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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,34432
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09 B ER (https://dejure.org/2009,34432)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.09.2009 - L 13 AS 252/09 B ER (https://dejure.org/2009,34432)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. September 2009 - L 13 AS 252/09 B ER (https://dejure.org/2009,34432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Darlehen für Energiekostenrückstände - Prüfung des Tatbestandsmerkmals "gerechtfertigt" - Ermessensentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz - Herbeiführung der Notlage - Stromsperre

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs 5 S 1 SGB 2; § 22 Abs 5 S 2 SGB 2; § 22 Abs 5 S 3 SGB 2; § 86b Abs 2 S 2 SGG
    Angemessene Unterkunft; Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; Arbeitsuchender; Begriff; Behebung; Darlehen; einstweilige Anordnung; einstweiliger Rechtsschutz; Eintritt; Energiekosten; Energiekostenrückstand; Energiezufuhr; Ermessen; Ermessensausübung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - L 7 B 273/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn bereits ein Räumungstitel vorliegt und eine ausdrückliche Verzichterklärung des Vermieters auf Durchsetzung des Räumungstitels nicht vorliegt (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - L 7 AS 65/05 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2008 - L 7 B 273/08 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09
    Auch ist grundsätzlich nicht die Übernahme von Rückständen gerechtfertigt, die zur Sicherung einer nicht kostenangemessenen Unterkunft führen würden; denn es kann nicht Sinn der Regelung sein, die Vorschriften zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft dadurch gegenstandslos werden zu lassen, dass auf diesem Wege zu teure Unterkunftskosten nachträglich doch übernommen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2009 - L 25 AS 38/09 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2009 - L 20 B 130/08 AS ER - und Beschluss vom 17. April 2009 - L 19 B 75/09 AS ER - Berlit in: LPK - SGB 11, 2. Auflage 2007, § 22 Rdn. 112).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09
    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Hilfesuchende ihre Mieten oder Energiekostenabschläge bewusst im Vertrauen darauf nicht zahlt, dass diese später doch vom Leistungsträger darlehensweise nach der hier in Rede stehenden Vorschrift übernommen werden würden; eine gezielte Herbeiführung der Notlage zulasten des Leistungsträgers kann nicht hingenommen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER - Streichsbier, a. a. O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2009 - L 7 AS 546/09

    Gewährung eines Darlehens zur Tilgung von Stromschulden nach dem Sozialgesetzbuch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09
    Das Ermessen ist auch bei unmittelbar drohender Sperre der Energiezufuhr nicht reduziert, wenn sich eine Hilfeempfängerin ein sozialwidriges, unwirtschaftliches und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ignorierendes Verhalten entgegenhalten lassen muss (vgl. Berlit, a. a. O., Rdn. 118; wohl anderer Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Mai 2009 - L 7 AS 546/09 B ER -).
  • LSG Hessen, 26.10.2005 - L 7 AS 65/05

    Einstweilige Anordnung - vergangener Zeitraum - Arbeitslosengeld II - Übernahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn bereits ein Räumungstitel vorliegt und eine ausdrückliche Verzichterklärung des Vermieters auf Durchsetzung des Räumungstitels nicht vorliegt (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - L 7 AS 65/05 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2008 - L 7 B 273/08 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - L 25 AS 38/09

    Übernahme von Heizkosten zur Sicherung der Unterkunft nur, wenn die vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09
    Auch ist grundsätzlich nicht die Übernahme von Rückständen gerechtfertigt, die zur Sicherung einer nicht kostenangemessenen Unterkunft führen würden; denn es kann nicht Sinn der Regelung sein, die Vorschriften zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft dadurch gegenstandslos werden zu lassen, dass auf diesem Wege zu teure Unterkunftskosten nachträglich doch übernommen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2009 - L 25 AS 38/09 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2009 - L 20 B 130/08 AS ER - und Beschluss vom 17. April 2009 - L 19 B 75/09 AS ER - Berlit in: LPK - SGB 11, 2. Auflage 2007, § 22 Rdn. 112).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09
    Wegen des Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz), ist von diesem Grundsatz aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, BVerfGE 79, 69, 74 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Keinesfalls darf die Transferleistung dazu dienen, den Leistungsempfänger lediglich von zivilrechtlichen Erstattungsansprüchen eines Vermieters freizustellen (LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 29.03.2012 - L 7 AS 1094/12 ER-B mit Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.2007 - L 8 AS 4481/07 ER-B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17.01.2008 - L 32 B 2312/07 AS ER -, vom 02.03.2009 - L 28 AS 253/09 B - und vom 08.01.2010 - L 34 AS 1936/09 - B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.09.2009 - L 13 AS 252/09 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.11.2008 - L 7 B 273/08 AS ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.02.2010 - L 5 AS 2/10 B ER - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2010 - L 13 AS 147/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung,Übernahme

    Denn es kann nicht Sinn der Regelung sein, die Vorschriften zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft dadurch gegenstandslos werden zu lassen, dass auf diesem Weg zu teure Unterkunftskosten nachträglich doch übernommen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 4. September 2009 - L 13 AS 252/09 B ER - m. w. N. in: FEVS 61, 237).

    Ausgehend von diesen Überlegungen (vgl. dazu: Beschluss des Senats vom 4. September 2009 - L 13 AS 252/09 B ER -) kann es dahinstehen, ob die von der Antragsgegnerin vertretene Ansicht zutreffend ist, die bislang von ihr berücksichtigten Heizkosten für die Wohnung des Antragstellers seien überhöht, müssten vielmehr nach einem eigenen "kommunalen" Heizkostenspiegel beurteilt werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 11 AS 519/11
    Denn eine solche Prüfung hätte nur zu erfolgen, wenn die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift vorlägen (vgl. LSG Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 4. September 2009 - L 13 AS 252/09 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2010 - L 5 AS 2/10 B ER; Berlit, a.a.O, Rdnr. 194).

    Satz 2 der genannten Norm engt den Satz 1 ein, so dass sich der dort genannte Begriff "gerechtfertigt" auch auf Satz 1 bezieht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. September 2009 - a.a.O.).

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