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   LSG Thüringen, 10.07.2013 - L 12 SF 916/12 EK   

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https://dejure.org/2013,43599
LSG Thüringen, 10.07.2013 - L 12 SF 916/12 EK (https://dejure.org/2013,43599)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10.07.2013 - L 12 SF 916/12 EK (https://dejure.org/2013,43599)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - L 12 SF 916/12 EK (https://dejure.org/2013,43599)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 19.03.2014 - X K 8/13

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im

    a) Im Rahmen von Entschädigungsklagen sind die genannten Vorschriften auch in den öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten anwendbar, weil Spezialregelungen, die den allgemeinen Anspruch auf Prozesszinsen verdrängen könnten, nicht bestehen (vgl. für die Sozialgerichtsbarkeit Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Februar 2013 L 6 SF 6/12 EK U, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2013, 472, und des Thüringer Landessozialgerichts vom 10. Juli 2013 L 12 SF 916/12 EK, nicht veröffentlicht).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - L 37 SF 6/16

    Anspruch des Verfahrensbeteiligten auf Entschädigung wegen überlanger Dauer des

    Zur Überzeugung des Senats folgt aus den jeweiligen Verbindungen jedoch nicht, dass die einzelnen Verfahren ihre Eigenständigkeit verloren haben und (nur noch) als Einheit zu betrachten wären (so aber wohl LSG Thüringen, Urteil vom 10. Juli 2013, L 12 SF 916/12 EK, abrufbar unter juris, Rn. 41 ff.).

    Dies durch den Ansatz einer Durchschnittsbetrachtung (so wohl LSG Thüringen, Urteil vom 10. Juli 2013, L 12 SF 916/12 EK, juris, Rn. 41 f.) aufzufangen, erscheint dem Senat nicht sachgerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 37 SF 55/21

    Überlanges Gerichtsverfahren - Abschluss des Hauptsacheverfahrens - überdauerndes

    Zur Überzeugung des Senats folgt aus den jeweiligen Verbindungen jedoch nicht, dass die einzelnen Verfahren ihre Eigenständigkeit verloren haben und (nur noch) als Einheit zu betrachten wären (so aber wohl LSG Thüringen, Urteil vom 10. Juli 2013 - L 12 SF 916/12 EK - Rn. 41 ff., juris).
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