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   LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17   

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https://dejure.org/2018,33237
LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17 (https://dejure.org/2018,33237)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.03.2018 - L 12 KA 2/17 (https://dejure.org/2018,33237)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. März 2018 - L 12 KA 2/17 (https://dejure.org/2018,33237)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung bei nicht nachgewiesener Fortbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vertragsärztliche Zulassungsentziehung wegen eines nicht erbrachten Fortbildungsnachweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsrecht | Zulassungsentziehung wegen der hartnäckigen Weigerung sich fortzubilden

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt und Professor verliert Zulassung wegen Nichterfüllung der Fortbildungspflicht

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Zulassungsentziehung | Keine Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung mehr als 10 Jahre

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 37/14 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Die nachträgliche Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung und deren Nachweis gegenüber der Beigeladenen zu 1) nach Ablauf dieser Nachfrist kann daher bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Zulassungsentziehung gegeben sind, keine Berücksichtigung finden (BSG, Beschluss vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 37/14 B, Rn. 13 sowie Beschluss vom 28.10.2015, Az. B 6 KA 36/15 B, Rn. 15).

    In diesem Zusammenhang geht auch der Gesetzgeber davon aus, dass ein Vertragsarzt, der fünf Jahre seiner Fortbildungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt und sich auch durch empfindliche Honorarkürzungen nicht beeindrucken lässt, sich hartnäckig der Fortbildungsverpflichtung verweigert und damit seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt (BSG, Beschluss vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 37/14 B unter Verweis auf BT-Drs. 15/1525 S. 110 zu § 95d Abs. 3 SGB V).

    Denn ein Verschulden ist nicht - auch nicht bei einer Entziehung der Zulassung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht - erforderlich (BSG, Beschluss vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 37/14, Rn. 11).

    Dies stellt keine nur geringfügige Verletzung der Pflichten des Klägers aus § 95d SGB V dar, wie etwa eine nur geringfügige Verspätung um wenige Stunden bei der Vorlage des Fortbildungsnachweises (BSG, Beschluss vom 11.2.2015, B 6 KA 37/14 B, Rn. 17).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Davon ist auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr. 10 mwN; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr. 13; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr. 37; BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr. 13; BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr. 23; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr. 20; vgl. auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S. 30).

    Der bei solch einem schweren Eingriff in die Berufswahlfreiheit stets zu beachtende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es aber, zum Zeitpunkt der Entscheidung der Zulassungsgremien bereits länger als fünf Jahre zurückliegende Pflichtverletzungen nur dann noch zur Grundlage einer Zulassungsentziehung zu machen, wenn sie besonders gravierend waren oder aus anderen Gründen bis in die Gegenwart hinein fortwirken (BSG, Urteil vom 19.7.2006, Az. B 6 KA 1/06 R, Rn. 14).

  • SG München, 13.12.2016 - S 49 KA 349/16

    Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Das am 13.12.2016 verkündete und am 27.12.2016 zugestellte Urteil des Sozialgerichts München, Aktenzeichen S 49 KA 349/16, wird aufgehoben.

    Dem Senat lagen die Verwaltungsakten des ZA und des Beklagten sowie die Verfahrensakte des Sozialgerichts München zum Verfahren S 49 KA 349/16 vor.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Davon ist auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr. 10 mwN; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr. 13; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr. 37; BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr. 13; BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr. 23; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr. 20; vgl. auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S. 30).

    Für die Gröblichkeit der Pflichtverletzung ist maßgeblich, welchen Stellenwert die verletzte Pflicht hat und wie schwer der Verstoß unter Berücksichtigung seiner Eigenart wiegt (BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr. 33); allein Ausmaß und Schwere der Pflichtverletzungen sind der Maßstab dafür, ob den Institutionen der vertragsärztlichen Versorgung eine Fortsetzung der Zusammenarbeit zuzumuten ist.

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R

    (Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Die Honorarkürzungen nach § 95d Abs. 3 S. 3 SGB V sind Sanktionen zur Durchsetzung der Fortbildungspflicht als Maßnahme der Qualitätssicherung (BSG, Urteil vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 19/14 R, Rn. 16 und Beschluss vom 13.5.2015, Az. B 6 KA 50/14 B, Rn. 9) und keine bloßen Abschläge bei Nichterfüllung von vertragsärztlichen Verpflichtungen.
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 50/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Durchführung eines Revisionsverfahrens

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Die Honorarkürzungen nach § 95d Abs. 3 S. 3 SGB V sind Sanktionen zur Durchsetzung der Fortbildungspflicht als Maßnahme der Qualitätssicherung (BSG, Urteil vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 19/14 R, Rn. 16 und Beschluss vom 13.5.2015, Az. B 6 KA 50/14 B, Rn. 9) und keine bloßen Abschläge bei Nichterfüllung von vertragsärztlichen Verpflichtungen.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Davon ist auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr. 10 mwN; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr. 13; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr. 37; BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr. 13; BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr. 23; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr. 20; vgl. auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S. 30).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Davon ist auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr. 10 mwN; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr. 13; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr. 37; BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr. 13; BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr. 23; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr. 20; vgl. auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S. 30).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Davon ist auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr. 10 mwN; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr. 13; BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr. 37; BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr. 13; BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr. 23; BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr. 20; vgl. auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S. 30).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
    Die nachträgliche Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung und deren Nachweis gegenüber der Beigeladenen zu 1) nach Ablauf dieser Nachfrist kann daher bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine Zulassungsentziehung gegeben sind, keine Berücksichtigung finden (BSG, Beschluss vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 37/14 B, Rn. 13 sowie Beschluss vom 28.10.2015, Az. B 6 KA 36/15 B, Rn. 15).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R

    Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung

  • SG München, 27.07.2020 - S 28 KA 228/19

    Zulassungsentzug mangels Fortbildung

    Eine Zulassungsentziehung ist im engeren Sinne verhältnismäßig, wenn sie bei Abwägung des vom Vertragsarzt gesetzten Eingriffsanlasses im Verhältnis zur Eingriffstiefe angemessen ist (BayLSG, Urteil vom 14.3.2018, Az. L 12 KA 2/17, Rn. 70).
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