  • LSG Bayern, 10.05.2021 - L 7 BA 76/20

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Leistungen,

    Ist die nach dem Vertrag geschuldete Leistung derart unbestimmt, dass sie erst durch weitere Vorgaben konkretisiert wird, sei dies ein gewichtiges Indiz für eine abhängige Beschäftigung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2017 - L 11 R 1911/16 -, Rn. 53, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 -, Rn. 59 unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 09. November 1994 - 7 AZR 217/94 -, Rn. 32).
  • SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    Ebenso ist es möglich, dass der Einsatz bei dem Endkunden zur Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages durchgeführt wird mit der Konsequenz, dass es sich um die Tätigkeit eines Erfüllungsgehilfen des Entsenders handelt (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.04.2017 L 11 R 1911/16).
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