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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - L 12 SF 3/12 EK AL   

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https://dejure.org/2013,10174
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - L 12 SF 3/12 EK AL (https://dejure.org/2013,10174)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.02.2013 - L 12 SF 3/12 EK AL (https://dejure.org/2013,10174)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - L 12 SF 3/12 EK AL (https://dejure.org/2013,10174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 2 AL 37/07

    Recht der Arbeitsförderung: Rückforderung eines Eingliederungszuschusses;

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - L 12 SF 3/12
    Nachdem auch das zweite Klageverfahren in der Berufungsinstanz anhängig geworden war, wurde das erste Verfahren wieder aufgegriffen mit Vergabe eines neuen Aktenzeichens (L 2 AL 37/07 WA).

    Betreff des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten der Ausgangsverfahren L 2 AL 41/07 sowie L 2 AL 37/07 WA Bezug genommen, welche Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Nach dieser Prämisse konnte die auf eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer gerichtete Klage hinsichtlich des ersten Klageverfahrens S 4 AL 366/03 bzw. L 2 AL 81/04 (später L 2 AL 37/07 WA) keinen Erfolg haben, weil dieses Verfahren für sich allein genommen in beiden Instanzen nicht überlang gewesen ist.

    Bei Anwendung dieser Grundsätze war für das Verfahren S 4 AL 366/03 beim SG Schwerin keine überlange Verfahrensdauer festzustellen (vgl. 1.), das gleiche gilt im Ergebnis für das diesbezügliche Berufungsverfahren L 2 AL 81/04 bzw. L 2 AL 37/07 WA (vgl. 2.).

    Das diesbezügliche Berufungsverfahren L 2 AL 81/04 bzw. L 2 AL 37/07 WA hat zwar nahezu sieben Jahre gedauert, gleichwohl ist eine überlange Verfahrensdauer nicht feststellbar.

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - L 12 SF 3/12
    Umgekehrt vermag der Senat allerdings eine darüber hinausgehende Zeitdauer als Normalmaß für eine nicht gegebene Überlänge nicht mehr zu bejahen, soweit in der bisherigen Rechtsprechung bislang deutlich längere Fristen zugrunde gelegt wurden (so hat das BSG mit Beschluss vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 220/04 B - ausgeführt, dass die generelle Grenze für ein Sozialgerichtsverfahren in einer Instanz drei Jahre betrage).
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am

    Grundsätzlich kann auch eine nur geringfügige Befassung mit der Sache ausreichen (vgl hierzu LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 13.2.2013 - L 12 SF 3/12 EK AL - Juris RdNr 31, dort offengelassen für Kenntnisnahmeverfügung während Urlaubsvertretung) .

    Eine vorschnelle Drohung mit Zwangsmaßnahmen lässt zumindest befürchten, das Gutachten werde nicht in der gebotenen Gründlichkeit und damit Qualität erstattet werden (vgl LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.5.2015 - L 37 SF 37/12 EK VH - Juris RdNr 164; LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 13.2.2013 - L 12 SF 3/12 EK AL - Juris RdNr 48) oder der Gutachter werde von der Übernahme weiterer Aufträge abgeschreckt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 37 SF 66/12

    Überlanges Gerichtsverfahren - Art 23 ÜberlVfRSchG - abgeschlossenes Verfahren -

    49 Zur Überzeugung des Senats hat insoweit eine beide Rechtszüge würdigende einheitliche Betrachtung zu erfolgen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2013 - L 2 SF 1495/12 - Rn. 38 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 02.20.2008 - B 9 VH 1/07 R -, Rn. 66 ff. sowie EGMR, Beschluss vom 10.02.2009 - 30209/05, Rn. 31-33, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2012 - L 10 SF 5/12 ÜG - Rn. 203 ff.; Thüringer LSG, Urteil vom 18.06.2013 - L 3 SF 1759/12 EK - Rn. 45, vgl. auch: Hessisches LSG, Urteil vom 06.02.2013 - L 6 SF 6/12 EK U - Rn. 64 ff., 73 ff., 78, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012 - OVG 3 A 2.12 - Rn. 23 sowie Roller, DRiZ, Beilage Juni 2012, 1 ff., 7, der davon ausgeht, dass eine besonders zügige Bearbeitung in der Rechtsmittelinstanz eine Verzögerung der vorherigen Instanz(en) kompensieren könne und umgekehrt; anders: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.02.2013 - L 12 SF 3/12 EK AL - Rn. 44 und wohl auch KG Berlin, Urteil vom 11.12.2012 - 7 SchH 5/12 EntV - Rn. 13 f., 21 ff., OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2013 - 4 SchH 1/12 - Rn. 123 ff.; die Frage ausdrücklich offen lassend: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.09.2012 - L 38 SF 73/12 EK AS - Rn. 20, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.02.2013 - OVG 3 A 11.12 - Rn. 25 sowie - mit ausführlicher Darstellung zum damaligen Meinungsstand - Urteil vom 27. März 2012 - OVG 3 A 1.12 - Rn. 28 ff., alle zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 SF 546/14

    Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines sozialgerichtlichen

    Dem Land obliegt es gegenüber dem Rechtsschutzsuchen, Gerichte sowohl qualitativ als auch quantitativ so auszustatten, dass es nicht zu überlangen Verfahren kommt (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.02.2013 - L 12 SF 3/12 EK AL -).
  • LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 49/13

    EntschädigungsklageKlageänderung der Entschädigungsklage Dauer eines Verwaltungs

    Dass das Vorliegen einer Rüge nicht gleichzeitig eine Zulässigkeitsvoraussetzung darstellt, ergibt sich aus § 198 Abs. 4 S. 3, HS 2 GVG (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.02.2013, L 12 SF 3/12 EK AL, Rn. 35; a.A. möglicherweise BSG, Urteile vom 21.02.2013, B 10 ÜG 1/12 KL und B 10 ÜG 2/12 KL, jeweils Rn. 18, wo das Erfordernis einer Verzögerungsrüge unter 1. f) als Frage der Zulässigkeit behandelt wird; davon abrückend aber BSG, Beschluss vom 27.06.2013, B 10 ÜG 9/13 B, Rn. 27).
  • LSG Bayern, 20.06.2013 - L 8 SF 134/12

    Entschädigung, unangemessene Dauer, Gerichtsverfahren, Verzögerungsrüge,

    Dass das Vorliegen einer Rüge nicht gleichzeitig eine Zulässigkeitsvoraussetzung darstellt, ergibt sich aus § 198 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GVG (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.02.2013, L 12 SF 3/12 EK AL, Rn. 35; a.A. möglicherweise BSG, Urteile vom 21.02.2013, B 10 ÜG 1/12 KL und B 10 ÜG 2/12 KL, jeweils Rn. 18, wo das Erfordernis einer Verzögerungsrüge unter 1. f) als Frage der Zulässigkeit behandelt wird; davon abrückend aber - nach Verkündung des vorliegenden Urteils - BSG, Beschluss vom 27.06.2013, B 10 ÜG 9/13 B, Rn. 27).
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