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   LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B   

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https://dejure.org/2007,5895
LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B (https://dejure.org/2007,5895)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B (https://dejure.org/2007,5895)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B (https://dejure.org/2007,5895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - Vermutungsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld II sowie von Leistungen für Mehrbedarf wegen der Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes; Erforderlichkeit der Glaubhaftmachung eines Nachholbedarfs im Hinblick auf das Vorliegen eines Anordnungsgrundes für die Zeit vor ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Vermutung für eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, eheähnliche Gemeinschaft, räumliches Zusammenleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Darunter wurde eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft im Sinn einer über eine bloße Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehenden Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft verstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 87, 234, 264 f., Beschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1962/04 - veröffentlicht in Juris, Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 98, 195, 199; Bundessozialgericht in BSGE 90, 90, 98 f.); die auf Dauer angelegte Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts muss daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulassen und sich durch innere Bindungen auszeichnen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen.

    Bei der Beurteilung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, gilt vor allem die Dauer des Zusammenlebens als gewichtigste Hinweistatsache (BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - veröffentlicht in Juris; BSGE 90, 90, 102).

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZR 284/99

    Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Deshalb ist die früher diskutierte Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft stets eine Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft voraussetzt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Oktober 2001 - XII ZR 284/99 - NJW 2002, 217, zu § 1579 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch) nicht mehr aufzuwerfen.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Darunter wurde eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft im Sinn einer über eine bloße Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehenden Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft verstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 87, 234, 264 f., Beschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1962/04 - veröffentlicht in Juris, Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 98, 195, 199; Bundessozialgericht in BSGE 90, 90, 98 f.); die auf Dauer angelegte Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts muss daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulassen und sich durch innere Bindungen auszeichnen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.12.2005 - L 13 AS 5471/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Der Senat hat dabei eine die Dauerhaftigkeit und Kontinuität belegende Verfestigung einer Gemeinschaft grundsätzlich erst bei einem Zusammenleben von mindestens einem Jahr angenommen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Dezember 2005 - L 13 AS 5471/05 ER-B - veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Der Anordnungsanspruch hängt vom voraussichtlichen Erfolg des Hauptsacherechtsbehelfs ab und erfordert eine summarische Prüfung; an ihn sind um so niedrigere Anforderungen zu stellen, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen wiegen, insbesondere eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht (vgl. Bundesverfassungsgericht in NJW 2003, 1236 f. und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - abgedruckt in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2006 - L 13 AS 2759/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung als Regelungsanordnung setzt einen jeweils glaubhaft zu machenden (vgl. § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]) Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch voraus (zum Folgenden vgl. Senatsbeschluss vom 31. August 2006 - L 13 AS 2759/06 ER-B m.w.N., abgedruckt in Juris).
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Abzuwägen sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptsacherechtsbehelf aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Hauptsacherechtsbehelf aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 1 BvR 276/05 - NJW 2005, 1418 f.).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Darunter wurde eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft im Sinn einer über eine bloße Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehenden Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft verstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 87, 234, 264 f., Beschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1962/04 - veröffentlicht in Juris, Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 98, 195, 199; Bundessozialgericht in BSGE 90, 90, 98 f.); die auf Dauer angelegte Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts muss daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulassen und sich durch innere Bindungen auszeichnen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Darunter wurde eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft im Sinn einer über eine bloße Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehenden Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft verstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 87, 234, 264 f., Beschluss vom 2. September 2004 - 1 BvR 1962/04 - veröffentlicht in Juris, Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 98, 195, 199; Bundessozialgericht in BSGE 90, 90, 98 f.); die auf Dauer angelegte Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts muss daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulassen und sich durch innere Bindungen auszeichnen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner in den Not- und Wechselfällen des Lebens begründen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06
    Der Anordnungsanspruch hängt vom voraussichtlichen Erfolg des Hauptsacherechtsbehelfs ab und erfordert eine summarische Prüfung; an ihn sind um so niedrigere Anforderungen zu stellen, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen wiegen, insbesondere eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht (vgl. Bundesverfassungsgericht in NJW 2003, 1236 f. und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - abgedruckt in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2021 - L 9 AS 233/21

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangsregelung während der

    Denn einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit herbeizuführen ist, von einer in die Gegenwart fortwirkenden Notlage abgesehen, nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06 -, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2007 - L 7 AS 640/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und

    Es ist vielmehr Sache des Hilfebedürftigen, plausible Gründe darzulegen, die gegebenenfalls bewiesen sein müssen, dass keiner der in § 7 Abs. 3a SGB II aufgeführten Sachverhalte vorliegt oder dass die Vermutung durch andere Umstände entkräftet wird (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B -, ; vgl. entsprechend zur Rechtslage vor Einfügung des § 7 Abs. 3a SGB II, Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. Juni 2005 - L 11 B 226/05 AS ER - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - L 7 AS 5125/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Schriftform der Beschwerde - fehlende Unterschrift -

    Ist indes zumindest einer der Vermutungstatbestände des § 7 Abs. 3a SGB II erfüllt, trifft den Anspruchsteller die Darlegungslast dafür, dass keiner der dort aufgeführten Sachverhalte vorliegt oder die Vermutung durch andere Umstände entkräftet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2007 a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B - ; Bundestags-Drucksache 16/1410 S. 19 ; Spellbrink, NZS 2007, 121, 126 f.; A. Loose in Hohm, GK-SGB II, a.a.O. Rdnr.71; Peters in Estelmann, SGB II, § 7 Rdnr. 43; a.A. Brühl/Schoch in LPK-SGB 11, 2.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - L 7 AS 1619/15

    Einstweiliger Rechtsschutz und Beschwerdeverfahren

    Es ist vielmehr Sache des Hilfebedürftigen, plausible Gründe darzulegen und glaubhaft zu machen, durch die die Vermutung entkräftet wird bzw. aufgrund derer das Zusammenwohnen als reine Zweck- oder Wohngemeinschaft einzustufen ist (Beschluss des Senats vom 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15 B ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B; Begründung des Gesetzentwurfes, BT-Drucksache 16/1410).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf Leistungen zur Sicherung des

    Es ist vielmehr Sache des Hilfebedürftigen, plausible Gründe darzulegen, die gegebenenfalls bewiesen sein müssen, durch die Vermutung entkräftet wird bzw. aufgrund derer das Zusammenwohnen als reine Zweck- oder Wohngemeinschaft einzustufen ist (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B; Begründung des Gesetzentwurfes, BT-Drucksache 16/1410).
  • OVG Bremen, 28.06.2007 - S2 B 203/07

    Gesetzliche Vermutung für eine Verantwortungsgemeinschaft

    Bei der Beurteilung der - vergleichbaren - Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, gilt vor allem die Dauer des Zusammenlebens als gewichtigste Hinweistatsache (vgl. BVerwG, B. v. 24.06.1999 - 5 B 114/98 - LSG Baden-Württemberg, B. v. 16.01.2007 - L 13 AS 3747/06 - ER - B m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2007 - L 7 B 69/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Senat konnte dabei offen lassen, ob die Vermutung des § 7 Abs. 3a SGB II nur dann greift, wenn zwischen den Mitbewohnern ein "gemeinsamer Haushalt" i.S.v. § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II besteht (so Landessozialgericht (LSG) NRW vom 07.02.2007, L 1 B 45/06 AS ER; ferner LSG Baden-Württemberg vom 16.01.2007, L 13 AS 3747/06 ER - B; anders SG Reutlingen vom 18.12.2006, S 2 AS 4271/06 ER: "wenn zwei Personen in einer räumlich nicht getrennten Wohneinheit ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben"; vgl. auch Spellbrink, NZS 2007, Seite 121, 125 f. mit Hinweis auf die Bedürftigkeitsfiktion des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2007 - L 28 B 743/07

    Anforderungen an die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft als

    Besteht ein gemeinsamer Haushalt nicht, kommt der Frage, ob die Gemeinschaft von ihrer Intensität im menschlichen Bereich her gleichwohl einem ehelichen Zusammenleben entspricht, keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. für die eheähnliche Gemeinschaft LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 16. Januar 2007 - L 13 AS 3747/06 ER-B, zitiert nach juris, dort RdNr. 6).
  • SG Karlsruhe, 26.10.2010 - S 5 AS 3363/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Verantwortungs- und

    Eine solche Partnerschaft setzt eine Beziehung mit einer gewissen Ausschließlichkeit (Treue) voraus ( Spellbrink , a. a. O.), also eine auf Dauer angelegte Verbindung zweier Personen, die daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.1.2007, L 13 AS 3747/06 ER-B, Rdnr. 6 - nach Juris).
  • SG Karlsruhe, 17.06.2010 - S 13 AS 4100/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und

    Aufgrund der Verweigerung des berechtigten Hausbesuchs ist die Beklagte berechtigt gewesen, ohne weitere Ermittlungen von dem für den Kläger ungünstigsten Ergebnis auszugehen - dem Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft und der Deckung des gemeinsamen Bedarfs aufgrund Einkommen und Vermögen der Zeugin - und den Antrag abzulehnen (ebenso Luthe , ebd., m.w.N.; aA LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2007, L 13 AS 3747/06 ER-B).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 12 AS 3633/09
  • SG Darmstadt, 20.12.2017 - S 1 AS 1029/17

    SGB II

  • SG Karlsruhe, 26.06.2012 - S 4 AS 3038/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - ausreichende

  • SG Karlsruhe, 02.04.2012 - S 4 AS 165/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

  • SG Karlsruhe, 29.03.2012 - S 4 AS 165/11

    Abgrenzung einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft von einer

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - L 12 AS 4503/09
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2009 - L 1 AS 3121/09
  • LSG Baden-Württemberg, 24.12.2008 - L 1 AS 2723/09
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