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   LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03   

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LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03 (https://dejure.org/2005,10993)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03 (https://dejure.org/2005,10993)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 (https://dejure.org/2005,10993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; "Bisheriger" vom Versicherten ausgeübter Beruf als Ausgangspunkt für die Prüfung der Berufsunfähigkeit; Bildung verschiedener Gruppen zur Einordnung des qualitativen Werts eines Berufs; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs 2 S. 2 § 240
    Registrator als Verweisungstätigkeit für Facharbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03
    Bei der Tätigkeit des Registrators ist generell kein so hoher Anteil an Bildschirmarbeit vorhanden bzw. sind keine so umfangreichen Anforderungen an Computerkenntnisse zu stellen, dass dies einem Facharbeiter nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten vermittelt werden könnte (so auch LSG B.-W. U. v. 19.05.2004 - L 3 RJ 39999/03 - a.A. LSG B.-W. U. v. 04.07.2002 - L 12 RJ 2916/01 -).

    Der Senat hat sich deswegen nicht der abweichenden Auffassung des 12. Senats des LSG, Urteil vom 04.07.2002, L 12 RJ 2916/01 anschließen können, dass Grundkenntnisse der EDV erforderlich seien und der Verweisungsberuf daher für einen Lackierer nicht zumutbar sei, und ist mit dem 3. Senat des LSG der Meinung, dass gestützt durch die berufskundliche Stellungnahme des Landesarbeitsamts B.-W. bei der Tätigkeit eines Registrators generell kein hoher Anteil von Bildschirmarbeit bzw. umfangreiche Anforderungen an Computerkenntnisse, die nicht innerhalb von 3 Monaten vermittelt werden könnten, besteht (Urteil vom 19.05.2004 - L 3 RJ 3999/03).

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03
    Für die Ermittlung der Wertigkeit der von der Beklagten ins Auge gefassten Verweisungstätigkeiten des Registrators bzw. des Arbeiters in einer Posteingangs- und Ausgangsstelle einer Behörde oder eines großen Unternehmens haben nach der Rechtsprechung des BSG tarifliche Regelungen unter zwei Gesichtspunkten Bedeutung: zum einen wird eine tarifliche Eingruppierung des Versicherten in eine Tarifgruppe des jeweils geltenden Tarifvertrages durch den Arbeitgeber als Hinweis dafür gewertet, dass die vom Versicherten ausgeübte Tätigkeit in ihrer Wertigkeit der Berufs- und Tarifgruppe entspricht, nach der die Arbeit bezahlt wird (BSG SozR 3- 2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03
    Grundsätzlich darf der Versicherte auf Tätigkeiten der jeweils niedrigeren Gruppe verwiesen werden (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93

    Berufsschutz - Außerhalb - Geltungsbereich - Einschränkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03
    Denn das Gesetz sieht den Versicherten nicht schon dann als berufsunfähig an, wenn er den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, sondern verlangt, ausgehend von diesem Beruf, einen zumutbaren beruflichen Abstieg in Kauf zu nehmen (BSG SozR 3 - 2200 § 1246 Nr. 49).
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03
    Es handelt sich damit nach dem Tarifvertrag jeweils um Tätigkeiten für angelernte und damit für Facharbeiter grundsätzlich zumutbare Verweisungstätigkeiten (Urteil des BSG vom 27.11.1991 - 5 RJ 91/89 -).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03
    Zum anderen geht die Rechtssprechung des BSG davon aus, dass die abstrakte - tarifvertragliche Einstufung einer bestimmten Tätigkeit in das Lohngruppengefüge eines nach Qualitätsmerkmalen geordneten Tarifvertrages in der Regel auch den qualitativen Rang dieser Tätigkeit widerspiegelt (BSG SozR 3 - 2200 § 1246 Nr. 54 m. w. N.).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03
    Ausgangspunkt für die Prüfung der Berufsunfähigkeit ist nach der ständigen Rechtssprechung des Bundessozialgerichts der "bisherige" Beruf, den der Versicherte ausgeübt hat (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107, 169).
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03
    Ein Facharbeiter kann nun nur auf solche Tätigkeiten verwiesen werden, die eine betriebliche Anlernzeit von wenigstens drei Monaten erfordern oder sich aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten nach der tariflichen Eingruppierung durch den Arbeitgeber bzw. der tarifvertraglichen Eingruppierung oder aufgrund besonderer qualitativer Merkmale hervorheben und deshalb einer Anlernzeit gleichstehen, von ihm jedoch innerhalb einer bis zu drei Monaten dauernden Einarbeitung und Einweisung erworben werden können (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BSGE 44, 288, 290 f.).
  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03
    Hierzu hat die Rechtsprechung des BSG, der der Senat folgt, ausgehend von der Bedeutung, die Dauer und Umfang der Ausbildung für die Qualität eines Berufes haben, verschiedene Gruppen gebildet, die durch den Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hochqualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert sind (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138.140).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 5 R 4032/10
    Dabei handele es sich auch nicht um eine Tätigkeit mit einem hohen Anteil an Bildschirmarbeit bzw. mit hohen Anforderungen an Computerkenntnisse, die nicht innerhalb der Anlern- bzw. Einarbeitungszeit vermittelt werden könnten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.1.2005, - L 11 RJ 4993/03 -).

    Der Berichterstatter des Senats hat die Beteiligten mit Verfügung vom 21.10.2010 auf die Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg bzw. des erkennenden Senats zur Verweisbarkeit von Facharbeitern auf den Beruf des Registrators hingewiesen (Urteil vom 8.9.2004, - L 2 RJ 2773/02 -, vom 25.5.2005 - L 2 RJ 4377/02 -, vom 29.6.2005, - L 2 R 3375/03 -, Urteil vom 8.12.2004, - L 3 RJ 2594/03 -, vom 20.7.2005, - L 3 R 1814/0 4 - Urteil vom 25.1.2005, - L 11 RJ 4993/03 - Urteil vom 30.8.2005, - L 12 R 91/05; Urteil vom 11.10.2006, - L 5 R 4635/05 -) und in der Hinweisverfügung die die soziale Zumutbarkeit des genannten Verweisungsberufs sowie dessen fachliches Anforderungs- und gesundheitliches Belastungsprofil betreffenden Passagen des Senatsurteils vom 11.10.2006 (a. a. O.) auszugsweise wiedergegeben.

    Im Hinblick darauf ist in der Rechtsprechung des BSG und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg - auch des erkennenden Senats - wiederholt entschieden worden, dass Facharbeiter sich auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27.11.1991, - 5 RJ 91/98 - LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 8.9.2004, - L 2 RJ 2773/02 - vom 25.5.2005, - L 2 RJ 4377/02 - vom 29.6.2005, - L 2 R 3375/03 - vom 8.12.2004, - L 3 RJ 2594/03 - vom 20.7.2005, - L 3 R 1814/0 4 - vom 25.1.2005, - L 11 RJ 4993/03 - vom 30.8.2005, - L 12 R 91/05 - sowie nur etwa Senatsurteil vom 11.10.2006, - L 5 R 4635/05 -, ständige Senatsrechtsprechung).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.1.2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von 3 Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besonderen psychischen Belastungen sind Registratoren nicht ausgesetzt (auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.1.2005, a. a. O. unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 R 1027/09
    Auch wenn man die Klägerin als Facharbeiterin (Stufe 3) einstuft, ist zu berücksichtigen, dass sie dann jedenfalls unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Tätigkeit eines Registrators verweisbar ist (siehe zuletzt Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20.07.2005 - L 3 R 1814/04 -, vom 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03 - und vom 30.08.2005 - L 12 R 91/05 - sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 10.10.2006- L 5 R 4635/05 -).

    Im öffentlichen Dienst wurden Registratoren nach Vergütungsgruppe VIII BAT (bzw. Entgeltgruppe 3 nach Anl. 2 und Anl. 4 TVÜ-Länder - Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und zur Regelung des Übergangsrechts) und im privaten Versicherungsgewerbe nach Gehaltsgruppe II des Manteltarifvertrags der privaten Versicherungswirtschaft entlohnt, weshalb sich Facharbeiter auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27.11.1991, - 5 RJ 91/98 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2004 - L 2 RJ 2773/02 - vom 25.05.2005 - L 2 RJ 4377/02 - vom 29.06.2005 - L 2 R 3375/03 - vom 08.12.2004 - L 3 RJ 2594/03 - vom 20.07.2005 - L 3 R 1814/04 - vom 25.01.2005 - L 11 RJ 4993/03 - vom 30.08.2005 - L 12 R 91/05).

    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.01.2005, - L 11 RJ 4993/03 - unter Hinweis auf Auskünfte des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2005, - L 12 R 91/05 -).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.01.2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von 3 Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2005, a.a.O. unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 5 R 4284/07
    Wenn man den Kläger aber als Facharbeiter (Stufe 3) einstuft, ist zu berücksichtigen, dass er dann jedenfalls unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Tätigkeit eines Registrators verweisbar ist (siehe zuletzt Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20. Juli 2005 - L 3 R 1814/04 -, vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 - und vom 30. August 2005 - L 12 R 91/05 - sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Oktober 2006- L 5 R 4635/05 -).

    Im öffentlichen Dienst wurden Registratoren nach Vergütungsgruppe VIII BAT (bzw. Entgeltgruppe 3 nach Anl.2 und Anl. 4 TVÜ-Länder - Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ) und zur Regelung des Übergangsrechts) und im privaten Versicherungsgewerbe nach Gehaltsgruppe II des Manteltarifvertrags der privaten Versicherungswirtschaft entlohnt, weshalb sich Facharbeiter auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urt. v. 27. November 1991, - 5 RJ 91/98 - LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 8. September 2004, - L 2 RJ 2773/02 -, vom 25. Mai 2005 - L 2 RJ 4377/02 -, vom 29. Juni 2005, - L 2 R 3375/03 -, Urt. vom 8. Dezember 2004, - L 3 RJ 2594/03 -, vom 20. Juli 2005, - L 3 R 1814/0 4 - Urt. vom 25. Januar 2005, - L 11 RJ 4993/03 - Urt. vom 30. August 2005, - L 12 R 91/05).

    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.1.2005, - L 11 RJ 4993/03 - unter Hinweis auf Auskünfte des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.8.2005, - L 12 R 91/05 -).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von 3 Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25. Januar 2005, a. a. O. unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 2453/13
    Im öffentlichen Dienst wurden Registratoren nach Vergütungsgruppe VIII BAT - im Rahmen der Überleitung vom BAT zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Entgeltgruppe 4 (Blatt 60 LSG-Akte) - und im privaten Versicherungsgewerbe nach Gehaltsgruppe II des Manteltarifvertrages der privaten Versicherungswirtschaft entlohnt, weshalb sich Facharbeiter auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (zur Verweisung eines Facharbeiters auf Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VIII BAT vgl. grundlegend BSG, Urteil vom 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; vgl. auch BSG, Urteil vom 27. November 1991, - 5 RJ 91/98 - ständige Rechtsprechung der Senate des LSG Baden-Württemberg, z.B.: Urteil vom 25. Januar 2005, - L 11 RJ 4993/03 - veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de; Urteil vom 11. Oktober 2006, - L 5 R 4635/05; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Januar 2007 - L 4 R 4256/03 -).

    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (vgl. hierzu insbesondere Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2005, - L 11 RJ 4993/03 - unter Hinweis auf die Auskunft des damaligen Landesarbeitsamts Baden-Württemberg vom 16. August 2000, die die Beklagte vorgelegt hat, Blatt 192/193 der SG-Akte und Blatt 99/100 der LSG-Akte).

    Im öffentlichen Dienst wurden Registratoren nach Vergütungsgruppe VIII BAT - im Rahmen der Überleitung zum TVöD nach Entgeltgruppe 3 - und im privaten Versicherungsgewerbe nach Gehaltsgruppe II des Manteltarifvertrages der privaten Versicherungswirtschaft entlohnt, weshalb sich Facharbeiter auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (zur Verweisung eines Facharbeiters auf Tätigkeiten der Vergütungsgruppe VIII BAT grundlegend BSG 12.09.1991, 5 RJ 34/90, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG 27.11.1991, 5 RJ 91/89, juris; ständige Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg, zB 25.01.2005, L 11 RJ 4993/03; 11.10.2006, L 5 R 4635/05; 26.01.2007, L 4 R 4256/03).

    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (hierzu Senatsurteil vom 25.01.2005, L 11 RJ 4993/03).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 2 R 3702/08
    Der Kläger ist als Facharbeiter (Maurer mit abgeschlossener Ausbildung) unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Tätigkeit eines Registrators verweisbar (siehe zuletzt Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20. Juli 2005 - L 3 R 1814/04 -, vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 -, vom 30. August 2005 - L 12 R 91/05 - sowie vom 10. Oktober 2006- L 5 R 4635/05 -).

    Im öffentlichen Dienst wurden Registratoren nach Vergütungsgruppe VIII BAT (bzw. Entgeltgruppe 3 nach Anl.2 und Anl. 4 TVÜ-Länder - Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ) und zur Regelung des Übergangsrechts) und im privaten Versicherungsgewerbe nach Gehaltsgruppe II des Manteltarifvertrags der privaten Versicherungswirtschaft entlohnt, weshalb sich Facharbeiter auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urt. v. 27.11.1991, - 5 RJ 91/98 - LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 8.9.2004, - L 2 RJ 2773/02 -, vom 25.5.2005 - L 2 RJ 4377/02 -, vom 29.6.2005, - L 2 R 3375/03 -, Urt. vom 8.12.2004, - L 3 RJ 2594/03 -, vom 20.7.2005, - L 3 R 1814/0 4 - Urt. vom 25.1.2005, - L 11 RJ 4993/03 - Urt. vom 30.8.2005, - L 12 R 91/05).

    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.1.2005, - L 11 RJ 4993/03 - unter Hinweis auf Auskünfte des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.8.2005, - L 12 R 91/05 -).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.Januar 2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf, noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von 3 Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Januar 2005, aaO unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - L 5 R 4739/07
    Aber auch wenn man davon ausginge, dass der Kläger dazu nicht mehr in der Lage wäre, ist zu berücksichtigen, dass er dann jedenfalls unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die von der Beklagten mit Schriftsatz vom 27. März 2006 vorsorglich benannte Tätigkeit eines Registrators verweisbar ist (siehe zuletzt Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20. Juli 2005 - L 3 R 1814/04 -, vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 - und vom 30. August 2005 - L 12 R 91/05 - sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Oktober 2006 - L 5 R 4635/05).

    Im öffentlichen Dienst wurden Registratoren nach Vergütungsgruppe VIII BAT (bzw. Entgeltgruppe 3 nach Anl.2 und Anl. 4 TVÜ-Länder - Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ) und zur Regelung des Übergangsrechts) und im privaten Versicherungsgewerbe nach Gehaltsgruppe II des Manteltarifvertrags der privaten Versicherungswirtschaft entlohnt, weshalb sich Facharbeiter auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urt. v. 27. November 1991, - 5 RJ 91/98 - LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 8. September 2004, - L 2 RJ 2773/02 -, vom 25. Mai 2005 - L 2 RJ 4377/02 -, vom 29. Juni 2005, - L 2 R 3375/03 -, Urt. vom 8. Dezember 2004, - L 3 RJ 2594/03 -, vom 20. Juli 2005, - L 3 R 1814/0 4 - Urt. vom 25. Januar 2005, - L 11 RJ 4993/03 - Urt. vom 30. August 2005, - L 12 R 91/05).

    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2005, - L 11 RJ 4993/03 - unter Hinweis auf Auskünfte des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30. August 2005, - L 12 R 91/05 -).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von 3 Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25. Januar 2005, a. a. O. unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 R 1174/08
    Denn auch wenn man den Kläger als Facharbeiter (Stufe 3) einstuft, ist zu berücksichtigen, dass er dann jedenfalls unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Tätigkeit eines Registrators verweisbar ist (siehe zuletzt Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 20. Juli 2005 - L 3 R 1814/04 -, vom 25. Januar 2005 - L 11 RJ 4993/03 - und vom 30. August 2005 - L 12 R 91/05 - sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Oktober 2006- L 5 R 4635/05 -).

    Im öffentlichen Dienst wurden Registratoren nach Vergütungsgruppe VIII BAT (bzw. Entgeltgruppe 3 nach Anl.2 und Anl. 4 TVÜ-Länder - Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder ) und zur Regelung des Übergangsrechts) und im privaten Versicherungsgewerbe nach Gehaltsgruppe II des Manteltarifvertrags der privaten Versicherungswirtschaft entlohnt, weshalb sich Facharbeiter auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urt. v. 27. November 1991, - 5 RJ 91/98 - LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 8. September 2004, - L 2 RJ 2773/02 -, vom 25. Mai 2005 - L 2 RJ 4377/02 -, vom 29. Juni 2005, - L 2 R 3375/03 -, Urt. vom 8. Dezember 2004, - L 3 RJ 2594/03 -, vom 20. Juli 2005, - L 3 R 1814/0 4 - Urt. vom 25. Januar 2005, - L 11 RJ 4993/03 - Urt. vom 30. August 2005, - L 12 R 91/05).

    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2005, - L 11 RJ 4993/03 - unter Hinweis auf Auskünfte des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30. August 2005, - L 12 R 91/05 -).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.Januar 2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von 3 Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25. Januar 2005, a. a. O. unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 R 2511/09
    Besondere psychische Belastungen kämen nicht vor (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2005, Az. L 11 RJ 4993/03 unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.1.2005, - L 11 RJ 4993/03 - unter Hinweis auf Auskünfte des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.8.2005, - L 12 R 91/05 -).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.1.2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von drei Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.1.2005, a. a. O. unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 R 1886/12
    Ein Facharbeiter könne nur auf solche Tätigkeiten verwiesen werden, die eine betriebliche Anlernzeit von wenigstens drei Monaten erforderten oder sich aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten nach der tariflichen Eingruppierung oder aufgrund besonderer Merkmale hervorheben und deshalb einer Anlernzeit gleichstehen würden, von ihm jedoch innerhalb einer bis zu drei Monaten dauernden Einarbeitung und Einweisung erworben werden könnten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2005, Az. L 11 RJ 4993/03, bei Juris Rn. 40 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf ist in der Rechtsprechung des BSG und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg - auch des erkennenden Senats - wiederholt entschieden worden, dass Facharbeiter sich auf diese Tätigkeit sozial zumutbar verweisen lassen müssen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27.11.1991, - 5 RJ 91/98 - LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 08.09.2004, - L 2 RJ 2773/02 - vom 25.05.2005, - L 2 RJ 4377/02 - vom 29.06.2005, - L 2 R 3375/03 - vom 08.12.2004, - L 3 RJ 2594/03 - vom 20.07.2005, - L 3 R 1814/0 4 - vom 25.01.2005, - L 11 RJ 4993/03 - vom 30.08.2005, - L 12 R 91/05 - sowie nur etwa Senatsurteil vom 11.10.2006, - L 5 R 4635/05 -, ständige Senatsrechtsprechung).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.01.2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von 3 Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besonderen psychischen Belastungen sind Registratoren nicht ausgesetzt (auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2005, a. a. O. unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - L 5 R 1851/09
    Insgesamt handelt sich im Wesentlichen um eine einfach strukturierte Bürotätigkeit, für die keine geistigen Anforderungen erforderlich sind, die über das normal übliche Maß hinausgehen (vgl. hierzu insbesondere das den Beteiligten bekannte Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.1.2005, - L 11 RJ 4993/03 - unter Hinweis auf Auskünfte des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg; auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.8.2005, - L 12 R 91/05 -).

    Nach der im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.1.2005 (- L 11 RJ 4993/03 -) angeführten Auskunft des Landesarbeitsamts Baden-Württemberg weist die Arbeit des Registrators vielmehr weder einen hohen Anteil an Bildschirmarbeit auf noch erfordert sie umfangreiche - innerhalb von 3 Monaten nicht zu vermittelnde - Computerkenntnisse.

    Besondere psychische Belastungen kommen nicht vor (auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.1.2005, a. a. O. unter Hinweis auf das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2014 - L 5 R 1723/12
  • LSG Bayern, 22.10.2008 - L 13 R 554/07
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 5 R 1386/14
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 5 R 2514/14
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - L 5 R 2793/14
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 4 R 3668/14
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 4 R 1674/14
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 R 3824/15
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 4712/14
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 4 R 4426/10
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 4 R 6051/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - L 4 R 380/11

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Baufacharbeiter -

  • LSG Bayern, 28.04.2010 - L 1 R 807/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 3 R 1050/06
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 R 3118/13
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 R 612/09
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2009 - L 6 R 5142/07
  • LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 1010/08

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - Verweisbarkeit einer Buchhalterin -

  • LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 348/09

    Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - L 9 R 2092/16
  • SG Detmold, 12.08.2008 - S 20 (2) RJ 103/04

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - L 6 RJ 31/02

    Anspruch eines Energieanlagenelektronikers auf Gewährung einer Rente wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 2 R 1908/14
  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2013 - L 10 R 1462/13
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - L 3 R 5421/09
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 369/09 B
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 R 5655/07
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 R 2509/15
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 5708/08
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2012 - L 5 R 528/12
  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 R 2916/09
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 5 R 1678/12
  • SG Oldenburg, 25.09.2007 - S 82 R 166/06
  • SG Oldenburg, 24.07.2007 - S 82 R 376/05
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