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   LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09   

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https://dejure.org/2009,8961
LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09 (https://dejure.org/2009,8961)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.2009 - L 12 AS 575/09 (https://dejure.org/2009,8961)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - L 12 AS 575/09 (https://dejure.org/2009,8961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutzte Eigentumswohnung - Austausch eines Warmwasserboilers - Erhaltungsaufwand - Reparatur und Instandhaltung - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für den Austausch eines defekten Warmwasserboilers im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Warmwasserboiler als wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Nach Auffassung des erkennenden Senats kommt es auf diese Differenzierung nicht an (vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER- ).

    Eine Absenkung des Wohnstandards ist dagegen ohne erstattungsfähige Erhaltungsarbeiten hinzunehmen, solange der für Leistungsberechtigte nach dem SGB II genügende einfache, ein menschenwürdiges Leben sicherstellende Ausstattungsstandard gewahrt bleibt (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007, a.a.O.).

    Vorliegend bestehen keine Zweifel an der Angemessenheit, denn beim bisherigen Leistungsbezug wurden erst ab September/Oktober 2008 die Schuldzinsen in Höhe von 230 EUR übernommen, vorher wurden lediglich Hausgeld und sonstige Nebenkosten gezahlt, so dass jedenfalls die Übernahme der Kosten von 916, 30 EUR die vergleichbaren Kosten für eine angemessene Kaltmiete nicht übersteigt, ohne dass im Einzelnen zu entscheiden ist, auf welchen Zeitraum die hier angefallene Reparatur umzurechnen ist (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007, a.a.O.).

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG gehören zur Reparatur und Instandhaltung der Wohnung kleinere Aufwendungen, die in einer Mietwohnung üblicherweise auch außerhalb von Schönheitsreparaturen anfallen (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 2008 - B 11b AS 31/06 R - ).

    Diese lassen es als ausgeschlossen erscheinen, dass auch wie hier nicht regelmäßig anfallende Reparaturen durch eine Rücklagenbildung finanziert werden können (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 2008, a.a.O. zu Schönheitsreparaturen und BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R - zu Einzugsrenovierung).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2005 - L 2 B 68/05

    Übernahme der Kosten für die Reparatur der Heizung in einem Wohnhaus nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Einigkeit besteht insoweit in der Rechtsprechung, dass wertsteigernde Erneuerungsmaßnahmen nicht zum Erhaltungsaufwand zählen und es insoweit auch nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II ist, grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. März 2006 - L 7 AS 343/05 ER: umfangreiche Dachsanierung nach einem Sturmschaden; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2005 - L 2 B 68/05 AS ER: Erneuerung der Heizungsanlage und Austausch des Warmwasserspeichers; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 9 B 136/07 AS-ER: Instandsetzung der Heizungsanlage; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2007 - L 18 B 932/07 AS-ER: Bohrung eines Trinkwasserbrunnens ).

    Weitergehend wird teilweise differenziert, ob es sich um Aufwendungen handelt, die fortlaufend notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Gebrauchsmöglichkeit zu erhalten (periodisch anfallende Instandhaltungskosten, vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2005 a.a.O; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - L 10 B 1279/08 AS NZB - ) oder um Reparaturkosten mit Instandsetzungsaufwand, welche nicht zum Erhaltungsaufwand gezählt werden.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Diese lassen es als ausgeschlossen erscheinen, dass auch wie hier nicht regelmäßig anfallende Reparaturen durch eine Rücklagenbildung finanziert werden können (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 2008, a.a.O. zu Schönheitsreparaturen und BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R - zu Einzugsrenovierung).

    Erfasst werden sowohl die laufenden, als auch einmalige Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger für eine Unterkunft entstehen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 und BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008, a.a.O.).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Bei selbst genutzten Hausgrundstücken gehören zu den Unterkunftskosten, sofern diese angemessen sind, alle notwendigen Ausgaben, die bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen sind (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7 b AS 34/06 R - ).

    Schließlich übersteigen die Kosten für den Austausch des Warmwasserboilers auch nicht die Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Diese ist auch im Rahmen der Einmalzahlungen zu beachten, da insoweit keine Differenzierung zwischen Mietern und Eigentümern gemacht werden darf (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 34/06 R - a.a.O.; Senatsurteil vom 24. April 2009 - L 12 AS 4195/08 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 10 B 1279/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Weitergehend wird teilweise differenziert, ob es sich um Aufwendungen handelt, die fortlaufend notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Gebrauchsmöglichkeit zu erhalten (periodisch anfallende Instandhaltungskosten, vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2005 a.a.O; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - L 10 B 1279/08 AS NZB - ) oder um Reparaturkosten mit Instandsetzungsaufwand, welche nicht zum Erhaltungsaufwand gezählt werden.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Es handelt sich insoweit um einen von der Entscheidung über die Regelleistung und die laufenden Kosten der Unterkunft abtrennbaren Verfügungssatz (vgl. Bundessozialgericht SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2007 - L 9 B 136/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Einigkeit besteht insoweit in der Rechtsprechung, dass wertsteigernde Erneuerungsmaßnahmen nicht zum Erhaltungsaufwand zählen und es insoweit auch nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II ist, grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. März 2006 - L 7 AS 343/05 ER: umfangreiche Dachsanierung nach einem Sturmschaden; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2005 - L 2 B 68/05 AS ER: Erneuerung der Heizungsanlage und Austausch des Warmwasserspeichers; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 9 B 136/07 AS-ER: Instandsetzung der Heizungsanlage; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2007 - L 18 B 932/07 AS-ER: Bohrung eines Trinkwasserbrunnens ).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Der Austausch des Warmwasserboilers fällt schon nicht unter "Haushaltsgeräte und Instandhaltungskosten", da es sich insoweit bei Abteilung 05 der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) um Innenausstattung und Reparatur von Haushaltsgeräten handelt; der Boiler wird indes nach Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks im Sinne von § 94 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch ( , vgl. Bundesgerichtshof in BGHZ 40, 272; Jickeli/Stieper in Staudinger, BGB, 2004, § 94 Rdnr. 33).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09
    Erfasst werden sowohl die laufenden, als auch einmalige Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger für eine Unterkunft entstehen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 und BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2006 - L 7 AS 343/05

    Qualifizierung eines Schriftstücks als Klage nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG);

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2007 - L 12 AS 3932/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutzte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 18 B 932/07

    Übernahme der Kosten für eine Brunnenbohrung auf einem gepachteten Grundstück;

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2009 - L 12 AS 4195/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 36.85

    Sozialhilfe - Hilfe in besonderer Lebenslage - Unterkunft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - L 1 AS 426/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Streitgegenstand des Verfahrens sind lediglich die Kosten für den Austausch der Heizungsanlage, nicht die gesamten Unterkunftskosten, denn hierbei handelt es sich um einen abtrennbaren Verfügungssatz und damit um einen eigenständigen Streitgegenstand (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.2009 - L 12 AS 575/09).

    Der Austausch der Heizungsanlage fällt nicht unter "Haushaltsgeräte und Instandhaltungskosten", da wesentliche Grundstücksbestandteile nicht zu den Haushaltsgeräten gehören (für Warmwasserboiler ausdrücklich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.2009 - L 12 AS 575/09 -).

    (3) Ein Erhaltungsaufwand ist durch die Beklagte nur dann zu übernehmen, wenn die Kosten für das selbstgenutzte Hausgrundstück in ihrer Gesamtheit angemessen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.2009 - L 12 AS 575/09).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10

    Kosten der Unterkunft; selbst genutztes Eigenheim; Erhaltungsaufwand;

    Demgegenüber ist aber schon umstritten, ob beispielsweise nur kleinere Reparaturarbeiten erstattet werden können oder über § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 Abs. 2 Nr. 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) generell Instandhaltungskosten übernahmefähig sind (vgl. hierzu und zum Stand der Rechtsprechung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009, L 12 AS 575/09, zitiert nach juris, m.w.N.).

    So wurde bereits entschieden, dass Kosten für eine umfangreiche Dachsanierung nach einem Sturmschaden, Erneuerung der Heizungsanlage und Austausch des Warmwasserspeichers, Instandsetzung der Heizungsanlage und Bohrung eines neuen Trinkwasserbrunnens (siehe hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 12 AS 575/09, a.a.O., m.w.N.) nicht berücksichtigungsfähig im Sinne von § 22 SGB II sind, auch wenn sie nur Ersatz für Vorhandenes waren.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2012 - L 7 AS 244/08
    Eine Absenkung des Wohnstandards ist dabei ohne erstattungsfähige Erhaltungsarbeiten hinzunehmen, solange der für Leistungsberechtigte nach dem SGB II genügende einfache, ein menschenwürdiges Leben sicherstellende Ausstattungsstandard gewahrt bleibt (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009 - L 12 AS 575/09 - und Hessisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER- (beide juris)).

    Solange es jedoch nur darum geht, den vorhergehenden Zustand wiederherzustellen, steht die Werterhaltung im Vordergrund, solange der bisherige Standard beibehalten und nicht verbessert wird (vgl. a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009, a.a.O.).

    Die Angemessenheit von mit der Nutzung von Eigentum verbundenen Kosten ist vielmehr an den Kosten zu messen, die für Mietwohnungen angemessen sind (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - L 2 AS 425/10 B ER - (juris)).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.01.2011 - L 5 AS 423/09

    Welche Haustür bei HARTZ IV?

    Dabei ist es zumutbar, ein Absinken der Wohnqualität - bei ansonsten gewährleisteter Bewohnbarkeit - bis zu den für Mieter vorgegebenen Merkmalen eines einfachen, aber nicht allereinfachsten Wohnungsstandards hinzunehmen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 11. Januar 2010, L 5 AS 216/09 B ER; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009, L 12 AS 575/09 m.w.H. zur Rechtsprechung).
  • LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbegriff - Bauwagen als

    Der Erhaltungsaufwand ist zu übernehmen, soweit durch ihn voraussichtlich dauerhaft die gesamten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft die Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht übersteigen, die für Wohneigentum und Mietwohnungen gleichermaßen gilt (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009 - L 12 AS 575/09; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2010 - L 5 AS 216/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Dabei ist es zumutbar, ein Absinken der Wohnqualität - bei ansonsten gewährleisteter Bewohnbarkeit - bis zu den für Mieter vorgegebenen Merkmalen eines einfachen, aber nicht aller einfachsten Wohnungsstandards hinzunehmen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009, L 12 AS 575/09 (22) m.w.H. zur Rechtsprechung).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2011 - L 12 AS 3476/11
    Schon vor Inkrafttreten dieser Vorschrift wurde angenommen, dass zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen bei selbst genutztem Wohneigentum solche für notwendige Instandhaltungen und Reparaturen in angemessenem Umfang gehören (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Mai 2009 - L 12 AS 575/09 -).

    Auch der Senat hat bereits entschieden, dass wertsteigernde Erneuerungsmaßnahmen nicht zum Erhaltungsaufwand zählen und es insoweit nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II ist, grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (Urteil vom 26. Mai 2009 - L 12 AS 575/09 -).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.07.2010 - L 5 AS 136/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Dabei ist es zumutbar, ein Absinken der Wohnqualität - bei ansonsten gewährleisteter Bewohnbarkeit - bis zu den für Mieter vorgegebenen Merkmalen eines einfachen, aber nicht allereinfachsten Wohnungsstandards hinzunehmen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 11. Januar 2010, L 5 AS 216/09 B ER; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009, L 12 AS 575/09 (22) m.w.H. zur Rechtsprechung).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2014 - L 4 AS 637/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Insoweit werde auf einen Beschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 15. November 2005, S 9 AS 855/05 ER sowie auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Mai 2009, L 12 AS 575/09, zitiert nach juris, verwiesen.
  • SG Köln, 29.07.2010 - S 32 AS 2091/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten in Höhe von 49, 97 Euro aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die Aufwendungen eines Mieters für kleinere Reparaturen in der Wohnung, die jenseits mietvertraglich geschuldeter Schönheitsreparaturen entstehen und die auch keine wertsteigernden Reparatur- und Erneuerungsarbeiten darstellen, sind bereits in dem Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 20 Abs. 1 SGB II enthalten (BSG, Urteil vom 19.03.2008, Az.: B 11b AS 31/06 R; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2009, Az.: L 7 SO 5864/08 NZB; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.2009, Az.: L 12 AS 575/09; zur Abgrenzung zu wertsteigernden Reparatur- und Erneuerungsarbeiten vgl. Bay. LSG, Urteil vom 15.10.2008, Az.: L 16 AS 330/07 und LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.11.2005, Az.: L 2 B 68/05 AS ER; jeweils zitiert nach Juris).
  • SG Neuruppin, 29.10.2010 - S 18 AS 1314/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 6 AS 60/11
  • SG Stade, 23.04.2010 - S 17 AS 55/09
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