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   LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09   

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https://dejure.org/2012,24392
LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09 (https://dejure.org/2012,24392)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.01.2012 - L 11 R 5681/09 (https://dejure.org/2012,24392)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - L 11 R 5681/09 (https://dejure.org/2012,24392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsrechtlicher Status von Sprecher und Übersetzer

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 612
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7, BSG 04.07.2007, B 11 a AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl hierzu insgesamt BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Im Übrigen greife eine Ausnahme von dem Grundsatz der programmgestaltenden Tätigkeit als freiberuflicher Tätigkeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann ein, wenn von dem Mitarbeiter eine ständige Dienstbereitschaft erwartet werde, und er in nicht unerheblichem Umfang von dem Auftrag gebenden Unternehmen einseitig zur Arbeit herangezogen werden könne (BAG, NZA 1995, 622).

    Die genannten Grundsätze gelten auch im Bereich der Rundfunk- und Fernsehanbieter (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 5; BAG 14.03.2007, 5 AZR 499/06, juris; BAGE 93, 218; BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S 2 Grundgesetz (GG) zu beachten ist.

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Die genannten Grundsätze gelten auch im Bereich der Rundfunk- und Fernsehanbieter (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 5; BAG 14.03.2007, 5 AZR 499/06, juris; BAGE 93, 218; BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S 2 Grundgesetz (GG) zu beachten ist.

    Insofern stellt die Einteilung eines Mitarbeiters in Dienstpläne ohne vorherige Absprache ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (BAG 14.03.2007, 5 AZR 499/06, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 R 5703/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Mit diesem Ergänzungsbescheid trägt sie diesen Vorgaben erstmals Rechnung (vgl hierzu und zum Nachfolgenden im Parallelverfahren LSG Baden-Württemberg 23.11.2011, L 5 R 5703/09).

    Die Ergänzung bezüglich der Beitragsentscheidung war hier noch im gerichtlichen Verfahren möglich, weil erkennbar war, dass eine solche Entscheidung auch nach der Vorstellung der Beklagten nach Abschluss des Widerspruchsverfahren und des Zustimmungsverfahrens nach § 7b SGB IV noch ergänzt werden sollte und sie damit keine isolierte Feststellung zur Versicherungspflicht treffen wollte, sondern selbst davon ausgegangen war, noch keine abschließende Entscheidung getroffen zu haben, mit der ihre Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beiträge geendet hätte (vgl im Parallelverfahren LSG Baden-Württemberg 23.11.2011, L 5 R 5703/09).

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Er kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er eine bestimmte Leistung auch erbringt, wogegen dem abhängig Beschäftigten ein Lohnanspruch schon dann zusteht, wenn er sich arbeitsbereit hält (vgl BSG 27.03.1980, 12 RK 26/79, juris mwN).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Programmgestaltende Mitarbeitern seien namentlich Regisseure, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftler und Künstler, deren Tätigkeit dadurch gekennzeichnet sei, dass sie in typischer Weise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen und anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendungen einbringen (BVerfG, NJW 1982, 1447, 1448).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Die genannten Grundsätze gelten auch im Bereich der Rundfunk- und Fernsehanbieter (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 5; BAG 14.03.2007, 5 AZR 499/06, juris; BAGE 93, 218; BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S 2 Grundgesetz (GG) zu beachten ist.
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Die genannten Grundsätze gelten auch im Bereich der Rundfunk- und Fernsehanbieter (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 5; BAG 14.03.2007, 5 AZR 499/06, juris; BAGE 93, 218; BAGE 78, 343), wobei der verfassungsrechtliche Schutz der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S 2 Grundgesetz (GG) zu beachten ist.
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 949/08

    Spielt ein Musiker nur aushilfsweise in einem Orchester mit, kann das eine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Ebenso wie zB das Musizieren in einem Orchester (vgl hierzu Bay. LSG 18.01.2011, L 5 R 949/08, juris) beruht auch das Vortragen eines vorgegebenen Textes bei Ton- und Filmaufnahmen auf einer "aus der Sachgesetzlichkeit heraus notwendigen Leitungsbefugnis, die ebenso gegenüber freien Mitarbeitern besteht wie gegenüber Arbeitnehmern" (BSG 04.04.1979, 12 KR 37/77, juris).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5681/09
    Zwar kann eine Eingliederung in den Betrieb eines Arbeitgebers in Ausnahmefällen, besonders bei Leistung von Diensten "höherer Art", allein schon eine persönliche Abhängigkeit begründen kann, wenn die Leistung ihr Gepräge von der Ordnung des Betriebes oder der Gemeinschaft erhält, in deren Dienst die Arbeit verrichtet wird (vgl BSGE 16, 289, 294; 47, 201, 205).
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • LSG Bayern, 28.06.2011 - L 5 R 880/10

    Betriebsprüfungsbescheide dürfen nicht nur Status feststellen

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.2011 - L 6 RS 11/08
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus -

    Ein unternehmerisches Risiko liege unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats vor (17.01.2012, L 11 R 5681/09), denn auch dem Beigeladenen zu 1) sei kein Mindesteinkommen garantiert.
  • SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht -

    Wird um die Versicherungspflicht dem Grunde nach gestritten, ist dieser Auffangstreitwert zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2008 - B 12 R 10/07 R, juris, Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Januar 2012 - L 11 R 5681/09, juris, Rn. 46; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11, juris, Rn. 66).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit -

    Er kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er eine bestimmte Leistung auch erbringt, wogegen dem abhängig Beschäftigten ein Lohnanspruch schon dann zusteht, wenn er sich arbeitsbereit hält (Urteil des Senats vom 17.01.2012, L 11 R 5681/09 mit Verweis auf BSG 27.03.1980, 12 RK 26/79, juris mwN).
  • SG Karlsruhe, 12.03.2014 - S 15 R 2777/13

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem

    Wird - wie hier - über die Versicherungspflicht gestritten, nicht aber über eine Beitragsforderung in bestimmter Höhe, ist dieser Auffangstreitwert zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2008 - B 12 R 10/07 R, juris, Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Januar 2012 - L 11 R 5681/09, juris, Rn. 46; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11, juris, Rn. 66).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 R 2170/11
    Er kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er eine bestimmte Leistung auch erbringt, wogegen dem abhängig Beschäftigten ein Lohnanspruch schon dann zusteht, wenn er sich arbeitsbereit hält (Urteile des Senats vom 17.12.2013, L 11 R 3457/12 und vom 17.01.2012, L 11 R 5681/09 mit Verweis auf BSG 27.03.1980, 12 RK 26/79, juris mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 3457/12
    Er kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er eine bestimmte Leistung auch erbringt, wogegen dem abhängig Beschäftigten ein Lohnanspruch schon dann zusteht, wenn er sich arbeitsbereit hält (Urteil des Senats vom 17.01.2012, L 11 R 5681/09 mit Verweis auf BSG 27.03.1980, 12 RK 26/79, juris mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 3458/12
    Er kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er eine bestimmte Leistung auch erbringt, wogegen dem abhängig Beschäftigten ein Lohnanspruch schon dann zusteht, wenn er sich arbeitsbereit hält (Urteil des Senats vom 17.01.2012, L 11 R 5681/09 mit Verweis auf BSG 27.03.1980, 12 RK 26/79, juris mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2016 - L 11 R 574/16
    Er kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er eine bestimmte Leistung auch erbringt, wogegen dem abhängig Beschäftigten ein Lohnanspruch schon dann zusteht, wenn er sich arbeitsbereit hält (Urteil des Senats vom 17.01.2012, L 11 R 5681/09 mit Verweis auf BSG 27.03.1980, 12 RK 26/79, juris mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2012 - L 11 R 3977/10
    Er kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er eine bestimmte Leistung auch erbringt, wogegen dem abhängig Beschäftigten ein Lohnanspruch schon dann zusteht, wenn er sich arbeitsbereit hält (Urteil des Senats vom 17.01.2012, L 11 R 5681/09 mit Verweis auf BSG 27.03.1980, 12 RK 26/79, juris mwN).
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