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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15 B ER (https://dejure.org/2015,2079)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.2015 - L 12 AS 47/15 B ER (https://dejure.org/2015,2079)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - L 12 AS 47/15 B ER (https://dejure.org/2015,2079)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU); Glaubhaftmachung des Vorliegens einer gegenwärtigen Notlage; Hinweise zum Vorliegen eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 472
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15
    In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Anordnungsgrund in Gestalt eines unaufschiebbaren eiligen Regelungsbedürfnisses zur Bewilligung von Kosten der Unterkunft bzw. Übernahme von Mietschulden durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil gegenwärtig weder Wohnungs- noch Obdachlosigkeit droht (vgl z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 20.03.2012, - L 12 AS 352/12 B ER - vom 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13 B ER - jeweils bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15
    In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Anordnungsgrund in Gestalt eines unaufschiebbaren eiligen Regelungsbedürfnisses zur Bewilligung von Kosten der Unterkunft bzw. Übernahme von Mietschulden durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil gegenwärtig weder Wohnungs- noch Obdachlosigkeit droht (vgl z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 20.03.2012, - L 12 AS 352/12 B ER - vom 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13 B ER - jeweils bei juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15
    Soweit es um die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz geht, müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage abschließend prüfen bzw. wenn dies nicht möglich ist, auf der Basis einer Folgenabwägung auf Grundlage der bei summarischer Prüfung bekannten Sachlage entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, 830ff mit weiteren Nachweisen, Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 11. Auflage, § 86b Rn. 29a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - L 19 AS 912/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15
    Denn nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (LSG NRW, Beschluss vom 14.07.2010 - L 19 AS 912/10 B ER -).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15
    Eine solche besondere Eilbedürftigkeit, die den Anordnungsgrund kennzeichnet, ist nur zu bejahen, wenn dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG Beschluss vom 16.05.1995, 1 BvR 1087/91).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14

    Vorläufige Gewährung von SGB II -Leistungen für EU-Ausländer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15
    Der Senat hält an diesem Obersatz auch angesichts der in diesem Punkt geänderten Rechtsprechung des 6. Senats des LSG NRW (vgl. LSG NRW 6. Senat, Beschluss vom 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14 B ER -) fest, wobei darauf hingewiesen wird, dass in eng begrenzten Ausnahmefällen auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ein Abwarten der Räumungsklage als nicht zumutbar angesehen wird.
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15
    Es genügt jedoch, dass diese Möglichkeit unter mehreren relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach der Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (BSG, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - ).
  • SG Dortmund, 20.07.2016 - S 32 AS 3037/16

    Anspruch auf Gewährung von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit

    Dies ist wegen des gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismus (§ 22 Abs. 9 SGB II, §§ 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) regelmäßig erst ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen; eine abstrakte Gefahr oder der Ausspruch einer auf Zahlungsrückstände gestützten außerordentlichen Kündigung nach §§ 569, § 543 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB reicht für die Bejahung der Eilbedürftigkeit regelmäßig noch nicht aus (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 23.12.2015 - L 2 AS 1622/15 B ER - juris (Rn. 8); LSG NRW, Beschluss vom 17.11.2015 - L 2 AS 1821/15 B ER - juris (Rn. 4) m. w. N.; LSG NRW, Beschluss vom 29.06.2015 - L 12 AS 862/15 B ER, L 12 AS 863/15 B - juris (Rn. 10) m. w. N.; LSG NRW, Beschluss vom 06.07.2015 - L 19 AS 931/15 B ER - juris (Rn. 33 ff.) m. w. N.; LSG NRW, Beschluss vom 24.06.2015 - L 19 AS 360/15 B ER - juris (Rn. 30 ff.); LSG NRW, Beschluss vom 19.06.2015 - L 2 AS 894/15 B ER - juris (Rn. 16); LSG NRW, Beschluss vom 17.02.2015 - L 12 AS 47/15 B ER - juris (Rn. 9 f.); a. A. LSG NRW, Beschluss vom 17.06.2015 - L 7 AS 704/15 B ER, L 7 AS 705/15 B - juris (Rn. 22) m. w. N.; LSG NRW, Beschluss vom 10.06.2015 - L 6 AS 853/15 B ER - juris (Rn. 31 ff.); vgl. umfassend zum Meinungsstand auch Piepenstock in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 22 Rn. 263-263.2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16

    Grundsicherungsleistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Aufenthaltsrecht

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes insofern erst dann erfolgreich sein, wenn unmittelbar Obdachlosigkeit droht (vergleiche z.B. Senatsbeschlüsse vom 23.10.2013, L 12 AS 1449/13 B ER, und vom 17.02.2015, L 12 AS 47/15 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - L 12 AS 596/17

    SGB-II -Leistungen; EU-Ausländer; Europarechtswidrigkeit des

    Ein solcher kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich erst in Betracht, wenn Wohnungslosigkeit unmittelbar droht (Senatsbeschluss vom 17.02.2015, L 12 AS 47/15 B ER; LSG NRW Beschluss vom 06.07.2015, L 19 AS 931/15 B ER).
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