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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07 ER   

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https://dejure.org/2007,13284
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07 ER (https://dejure.org/2007,13284)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.08.2007 - L 13 AS 46/07 ER (https://dejure.org/2007,13284)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER (https://dejure.org/2007,13284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Steuererstattung - Verteilung auf angemessenen Zeitraum - Beginn - Abtretung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2; § 12 Abs 1 SGB 2; § 2b AlgIIV; § 2 Abs 3 S 1 AlgIIV; § 2 Abs 3 S 2 AlgIIV; § 2 Abs 3 S 3 AlgIIV; § 398 BGB
    1/12; Abgrenzung; Abtretung; Abtretung; Abzug; angemessener Zeitraum; Anrechnung; Ansparung; Anspruch; Arbeitsuchender; Aufteilung; Auszahlung; Begriff; Behörde; Berechnung; Berücksichtigung; Beschränkung; Disposition; eigenes Mittel; Einkommen; Einkommensbegriff; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuererstattung ist auf Hartz-IV-Leistung anzurechnen - Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Steuererstattung als Einkommen oder Vermögen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07
    Hiernach ist Einkommen all das, was der Hilfebedürftige während eines Zahlungszeitraums wertmäßig dazu erhält, Vermögen ist demgegenüber das, was er bei Beginn eines Zeitraums bereits hat (sogenannte Zuflusstheorie, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1999 - BVerwG 5 C 35.97 -, NJW 1999, S. 3649 ff.; BSG, Urteil vom 9.8.2001 - B 11 AL 15/01 R -, SozR 3-4300 § 193 Nr. 3, zitiert nach Juris).

    Die Auszahlung einer Steuererstattung durch das Finanzamt ist ein Zufluss in diesem Sinne und damit - in Fortsetzung der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18.2.1999, a.a.O.) - als Einkommen zu werten, nämlich als einmalige Einnahme (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.7.2006 - L 19 B 303/06 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER -, FEVS 58, 319 ff.; Bayer. LSG, Urteil vom 19.12.2006 - L 7 AS 225/06, zitiert nach Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2007 - L 12 AS 44/06, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Auch wenn bereits dem Anspruch auf Steuererstattung ein Vermögenswert zukommt, hindert das die Zuordnung ihrer Auszahlung als Einkommen nicht, weil der Erstattungsgläubiger die zu hoch entrichtete Steuer nicht freiwillig "angespart" hat, sondern die Steuererstattung nicht früher erhalten konnte (so bereits BVerwG, Urteil vom 18.2.1999, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.6.2007, a.a.O.).

  • SG Leipzig, 16.08.2005 - S 9 AS 405/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07
    Der gegenteiligen Ansicht (SG Leipzig, Beschluss vom 16.8.2005 - S 9 AS 405/05 ER -, zitiert nach Juris; SG Stuttgart, Beschluss vom 26.6.2007 - Az. S 20 AS 4654/07 ER -, V. n. b.; Münder in LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 11 Rn. 9), die Steuererstattungen als Vermögen bewertet, folgt der Senat dagegen nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 12 AS 44/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07
    Die Auszahlung einer Steuererstattung durch das Finanzamt ist ein Zufluss in diesem Sinne und damit - in Fortsetzung der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18.2.1999, a.a.O.) - als Einkommen zu werten, nämlich als einmalige Einnahme (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.7.2006 - L 19 B 303/06 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER -, FEVS 58, 319 ff.; Bayer. LSG, Urteil vom 19.12.2006 - L 7 AS 225/06, zitiert nach Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2007 - L 12 AS 44/06, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 19 B 303/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07
    Die Auszahlung einer Steuererstattung durch das Finanzamt ist ein Zufluss in diesem Sinne und damit - in Fortsetzung der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18.2.1999, a.a.O.) - als Einkommen zu werten, nämlich als einmalige Einnahme (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.7.2006 - L 19 B 303/06 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER -, FEVS 58, 319 ff.; Bayer. LSG, Urteil vom 19.12.2006 - L 7 AS 225/06, zitiert nach Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2007 - L 12 AS 44/06, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07
    Hiernach ist Einkommen all das, was der Hilfebedürftige während eines Zahlungszeitraums wertmäßig dazu erhält, Vermögen ist demgegenüber das, was er bei Beginn eines Zeitraums bereits hat (sogenannte Zuflusstheorie, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1999 - BVerwG 5 C 35.97 -, NJW 1999, S. 3649 ff.; BSG, Urteil vom 9.8.2001 - B 11 AL 15/01 R -, SozR 3-4300 § 193 Nr. 3, zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07
    Die Abtretung von Ansprüchen zur Tilgung von Schulden ist aber als freiwillige Disposition über die eigenen Mittel bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nicht zu berücksichtigen (ebenso Sächs. LSG, Beschl. v. 14.4.2005 - Az. L 3 B 30/05 AS ER, NZS 2006, 107 ff., unter Hinweis auf die Rspr. des BVerwG zu § 2 Abs. 1 BSHG: Urteil vom 13.1.1983 - BVerwG 5 C 114.81 -, NJW 1983, 2276 f, zitiert nach Juris; differenzierend Brühl in: LPK-SGB II, a. a. O., § 11 Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06

    Berücksichtigung von Leistungen aus einer Lebensversicherung eines verstorbenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07
    Die Auszahlung einer Steuererstattung durch das Finanzamt ist ein Zufluss in diesem Sinne und damit - in Fortsetzung der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18.2.1999, a.a.O.) - als Einkommen zu werten, nämlich als einmalige Einnahme (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.7.2006 - L 19 B 303/06 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER -, FEVS 58, 319 ff.; Bayer. LSG, Urteil vom 19.12.2006 - L 7 AS 225/06, zitiert nach Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2007 - L 12 AS 44/06, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Bayern, 19.12.2006 - L 7 AS 225/06

    Anrechnung einer Einkommensteuererstattung im Zusammenhang mit der Gewährung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07
    Die Auszahlung einer Steuererstattung durch das Finanzamt ist ein Zufluss in diesem Sinne und damit - in Fortsetzung der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18.2.1999, a.a.O.) - als Einkommen zu werten, nämlich als einmalige Einnahme (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.7.2006 - L 19 B 303/06 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER -, FEVS 58, 319 ff.; Bayer. LSG, Urteil vom 19.12.2006 - L 7 AS 225/06, zitiert nach Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2007 - L 12 AS 44/06, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2007 - L 13 AS 46/07
    Die Abtretung von Ansprüchen zur Tilgung von Schulden ist aber als freiwillige Disposition über die eigenen Mittel bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nicht zu berücksichtigen (ebenso Sächs. LSG, Beschl. v. 14.4.2005 - Az. L 3 B 30/05 AS ER, NZS 2006, 107 ff., unter Hinweis auf die Rspr. des BVerwG zu § 2 Abs. 1 BSHG: Urteil vom 13.1.1983 - BVerwG 5 C 114.81 -, NJW 1983, 2276 f, zitiert nach Juris; differenzierend Brühl in: LPK-SGB II, a. a. O., § 11 Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 15 AS 1081/09

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) für ein sozialgerichtliches Verfahren über

    Die Beklagte hält die Ablehnung von PKH für zutreffend und verweist zur Begründung auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER.

    Soweit vertreten wird, dass eine in der Vergangenheit zum Zwecke der Darlehenstilgung erfolgte Abtretung einer Berücksichtigung dieser Ansprüche als Einkommen auch dann nicht entgegen stehen soll, wenn die Einnahmen infolge der Abtretung dem Hilfebedürftigen zu keinem Zeitpunkt zugeflossen sind (so: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. April 2005 - L 3 B 30/05 AS ER, NZS 2006, 107 ff.; ebenso: 13. Senat des erkennenden Gerichts, Beschluss vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER für eine Steuerrückerstattung, die infolge einer Abtretung direkt an den Steuerberater überwiesen und dort in Höhe eines Teilbetrags mit Schulden des Hilfebedürftigen verrechnet wurde), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Zwar stimmt der Senat dem SG und dem 13. Senat des erkennenden Gerichts (Beschluss vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER) insoweit ausdrücklich zu, dass es mit dem Sinn und Zweck der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, nämlich der Beseitigung der gegenwärtigen Notlage und der Sicherung nur des Existenzminimums, nicht zu vereinbaren wäre, wenn SGB II-Leistungen zur Tilgung von Schulden aus der Zeit vor dem Leistungsbezug verwendet werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2008 - L 13 AS 7/06

    Anrechnung einer Steuererstattung als Einkommen nach § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch

    Zur Unterscheidung von Einkommen und Vermögen im Rahmen der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II kann zunächst auf die Rechtsprechung des BVerwG zur Bestimmung des sozialhilferechtlichen Einkommens und - mit Einschränkungen - des Bundessozialgerichts (BSG) zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im Rahmen der Arbeitslosenhilfe zurückgegriffen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER; Beschluss des Senats vom 13. Februar 2008 - L 13 AS 237/07 ER).

    Die Auszahlung einer Steuererstattung durch das Finanzamt ist ein Zufluss in diesem Sinne und damit - in Fortsetzung der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18. Februar 1999, a.a.O.) - als Einkommen zu werten, nämlich als einmalige Einnahme (Beschluss des Senats vom 24. August 2007, L 13 AS 46/07 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - L 12 AS 44/06 - zit. nach juris - und Urteil vom 20. August 2007 - L 20 AS 99/06; in diesem Zusammenhang vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2006 - L 7 AS 225/06, zit. nach juris (dort allerdings Zufluss vor Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II, daher vom Bayerischen LSG a.a.O. als Vermögen gewertet); LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 19 B 303/06 AS ER -, FEVS 58, 222 ff. (zur Betriebskostenerstattung); LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. November 2006 - L 8 AS 325/06 ER -, FEVS 58, 319 ff. (zu Leistungen aus einer Lebensversicherung)).

    Der Senat hält auch insoweit an seiner bereits mit Beschluss vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER - geäußerten Auffassung fest, dass der Zuordnung einer Steuererstattung als Einkommen im Jahr der Auszahlung der Umstand nicht entgegen steht, dass Grund für die Steuererstattung die zuviel entrichtete Steuer im Vorjahr ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2011 - L 13 AS 333/10

    Abtretung; Bewilligungszeitraum; Einkommensanrechnung; Steuererstattung;

    Die hiergegen von dem Kläger erhobene Beschwerde ist mit Beschluss des erkennenden Senats vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER - auch als unbegründet zurückgewiesen worden; wegen der Einzelheiten der Beschluss- und Beschwerdebegründung wird auf die Beschlüsse vom 17. Januar und 24. August 2007 Bezug genommen.

    Hinzu kommt eine - erhebliche - Geldüberweisung von dem Steuerberater an den Kläger und die Rücküberweisung dieses Betrages durch den Kläger am 26. Mai bzw. am 2. Juni 2006, die in Bezug auf die Finanzbeziehungen des Klägers zu seinem Steuerberater ebenfalls zu Zweifeln Anlass bietet - hierauf wurde bereits in dem Beschluss des Senats vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER - hingewiesen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2007 - L 20 AS 99/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die gegenteilige Ansicht, eine Steuererstattung stelle Vermögen i.S.d. § 12 Abs. 1 SGB II dar (SG Leipzig, Beschluss vom 16.08.2005 - S 9 AS 405/05 ER; wie hier: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.08.2007, L 13 AS 46/07 ER)), auf die sich der Kläger bezieht, überzeugt demgegenüber in dieser Allgemeinheit nicht:.
  • SG Frankfurt/Main, 14.07.2011 - S 32 AS 788/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Geldgewinn -

    Die Tilgung von Schulden ist als freiwillige Disposition über die eigenen Mittel bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nicht zu berücksichtigen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 24.08.2007 - L 13 AS 46/07 ER).
  • SG Detmold, 31.03.2009 - S 13 AS 21/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Wegen der Einzelheiten des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird Bezug genommen auf die Niederschrift vom 21.12.2007 sowie wegen der übrigen Einzelheiten des Sachverhalts auf den Inhalt der Streitakte, der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagte sowie der ebenfalls beigezogenen Akten über die Verfahren auf Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes mit den Aktenzeichen S 13 AS 46/07 und 62/07 ER und dort insbesondere auf den Inhalt des Beschlusses vom 03.07.2007 mit dem die Beklagten zur vorläufigen Leistung von 395, 00 EUR monatlich verpflichtet wurde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 108/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B schon den Beschl. vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER -, zit. nach juris, Rz. 4 sowie die Urteile vom 4. März 2008 - L 13 AS 7/06 -, bestätigt durch Urt. des BSG vom 13. Mai 2009 - B 4 AS 49/08 R -, zit. nach juris, vom 4. März 2008 - L 13 AS 14/07 - und vom 15. April 2011 - L 13 AS 333/10), die der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. etwa Urt. vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R -, zit. nach juris, Rz. 11, und vom 13. Mai 2009, aaO, Rz. 11f.) sowie der nunmehr fast einhelligen Meinung in der Literatur (s. etwa nur Hasske, in: Estelmann, SGB II, Stand: Mai 2011, Rdn. 26 zu § 11 und Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: Mai 2011, Rdn. 267 zu § 11 m. w. Nachw.) entspricht, handelt es sich bei einer Steuererstattung nicht etwa um die Realisierung eines zuvor angesparten Steuerguthabens und damit um Vermögen i. S. des § 12 SGB II. Vielmehr wird erst durch den eine Steuererstattung festsetzenden Steuerbescheid und durch die vom ihm bewirkte Auszahlung des Guthabens der gesetzliche Anspruch des (Steuer-)Bürgers auf die Erstattung eines bestimmten Geldbetrages konkretisiert.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2010 - L 13 AS 212/10
    Denn der Einkommensbegriff in § 11 Abs. 1 SGB II hat die früher in der Rechtsprechung anerkannte reine Zuflusstheorie umgesetzt, so dass eine Saldierung eines Einkommenszuflusses mit bestehenden Schulden nicht vorgenommen werden kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 19 B 303/06 AS - in: FEVS 58, 222; LSG Hessen, Beschluss vom 10. Januar 2007 - L 9 AS 213/06 ER - LSG Sachsen, Beschluss vom 14. April 2005 - L 3 B 30/05 AS ER - in: NZS 2006, 107 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 24. Au-gust 2007 - L 13 AS 46/07 ER -).
  • SG Reutlingen, 08.02.2008 - S 2 AS 429/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    Die Tilgung von Schulden ist eine freiwillige Disposition über die eigenen Mittel und bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nicht zu berücksichtigen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.08.2007, Az.: L 13 AS 46/07 ER, Juris, Rdnr. 6, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2012 - L 11 AS 1335/10
    Dies zugrunde gelegt war die Frage, ob eine Einkommenssteuerrückerstattung durch das Finanzamt als Einkommen im Sinne von § 11 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II - mit der Folge einer Aufteilung und Anrechnung anzusehen ist oder als vermögenswerter Anspruch zum Vermögen mit der Folge des für den Hilfebedürftigen in der Regel günstigeren Greifens von Freibetragsregelungen rechnet (vgl. § 12 SGB II), zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch instanzgerichtlich umstritten (für eine Berücksichtigung als Einkommen etwa: Landessozialgericht - LSG - Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 19 B 303/06 AS ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. November 2006 - L 8 AS 325/06 ER - Beschluss vom 24. August 2007 - L 13 AS 46/07 ER - LSG Bayern, Urteil vom 19. Dezember 2006 - L 7 AS 225/06 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - L 12 AS 44/06 - Urteil vom 20. August 2007 - L 20 AS 99/06 -).
  • SG Hildesheim, 05.02.2010 - S 35 AS 223/06
  • SG Lübeck, 26.02.2008 - S 25 AS 1274/07
  • SG Hildesheim, 13.01.2010 - S 35 AS 1003/08
  • SG Oldenburg, 04.06.2008 - S 48 AS 868/07
  • SG Oldenburg, 02.06.2008 - S 47 AS 930/08
  • SG Oldenburg, 29.08.2007 - S 49 AS 782/07
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