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   LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15   

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https://dejure.org/2016,10304
LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15 (https://dejure.org/2016,10304)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2016 - L 11 R 4048/15 (https://dejure.org/2016,10304)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - L 11 R 4048/15 (https://dejure.org/2016,10304)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Verringerung des Barlohns unter im Gegenzug vom Arbeitgeber gewährter lohnsteuerfreier oder pauschal besteuerter weiterer Leistungen - ...

  • IWW

    § 3 EStG; § 40 Abs. 2 EStG; § 8 Abs. 2 EStG; § 8 Abs. 3 EStG; § 14 Abs. 1 SGB IV; § 28p SGB IV; § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 SvEV; § 3 SvEV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht lohnsteuerfreier oder pauschal besteuerter weiterer Leistungen bei wirksam vereinbarter Verringerung des Barlohns

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 17 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 4, § 17 Abs 1 S 2 SGB 4, § 28p SGB 4, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 SvEV
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Verringerung des Barlohns unter im Gegenzug vom Arbeitgeber gewährter lohnsteuerfreier oder pauschal besteuerter weiterer Leistungen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht lohnsteuerfreier oder pauschal besteuerter weiterer Leistungen bei wirksam vereinbarter Verringerung des Barlohns

  • rechtsportal.de

    Beitragspflicht lohnsteuerfreier oder pauschal besteuerter weiterer Leistungen bei wirksam vereinbarter Verringerung des Barlohns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    "Nettolohnoptimierung" - Arbeitsverträge können geändert werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einvernehmliche Lohnabsenkung zwecks "Nettolohnoptimierung" ist zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Änderungen von Arbeitsverträgen zur "Nettolohnoptimierung" sind im Beitragsrecht der Sozialversicherung zu beachten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Änderung von Arbeitsverträgen zur "Nettolohnoptimierung" bringt Arbeitnehmern sozialrechtliche Nachteile

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Weniger Lohn, dafür Sachleistungen: Folgen einer Lohnumwandlung

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer Nettolohnoptimierung auf Sozialversicherungsbeiträge

Besprechungen u.ä.

  • heldt-zuelch.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit bei Nettolohnoptimierung durch Gehaltsumwandlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R

    Sozialversicherung - Beitragsbemessung - Gehaltsumwandlung - mündliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Dies verlange auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (unter Hinweis auf BSG 02.03.2010, B 12 R 5/09 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 12).

    Das BSG habe im Urteil vom 02.03.2010 (aaO) lediglich klargestellt, dass für einen wirksamen Verzicht von Lohn die Schriftform nicht erforderlich sei.

    Eine in die Zukunft gerichtete Änderung des Arbeitsvertrags sei beitragsrechtlich beachtlich (unter Hinweis auf BSG 02.03.2010, B 12 R 5/09 R, aaO).

    Die Leistungspflicht der Klägerin als Arbeitgeberin ist damit zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt worden (vgl BSG 02.03.2010, B 12 R 5/09 R, aaO).

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 27/09

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Arbeitnehmern lediglich Gutscheine überlassen werden, die sie zum Bezug einer von ihnen selbst auszuwählenden Sach- oder Dienstleistung berechtigen und die bei einem Dritten einzulösen oder auf den Kaufpreis anzurechnen sind (BFH 11.11.2010, VI R 27/09, BFHE 232, 56).

    Für die Anwendung der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG kommt es nur auf die Frage an, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Barlohn oder Sachlohn zuwendet (BFH 11.11.2010, aaO).

    Denn trotz einer gewissen Handelbarkeit oder Tauschfähigkeit besteht ein solcher Gutschein nicht in Geld iS der Negativabgrenzung in § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG und bleibt daher Sachbezug (BFH 11.11.2010, VI R 27/09 R, BFHE 232, 56).

  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 44/96

    Pauschalsteuer kein Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Das BSG versteht als zusätzliche Einnahmen zu Löhnen und Gehältern alle Einkünfte, auf die der Arbeitnehmer einen Anspruch hat und die neben laufendem Gehalt oder Lohn gezahlt werden (BSG 21.08.1997, 12 RK 44/96, BSGE 81, 21 = SozR 3.5375 § 2 Nr. 1; BSG 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R, BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1).

    Dagegen fordert das BSG ausdrücklich nicht, dass die zusätzliche Leistung vom Arbeitgeber für den in der Vorschrift bezeichneten Zweck über das ohnehin geschuldete Arbeitsentgelt geleistet wird (BSG 21.08.1997, aaO, RdNr 21: dort ausdrücklich in Abgrenzung zu zusätzlichen Leistungen zum Arbeitslohn nach § 40 Abs. 2 EStG).

    Der Senat folgt daher der ständigen Rechtsprechung des BSG zur Auslegung des Zusätzlichkeitserfordernisses (BSG 21.08.1997, 12 RK 44/96, BSGE 81, 21 = SozR 3.5375 § 2 Nr. 1; BSG 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R, BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Das BSG versteht als zusätzliche Einnahmen zu Löhnen und Gehältern alle Einkünfte, auf die der Arbeitnehmer einen Anspruch hat und die neben laufendem Gehalt oder Lohn gezahlt werden (BSG 21.08.1997, 12 RK 44/96, BSGE 81, 21 = SozR 3.5375 § 2 Nr. 1; BSG 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R, BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1).

    Es ist auch unerheblich, ob die Leistungen im Vergleich zum bisherigen Entlohnungsgefüge vom Arbeitgeber zusätzlich aufgebracht werden oder ob sie bei gleich bleibendem Gesamtvergütungsniveau aus einer für die Zukunft vereinbarten Entgeltumwandlung laufender oder einmaliger Zahlungen des bisher gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts stammen (BSG 14.07.2004, aaO, RdNr 38).

    Der Senat folgt daher der ständigen Rechtsprechung des BSG zur Auslegung des Zusätzlichkeitserfordernisses (BSG 21.08.1997, 12 RK 44/96, BSGE 81, 21 = SozR 3.5375 § 2 Nr. 1; BSG 14.07.2004, B 12 KR 10/02 R, BSGE 93, 109 = SozR 4-5375 § 2 Nr. 1).

  • BFH, 19.09.2012 - VI R 54/11

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Steuerbefreiung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Das Zusätzlichkeitserfordernis iSv § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV erfordert in Abgrenzung zum Steuerrecht (BFH 19.09.2012, VI R 54/11, BFHE 239, 85) nicht, dass die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährten Leistungen ohne Rechtsanspruch vom Arbeitgeber freiwillig gewährt werden.

    Soweit die Beklagte nur freiwillige Arbeitgeberleistungen als zusätzliche Leistungen iSv § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SveV ansieht, bezieht sie sich dabei auf die neuere Rechtsprechung des BFH (vgl BFH 19.09.2012, VI R 54/11, BFHE 239, 85).

    Nach der oben dargestellten Rechtsprechung des BFH (19.09.2012, VI R 54/11, BFHE 239, 85) sind nur freiwillig erbrachte Arbeitgeberleistungen zusätzlich in diesem Sinne.

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2013 - 6 K 739/08

    Lohnsteuerhaftung: nach Abschluss neuer Arbeitsverträge Aushändigung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Eine derartige schädliche Gehaltsumwandlung liegt hier vor, denn durch die Vertragsänderung soll gerade steuerpflichtiger Arbeitslohn in nicht steuerpflichtige Zuschüsse umgewandelt werden (ebenso Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 15.08.2013, 6 K 739/08, juris; Niedersächsisches FG 18.02.2015, 9 K 64/13, juris; OFD Nordrhein-Westfalen, Gehaltsumwandlung; Nettolohnoptimierung durch steuerfreie und pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen, Kurzinformation Lohnsteuer Nr. 5/2015, DStR 2015, 2448).

    Die Internetzuschüsse sind daher sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn (vgl FG des Landes Sachsen-Anhalt, 15.08.2013, 6 K 739/08, juris).

  • BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Dies habe auch die Finanzverwaltung anerkannt und am 22.05.2013 einen Nichtanwendungserlass betreffend die Urteile des BFH vom 19.09.2012 (aaO) veröffentlicht.

    Die Vorschrift fordert damit nicht nur einen ganz bestimmten Verwendungszweck der insoweit gewährten Leistungen, nämlich die Mittelverwendung für Zwecke der Erholung, sondern auch eine Überprüfung durch den Arbeitgeber, dass seine Arbeitnehmer diese als Erholungsbeihilfen gewährten Leistungen tatsächlich zu diesem Zweck verwenden (BFH 19.09.2012, VI R 55/11, BFHE 239, 91).

  • FG Nürnberg, 24.10.2014 - 7 K 1704/13

    Berücksichtigung von Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Die für die Reinigung von typischer Berufskleidung anfallenden Kosten können ggf vom Arbeitnehmer, der dieses Aufwendungen hat, als Werbungskosten abgesetzt werden (vgl dazu FG Nürnberg, 24.10.2014, 7 K 1704/13, juris), darauf kommt es hier jedoch nicht an.
  • FG Düsseldorf, 19.05.2010 - 15 K 1185/09

    Essenszuschüsse in Form von Restaurantschecks

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Allein die abstrakte Möglichkeit missbräuchlicher Verwendung der Restaurantschecks steht der Anwendung der die Klägerin begünstigenden Vorschriften nicht entgegen (ebenso Hessisches LSG 27.05.2010, L 8 KR 168/09, juris; strenger: FG Düsseldorf 19.05.2010, 15 K 1185/09, juris mwN - im Widerspruch zur zeitlich späteren BFH-Rechtsprechung aber von Barlohn iSv § 8 Abs. 1 EStG ausgehend).
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 616/08

    Auslegung einer Nettolohnvereinbarung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15
    Eine Nettoentgeltvereinbarung iSv § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV liegt nicht vor, denn dies würde voraussetzen, dass die gesetzlichen Abgaben und Beiträge grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe nicht zu Lasten des Arbeitnehmers, sondern insgesamt zu Lasten des Arbeitgebers gehen sollen (Bundesarbeitsgericht 26.08.2009, 5 AZR 616/08, juris; BSG 20.06.2002, B 7 AL 56/01 R, SozR 3-4100 § 112 Nr. 35).
  • LSG Hessen, 27.05.2010 - L 8 KR 168/09

    Sozialversicherung - Beitragspflicht bzw -freiheit - Arbeitseinkommen des

  • BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft -

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 33/97 R

    Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußberufung - Gegenstand des

  • BSG, 24.06.1987 - 12 RK 6/84

    Verordnungsermächtigung - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz -

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91

    Landwirt - Selbständig - CSSR - Sondersystem - Auslegung - Ausländisches Recht -

  • FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 9 K 64/13

    Anforderungen an die Versteuerung von in geänderten Arbeitsverträgen vereinbarten

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02

    Pauschale Kostenerstattung für Erziehungshelfer

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R

    Sperrzonenzuschlag - DDR - Arbeitsentgelt iS des AAÜG?

  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 56/01 R

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Lohnsteuerabzug -

  • BFH, 21.08.1995 - VI R 30/95

    1. Musikinstrumente sind keine Werkzeuge - 2. Pauschaler Auslagenersatz von mehr

  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R

    Technischer Verbesserungsvorschlag - Arbeitnehmererfindung - Prämie -

  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 54/11

    Personelle Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung;

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 373/22

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Entgeltumwandlung - Lohnverzicht -

    Unter Vorbehalt stelle die Beklagte bezüglich der Lohnarten Sachbezug/Warengutschein bis zur 44-EUR-Freigrenze und Werbeflächen aktuell analog zu den Entscheidungen des Bayrischen LSG vom 19.03.2013 (L 14 R 586/14) und LSG Baden-Württemberg vom 10.05.2016 (L 11 R 4048/15) noch keine Beitragspflicht fest.

    Denn durch die Vertragsänderung solle gerade steuerpflichtiger Arbeitslohn in nicht steuerpflichtige Zuschüsse umgewandelt werden (so auch LSG Baden-Württemberg - L 11 R 4048/15).

    Eine solche sei § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SvEV zu entnehmen, demzufolge Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen seien (vgl. auch Urteil des Bayerischen LSG vom 22.9.2021 - L 16 BA 11/20 sowie Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10.05.2016 - L 11 R 4048/15).

    Nachfolgend ist zu prüfen, ob sich auf der Grundlage von § 17 SGB IV i.V.m. § 1 SvEV ausnahmsweise ein Ausschluss ergibt (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 11 R 4048/15 -, juris Rdnr. 49 ff.).

    Der Grundsatz der Parallelität von Steuer- und Beitragspflicht besteht mithin nicht in der Weise, dass die Steuerfreiheit von Einnahmen zugleich die Beitragsfreiheit dieser Einnahmen zur Folge hätte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 11 R 4048/15 -, Rdnr. 50 juris).

    Es liegt daher jeweils eine arbeitsvertraglich wirksame Verringerung des Bruttolohnes vor, in der die Leistungspflicht der Klägerin als Arbeitgeberin zukunftsgerichtet erneuert (noviert) und durch die nunmehr vereinbarten Entgeltmodalitäten ersetzt worden ist (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 11 R 4048/15 -, juris unter Verweis auf BSG, Urteil vom 02.03.2010 - B 12 R 5/09 R -, juris Rdnr. 17 ff.).

    Auch konnten die Essengutscheine nur bei Anwesenheit im Betrieb genutzt werden und es erfolgte keine Rückvergütung im Fall der Erkrankung oder von Urlaub (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil 10.05.2016 - L 11 R 4048/15 -, juris Rdnr. 74 ff.).

  • LSG Bayern, 14.09.2017 - L 14 R 586/14

    Beitragsrechtliche Relevanz einer Gehaltsumwandlung

    Denn durch die Vertragsänderung sollte gerade steuerpflichtiger Arbeitslohn in nicht steuerpflichtige Zuschüsse umgewandelt werden (so auch LSG Baden-Württemberg in einem vergleichbaren Fall, L 11 R 4048/15, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 22.09.2021 - L 16 BA 11/20

    Beitragsrecht: Beitragserhebung bei Verpflegungsmehraufwendungen als

    Der Grundsatz der Parallelität von Steuer- und Beitragspflicht besteht mithin nicht in der Weise, dass die Steuerfreiheit von Einnahmen zugleich die Beitragsfreiheit dieser Einnahmen zur Folge hätte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 11 R 4048/15, Rdnr. 50 juris).

    Im Rahmen dieser Vorschrift ist beitragsrechtlich ein Zusätzlichkeitserfordernis nicht vorgesehen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2016 - L 11 R 4048/15; Zieglmeier, a.a.O., § 14 SGB IV Rdnr. 104).

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2019 - 2 K 768/16

    Mitarbeiterverpflegung durch Restaurantschecks - Bewertung der Sachbezüge

    Zulässig ist auch die Einlösung von Essensmarken in Lebensmittelgeschäften, sofern durch Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Lebensmittelgeschäft sichergestellt sei, dass auf die Essenmarken nur Lebensmittel zum Verzehr während der Arbeitszeit verabfolgt werden dürfen (BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 94/72, BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486, Rn. 12; ebenso: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2016 L 11 R 4048/15, Rn. 82, juris ebenso Hessisches LSG 27.05.2010, L 8 KR 168/09, SG F., Urteil vom 6. April 2009 - S 25 KR 636/06 - beide juris; vgl. im Übrigen auch BMF-Schreiben vom 18. Januar 2019, IV C 5-S 2334/08/10006-01, FMNR027000019v).
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