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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 13 AS 43/11   

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https://dejure.org/2011,18359
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 13 AS 43/11 (https://dejure.org/2011,18359)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.06.2011 - L 13 AS 43/11 (https://dejure.org/2011,18359)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11 (https://dejure.org/2011,18359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei "Bagatellstreitigkeiten" - prozessuale Waffengleichheit - unverhältnismäßiges Kostenrisiko

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73a Abs. 1 S. 1 SGG; §§ 114 ff. ZPO
    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Streit um 13,00 EUR erfolgt nicht; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bagatellstreitigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Streit um 13,00 EUR erfolgt nicht; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bagatellstreitigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO §§ 114 ff
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bagatellstreitigkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2008 - L 13 B 40/07

    Zulässigkeit des Abzugs einer Warmwasserpauschale von Heizkosten und Höhe eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 13 AS 43/11
    Der Senat behält seine mit dem Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 13 B 40/07 AS - begründete Rechtsprechung grundsätzlich bei, sieht es aufgrund des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10 - aber als geboten an, Modifikationen an dieser Rechtsprechung vorzunehmen.

    Hierbei behält der Senat seine mit dem Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 13 B 40/07 AS - begründete Rechtsprechung grundsätzlich bei, sieht es aufgrund des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10 - aber als geboten an, Modifikationen an dieser Rechtsprechung vorzunehmen. Entscheidend ist auch weiterhin, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG, a. a. O., juris Rn. 16).

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 13 AS 43/11
    Der Senat behält seine mit dem Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 13 B 40/07 AS - begründete Rechtsprechung grundsätzlich bei, sieht es aufgrund des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10 - aber als geboten an, Modifikationen an dieser Rechtsprechung vorzunehmen.

    Hierbei behält der Senat seine mit dem Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 13 B 40/07 AS - begründete Rechtsprechung grundsätzlich bei, sieht es aufgrund des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10 - aber als geboten an, Modifikationen an dieser Rechtsprechung vorzunehmen. Entscheidend ist auch weiterhin, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BVerfG, a. a. O., juris Rn. 16).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 13 AS 43/11
    Die Rechtslage ist aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Juni 2008 (BSG - B 14 AS 55/07 R - juris Rn. 27) geklärt, und da das Verfahren im Jahre 2007 auch nicht auf der Grundlage des § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch eingeleitet worden ist, steht seit mittlerweile drei Jahren die Leistungsberechtigung des Klägers grundsätzlich fest.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2013 - L 11 AL 145/12

    Erstattung von Kosten für ein Widerspruchsverfahren im sozialrechtlichen

    Nach der Rechtsprechung des 13. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11) bestehe kein Anspruch auf PKH, wenn in einer vergleichbaren Fallkonstellation ein vernünftiger Bemittelter einen Rechtsanwalt bereits deshalb nicht mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt haben würde, weil sein wirtschaftliches Risiko außer Verhältnis zu dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg stehe (z.B. bei einem Streitwert von 13,-- Euro).

    Zunächst stimmt der Senat der Rechtsprechung des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen nicht zu, wonach PKH in Verfahren um sogenannte Bagatellbeträge generell nicht gewährt werden kann (Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11), insbesondere wegen der anderslautenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10, NJW 2011, 2039, Rn 27, sowie Beschluss des erkennenden Senats vom 22. März 2013 - L 11 AS 949/10 B mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11
    Entscheidend sind auch nach der Rechtsprechung des Senats die besonderen Umstände des Einzelfalles (Senatsbeschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11 - juris).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund der prozessualen Waffengleichheit (Senatsbeschluss vom 28. Juni 2011 - a. a. O. - juris Rn. 3).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2013 - L 11 AS 949/10

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

    In einem solchen Fall wird auch ein vernünftiger Rechtsuchender regelmäßig einen Rechtsanwalt einschalten, wenn sich nicht aus sonstigen Umständen ergibt, dass er über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um sein Begehren fachkundig durchsetzten zu können (BVerfG, a.a.O., Rn 18; a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11, Rn 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2013 - L 11 AS 874/10
    In einem solchen Fall wird auch ein vernünftiger Rechtsuchender regelmäßig einen Rechtsanwalt einschalten, wenn sich nicht aus sonstigen Umständen ergibt, dass er über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um sein Begehren fachkundig durchsetzten zu können (BVerfG, a.a.O., Rn 18; a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11, Rn 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 13 AS 831/12
    Er schließt sich damit der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Juni 2011 an, das hierzu wie folgt ausgeführt hat (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11 - juris Rdnr. 3):.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2012 - L 13 AS 4764/11
    Er schließt sich damit der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Juni 2011 an, das hierzu wie folgt ausgeführt hat (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11 - juris Rdnr. 3):.
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