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   LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11 ER-B   

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https://dejure.org/2011,13269
LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11 ER-B (https://dejure.org/2011,13269)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2011 - L 12 AS 622/11 ER-B (https://dejure.org/2011,13269)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2011 - L 12 AS 622/11 ER-B (https://dejure.org/2011,13269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden - sozialwidriges Verhalten - wiederholte zweckwidrige Mittelverwendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Übernahme von Mietschulden ist bei sozialwidrigem Herbeiführen der Mietrückstände seitens des Hilfebedürftigen nicht gerechtfertigt; Voraussetzungen für die Übernahme von Mietschulden bei sozialwidrigem Verhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 5 S. 1; SGB II § 22 Abs. 5 S. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden bei sozialwidrigem Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Anspruch auf Übernahme von Mietschulden?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.12.2010 - L 3 AS 557/10

    Kein Darlehen für Stromschulden im Bereich des SGB II bei sozialwidrigem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11
    In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Mietrückständen trotz ausreichender Mittel erscheint eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER - ; Berlit in LPK-SGB 11, 3. Aufl., § 22 Rdnr. 122; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rdnr. 110).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht, NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10

    Mietschuldenübernahme, Anordnungsgrund

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11
    Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22. Juli 2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14. Oktober 2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - ), kann hier dahinstehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10

    Mietschuldenübernahme; Anordnungsgrund

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11
    Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22. Juli 2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14. Oktober 2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - ), kann hier dahinstehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 5 AS 557/10

    Übernahme von Mietschulden; Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11
    Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22. Juli 2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14. Oktober 2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - ), kann hier dahinstehen.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht, NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht, NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Mietrückständen trotz ausreichender Mittel erscheint eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt ( Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. März 2011 - L 12 AS 622/11 ER-B m. Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER -).

    In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Mietrückständen trotz ausreichender Mittel erscheint eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2011 - L 12 AS 622/11 ER-B m. Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 3 AS 557/10 B ER - juris; Berlit in LPK-SGB 11, 3. Aufl., § 22 Rdnr. 122; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rdnr. 110).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2011 - L 12 AS 4216/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Darlehen wegen Mietschulden

    Ob aus diesem Grund hier darüber hinaus ein Fall vorliegt, bei dem wegen zweckwidriger Verwendung der Leistungen die Übernahme der Mietschulden ausgeschlossen wäre (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 1. März 2011 - L 12 AS 622/11 ER-B - ), kann angesichts der oben gemachten Ausführungen dahin stehen.
  • SG Nürnberg, 20.06.2012 - S 6 AS 547/12

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromschulden durch Nichtzahlung

    Zudem kommt es darauf an, inwieweit den Schulden ein missbräuchliches Verhalten der Hilfebedürftigen zugrunde liegt (LSG Baden-Württemberg v. 01.03.2011 - L 12 AS 622/11 ER-B; LSG Berlin-Brandenburg vom 23.09.2011 - L 14 AS 1533/11 B ER, v. 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER, v. 21.07.2009 - L 34 AS 1090/09 B ER, v. 02.06.2009 - L 14 AS 618/09 B ER; Lauterbach in Gagel, SGB III/SGB II, § 22 SGB II, RdNr. 138; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen v. 04.09.2009 - L 13 AS 52/09 B ER und 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER; LSG Meckenburg-Vorpommern v. 29.09.2011 - L 8 B 509/09 ER; LSG Rheinland-Pfalz v. 27.12.2010 - L 3 AS 557/10 B ER und Münder in LPK, Komm. zum SGB II, § 22 RdNr. 189, wonach dieser Umstand erst im Rahmen der Ermessensentscheidung bedeutsam wird; ausdrücklich offengelassen in LSG Sachsen-Anhalt v. 13.03.2012 - L 2 AS 477/11 B ER).
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