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   LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18   

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https://dejure.org/2021,42044
LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18 (https://dejure.org/2021,42044)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 08.06.2021 - L 12 R 331/18 (https://dejure.org/2021,42044)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - L 12 R 331/18 (https://dejure.org/2021,42044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 51 Abs 1 SGB 1, § 51 Abs 2 SGB 1, § 52 SGB 1, § 387 BGB, § 38 InsO
    Unzulässigkeit einer Auf- bzw Verrechnung nach § 51 bzw § 52 SGB 1 nach Erteilung einer Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    (Unzulässigkeit einer Auf- bzw Verrechnung nach § 51 bzw § 52 SGB 1 nach Erteilung einer Restschuldbefreiung)

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Verrechnung einer Altersrente mit einer Beitragsforderung; Aufrechnungsverbot nach Erteilung einer Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 1069
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Eine Aufrechnungslage (Verrechnungslage) erfordert, dass die Forderungen gleichartig sind, die Gegenforderung - hier die Beitragsforderung für 2005 - vollwirksam, fällig und erzwingbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08).

    Ein bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Im Übrigen werde auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2018 - L 19 AS 1286/17 Bezug genommen.

    Anders als in dem vom LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 15. März 2018 - L 19 AS 1286/17 entschiedenen Fall - hier griff der Kläger zunächst einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid (als Grundlage einer etwaigen, nachfolgenden Aufrechnung seitens des Beklagten) an - steht vorliegend die zur Aufrechnung (Verrechnung) gestellte Gegenforderung nicht mehr im Streit.

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Bei dieser handelt es sich um einen der Zwangsvollstreckung ähnlichen, außergerichtlichen Zugriff auf die Gegenforderung, um einen Forderungsdurchsetzung im Wege der Selbsthilfe (vgl. BSG, Urteil vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R).

    Der Senat stellt sich nicht in Widerspruch zu dem Urteil des BSG vom 7. Februar 2012 - B 13 R 85/09 R.

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Das BSG habe in seinem Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 5/11 R u. a. ausgeführt: "Nach Erteilung der Restschuldbefreiung an die Klägerin durch Beschluss des AG Potsdam vom 25. November 2008 dürfte die - infolge der unwirksamen Aufrechnung noch nicht erloschene - Beitragsforderung der DRV Mitteldeutschland allerdings nicht mehr durchsetzbar sein (zur Umwandelung einer Forderung aufgrund einer Restschuldbefreiung in eine Naturalobligation vgl. Lang in Braun, InsO, 5. Auflage 2012, § 301 Rdnr. 2)." Durch die rechtswirksame Restschuldbefreiung des Klägers im Sinne von § 300 InsO in Verbindung mit § 302 Nr. 1 InsO vom 10. Oktober 2012 könnten die bestandskräftig festgestellten Beitragsforderungen der Beigeladenen gegen den Kläger, soweit diese Beitragsforderungen durch den Kläger nicht bereits durch eine Verrechnung nach § 51 Abs. 2 SGB I i.V.m. § 52 SGB I tatsächlich erfüllt worden seien, durch die Beklagte nicht mehr gemäß § 51 Abs. 1 SGB I i.V.m. § 52 SGB I mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB VI des Klägers verrechnet werden.

    Infolge der mit Beschluss des AG G. vom 10. Oktober 2012 - 8 IN 517/017 erteilten Restschuldbefreiung hat sich die Beitragsforderung der Beigeladenen in eine Naturalobligation, d. h. in eine unvollkommene Verbindlichkeit umgewandelt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 KR 19/14 R und BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 5/11 R).

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 13 R 25/17

    Verrechnung mit einer Beitragsforderung nach erteilter Restschuldbefreiung

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Auf das Urteil des Bayer. LSG vom 26. April 2016 - L 13 R 25/17 und das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2015 - L 3 U 561/13 werde Bezug genommen.

    Aus den oben genannten Privilegierungen folgt für den Senat aber nicht, dass die Gegenforderung (hier: Beitragsansprüche und Säumniszuschläge der Beigeladenen) nicht an der Wirkung der Restschuldbefreiung teilnimmt und eine Verrechnung/Aufrechnung mit Forderungen im Sinne des § 51 Abs. 2 SGB I weiterhin möglich ist (so aber: Bayer. LSG, Urteil vom 21. März 2018 - L 13 R 25/17).

  • BGH, 05.04.2016 - VI ZR 283/15

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung:

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Allgemein gilt, dass ein Anspruch begründet ist, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt, d.h. der Rechtsgrund der Entstehung bereits gelegt war, selbst wenn sich eine Forderung hieraus erst nach Verfahrenseröffnung ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2016 - VI ZR 283/15).
  • BSG, 27.11.1962 - 3 RK 37/60

    Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für Sprachlehrer einer privaten

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Er muss auch die Möglichkeit haben, ein für ihn negatives Urteil, das ihn wie die anderen Beteiligten bindet, aus eigenem Recht anzugreifen (vgl. schon BSG, Urteil vom 27. November 1962 - 3 RK 37/60).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht einer zur Sicherung eines Darlehens

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Infolge der mit Beschluss des AG G. vom 10. Oktober 2012 - 8 IN 517/017 erteilten Restschuldbefreiung hat sich die Beitragsforderung der Beigeladenen in eine Naturalobligation, d. h. in eine unvollkommene Verbindlichkeit umgewandelt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 KR 19/14 R und BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 5/11 R).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Nach allgemeiner Auffassung muss die Behörde bei der Ermessenentscheidung von einer richtigen Beurteilung der Voraussetzungen für das Ermessen und bei dessen Ausübung vom richtigen und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgehen; sie darf nur eine Rechtsfolge aussprechen und muss überhaupt eine Ermessensentscheidung treffen, wo das Gesetz eine solche vorsieht (vgl. BSG; Urteil vom 14. November 1985 - 7 RAR 123/84).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13

    Zulässigkeit der Verrechnung einer dem Arbeitgeber gewährten Verletztenrente mit

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
    Auf das Urteil des Bayer. LSG vom 26. April 2016 - L 13 R 25/17 und das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2015 - L 3 U 561/13 werde Bezug genommen.
  • LSG Hessen, 18.12.2023 - L 5 R 240/21

    Rentenversicherung

    Das Erfordernis einer Aufrechnungslage nach § 387 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird durch die §§ 51, 52 SGB I - mit Ausnahme der Gegenseitigkeit der Forderungen bei der Verrechnung - nicht modifiziert (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juni 2021, L 12 R 331/18, juris Rdnr. 28).
  • SG Gießen, 20.09.2021 - S 6 R 34/18
    Das Erfordernis einer Aufrechnungslage nach § 387 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird durch die §§ 51, 52 SGB I - mit Ausnahme der Gegenseitigkeit der Forderungen bei der Verrechnung - nicht modifiziert (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juni 2021, L 12 R 331/18, juris Rdnr. 28).
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