Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33644
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16 B ER (https://dejure.org/2016,33644)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.2016 - L 12 AS 965/16 B ER (https://dejure.org/2016,33644)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - L 12 AS 965/16 B ER (https://dejure.org/2016,33644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,33644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitsuche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherungsleistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitsuche

  • rechtsportal.de

    Grundsicherungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 953
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Der EuGH (Urteile vom 04.06.2009, C-22/08 und C-23/08 Vatsouras/Koupatantze und vom 04.02.2010, C-14/09 Genc; juris) betont in ständiger Rechtsprechung, dass als Arbeitnehmer jeder anzusehen ist, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei nur Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.

    Der EuGH hat vielmehr stets deutlich gemacht, dass eine vorzunehmende Würdigung der Gesamtumstände letztlich den Gerichten der Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt (vgl. EuGH Urteil vom 04.02.2010, C-14/09 Genc; in der Rechtssache Genc waren 5, 5 Wochenstunden und eine Monatsvergütung von 175 EUR ausreichend).

    Danach kann zwar der Umstand, dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur sehr wenige Arbeitsstunden geleistet werden, ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die ausgeübten Tätigkeiten nur untergeordnet und unwesentlich sind, doch lässt es sich unabhängig von der begrenzten Höhe des aus einer Berufstätigkeit bezogenen Entgelts und des begrenzten Umfangs der insoweit aufgewendeten Arbeitszeit nicht ausschließen, dass die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses als tatsächlich und echt angesehen werden kann und es somit ermöglicht, dem Beschäftigten die Arbeitnehmereigenschaft zuzuerkennen (vgl. EuGH Urteil vom 04.02.2010, C-14/09 Genc).

  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) für Vornahmesachen dürfen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 06.08.2014, 1 BvR 1453/12, SGb 2015, 175, m.w.N. und vom 06.02.2013, 1 BvR 2366/12, BVerfGK 20, 196).

    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfG Beschluss vom 06.02.2013, 1 BvR 2366/12, a.a.O.).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Der EuGH (Urteile vom 04.06.2009, C-22/08 und C-23/08 Vatsouras/Koupatantze und vom 04.02.2010, C-14/09 Genc; juris) betont in ständiger Rechtsprechung, dass als Arbeitnehmer jeder anzusehen ist, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei nur Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Der gegenteiligen Auffassung, wonach an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes im Rahmen der Befriedigung von Rechten aus § 22 SGB II geringere Anforderungen zu stellen seien (so wohl LSG NRW Beschluss vom 04.05.2015, L 7 AS 139/15 B ER), folgt der Senat nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.09.2015, L 12 AS 1494/15 B ER; ebenso: LSG NRW Beschlüsse vom 06.07.2015, L 19 AS 931/15 B ER, und vom 25.05.2016, L 9 SO 210/16 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - L 6 AS 2016/15

    Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Nach summarischer Prüfung führt demnach eine Gesamtbewertung der Sach- und Rechtslage dazu, dass vorliegend nicht von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden kann (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23.12.2015, L 12 AS 2000/15 B ER, juris und vom 04.07.2016, L 12 AS 391/16 B ER; vgl auch LSG NRW Beschluss vom 15.12.2015, L 6 AS 2016/15 B ER, juris: 150 Euro ausreichend, da mehr als 25% des Regelsatzes, und LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016, L 7 AS 288/16 B ER, juris: im Ergebnis offen gelassen; a.A. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.02.2015, L 31 AS 3100/14 B ER, Rn. 11ff., mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes insofern erst dann erfolgreich sein, wenn unmittelbar Obdachlosigkeit droht (vergleiche z.B. Senatsbeschlüsse vom 23.10.2013, L 12 AS 1449/13 B ER, und vom 17.02.2015, L 12 AS 47/15 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 12 AS 2000/15

    Beschwerde des Leistungsträgers gegen seine einstweilige Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Nach summarischer Prüfung führt demnach eine Gesamtbewertung der Sach- und Rechtslage dazu, dass vorliegend nicht von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden kann (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23.12.2015, L 12 AS 2000/15 B ER, juris und vom 04.07.2016, L 12 AS 391/16 B ER; vgl auch LSG NRW Beschluss vom 15.12.2015, L 6 AS 2016/15 B ER, juris: 150 Euro ausreichend, da mehr als 25% des Regelsatzes, und LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016, L 7 AS 288/16 B ER, juris: im Ergebnis offen gelassen; a.A. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.02.2015, L 31 AS 3100/14 B ER, Rn. 11ff., mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Bereits das Vorliegen der Voraussetzungen für ein anderes materiell bestehendes Aufenthaltsrecht als ein solches aus dem Zweck der Arbeitsuche hindert sozialrechtlich die positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts allein zum Zwecke der Arbeitsuche (vgl. z.B. BSG Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 43/15 R, und vom 30.01.2013, B 4 AS 54/12 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - L 9 SO 210/16

    Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ; EU-Ausländer; Verfestigter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Der gegenteiligen Auffassung, wonach an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes im Rahmen der Befriedigung von Rechten aus § 22 SGB II geringere Anforderungen zu stellen seien (so wohl LSG NRW Beschluss vom 04.05.2015, L 7 AS 139/15 B ER), folgt der Senat nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.09.2015, L 12 AS 1494/15 B ER; ebenso: LSG NRW Beschlüsse vom 06.07.2015, L 19 AS 931/15 B ER, und vom 25.05.2016, L 9 SO 210/16 B ER).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16
    Es genügt jedoch, dass diese Möglichkeit unter mehreren relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach der Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. zum Begriff der Glaubhaftmachung: BSG Urteil vom 17.04.2013, B 9 V 1/12 R und Beschluss vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B, jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 31 AS 3100/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsanspruch - Grundsicherung für

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - L 7 AS 288/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Streit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - L 19 AS 931/15

    Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Grundsicherungsleistungen nach SGB

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf die Gewährung von Leistungen zur

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

  • SG Dortmund, 13.06.2017 - S 19 AS 2057/17

    Gericht verhängt gegen Jobcenter Hagen Verschuldenskosten

    Das gilt umso mehr, als zumindest in Teilen der Rechtsprechung Einkommen in jeder Höhe zur Begründung der Arbeitnehmereigenschaft für ausreichend erachtet wird, sobald es zu einer Anrechnung im Rahmen des Rechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende führt, also über 100, 00 EUR liegt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.10.2016, L 12 AS 965/16 B ER, juris, Rn. 16; so schon andeutungsweise LSG NRW, Beschluss vom 07.04.2016, L 7 AS 288/16 B ER, juris, Rn. 16; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.06.2016, juris, Rn. 31, wo ein Bruttolohn von 165, 75 EUR für ausreichend erachtet wurde).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - L 12 AS 1420/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Grundsicherung für Arbeitsuchende;

    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners sind diese nach der Rechtsprechung des Senats auch nicht als solche von völlig untergeordneter und unwesentlicher Natur einzuordnen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 07.10.2016, L 12 AS 965/16 B ER).

    Nach summarischer Prüfung führt demnach eine Gesamtbewertung der Sach- und Rechtslage dazu, dass vorliegend nicht von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden kann (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23.12.2015, L 12 AS 2000/15 B ER, vom 04.07.2016, L 12 AS 391/16 B ER, und vom 07.10.2016, L 12 AS 965/16 B ER; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 15.12.2015, L 6 AS 2016/15 B ER: 150 Euro ausreichend, da mehr als 25% des Regelsatzes, und LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016, L 7 AS 288/16 B ER: im Ergebnis offen gelassen; a.A. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.02.2015, L 31 AS 3100/14 B ER, juris Rn. 11ff., mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2021 - L 12 AS 1284/21

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf laufende Leistungen zur Sicherung des

    Der erkennende Senat hat etwa einen monatlichen Verdienst von etwa 160 EUR aufgrund unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse (Senatsbeschlüsse vom 07.10.2016, L 12 AS 965/16 B ER, juris Rn. 16ff., vom 16.12.2016, L 12 AS 1420/16 B ER, juris Rn. 25; vom 04.07.2016, L 12 AS 391/16 B ER, nicht veröffentlicht) als für die Begründung des Arbeitnehmerstatus ausreichend erachtet.

    Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses allein steht der Annahme einer Unfreiwilligkeit danach nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 07.10.2016, L 12 AS 965/16 B ER, juris).

  • SG Hannover, 14.07.2017 - S 48 AS 1951/17

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung

    Als Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ist jeder anzusehen, der nach Würdigung der Gesamtumstände eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei solche Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.10.2016 - L 12 AS 965/16 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

    Der erkennende Senat hat etwa einen monatlichen Verdienst von etwa 160 EUR aufgrund unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse als für die Begründung des Arbeitnehmerstatus ausreichend erachtet (Senatsbeschlüsse vom 07.10.2016, L 12 AS 965/16 B ER, juris Rn. 16ff., vom 16.12.2016, L 12 AS 1420/16 B ER, juris Rn. 25 und vom 04.07.2016, L 12 AS 391/16 B ER, nicht veröffentlicht).
  • SG Aachen, 25.10.2016 - S 11 AS 357/16

    Anspruch eines griechischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von Leistungen der

    Auch hier zeigt sich nach Auffassung der Kammer eindeutig, dass eine schematische Betrachtungsweise keinesfalls in Betracht kommt, sondern die Umstände des Einzelfalls jeweils zu berücksichtigen sind (vgl. dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.10.2016 - L 12 AS 965/16 B ER = juris Rn.16 f.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER, L 19 AS 782/16 B = juris Rn. 19 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - L 12 AS 1027/16

    SGB-XII -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Verfestigter

    Ein Arbeitsverhältnis, das für sie den Status einer Arbeitnehmerin begründet, sieht der Senat hierin jedoch nicht (vgl. zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft Senatsbeschluss vom 07.10.2016, L 12 AS 965/16 B ER, m.w.N.).
  • LSG Hessen, 07.12.2018 - L 6 AS 503/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren

    Jedenfalls wenn ein Arbeitsverhältnis - wie hier - über mehrere Jahre andauert und die Arbeitnehmerin daraus Einkommen in zwar wechselnder, aber doch in nahezu allen Monaten deutlich über den Grundfreibetrag aus § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II hinausgehender Höhe erzielt und dem eine entsprechender Arbeitsleistung gegenübersteht, spricht nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung nach Auffassung des Senats viel dafür, von einem den Arbeitnehmerstatus begründenden Arbeitsverhältnis auszugehen (vgl. in diesem Sinne z.B. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - L 12 AS 965/16 B ER -).
  • SG Karlsruhe, 24.01.2017 - S 4 AS 1827/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Anschluss an EuGH vom 4.2.2010 - C-14/09 - Rechtssache "Genc", Slg. 2010, I-931), reicht eine Arbeitsleistung von 5, 5 Stunden wöchentlich und ein Verdienst von etwa 175 EUR monatlich aus, um die Arbeitnehmereigenschaft anzunehmen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 193/16 B ER -, juris; so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. Oktober 2016 - L 12 AS 965/16 B ER -, juris).
  • SG Hannover, 21.03.2017 - S 48 AS 272/17
    Als Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ist jeder anzusehen, der nach Würdigung der Gesamtumstände eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei nur Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. Oktober 2016 - L 12 AS 965/16 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2016 - L 19 AS 721/16 B ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht